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Polizeianruf - Was ein Scheiß!

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Imorah
Alt 05.02.2008, 15:43   #26
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Ich denke die Kosten für den Anwalt wären höher als die für die olle Kamera aufgebrachten 100 Ocken.
 
 
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Felicitas
Alt 05.02.2008, 15:59   #27
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bist du rechtsschutzversichert?
 
 
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Imorah
Alt 05.02.2008, 16:05   #28
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nein, waren wir mal
aber wir konnten die rechnung nicht tragen
 
 
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MiKe
Alt 05.02.2008, 16:07   #29
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Naja, musst nicht mal direkt zum Anwalt - einfach so anzeigen, das geht auch schon. Dadurch, dass der Staatsanwaltschaft ja schon bekannt ist, dass er das Zeug geklaut und verhökert hat, dürfte es keine Probleme geben!
 
 
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ShakeTheDisease
Alt 05.02.2008, 16:11   #30
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Die Frage war an Felicitas: Was hatten die denn damals bei dir gesucht? Vielleicht können wir daraus lernen, wie in Imorahs Fall.
 
 
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Felicitas
Alt 05.02.2008, 16:15   #31
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Imorah
Alt 05.02.2008, 16:25   #32
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Zitat von MiKe
Naja, musst nicht mal direkt zum Anwalt - einfach so anzeigen, das geht auch schon. Dadurch, dass der Staatsanwaltschaft ja schon bekannt ist, dass er das Zeug geklaut und verhökert hat, dürfte es keine Probleme geben!

Meinst du nicht die zwei Männekens (Kripo) hätten mir nicht geraten den anzuzeigen?
Im Gegenteil, die wollen mich vllt sogar noch anzeigen oO ... wir leben in Ungerechtigkeit.
 
 
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fantamaus
Alt 05.02.2008, 16:46   #33
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Da werden sie nicht weit kommen, wenn sie dich anzeigen. Immerhin wusstest du nicht, dass die Kamera gestohlen war, oder. Du wurdest insofern geschädigt...
 
 
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Cassandra
Alt 05.02.2008, 17:29   #34
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So was hatten wir im Unterricht. Der der geklautes Zeug gekauft hat, hat am Ende gar keinen Anspruch auf nichts. Und das du nicht wusstest das die Cam geklaut war musst du auch erstmal beweisen wenn es hart auf hart kommt. Was ich aber nicht denke. Das einzige was du wirklich tun kannst ist den Typen selber anzeigen. Aber ob dann deine Hundert Euro davon zurückkommen ist fraglich.
 
 
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MiKe
Alt 05.02.2008, 18:36   #35
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Zitat von Imorah
Meinst du nicht die zwei Männekens (Kripo) hätten mir nicht geraten den anzuzeigen?
Dann tu's doch
Im Gegenteil, die wollen mich vllt sogar noch anzeigen oO ... wir leben in Ungerechtigkeit.
Das hat nichts mit Ungerechtigkeit zu tun sondern ist ganz normal. Wenn du der Erstgeschädigte wärst, würdest du auch wollen, dass der Fall lückenlos geklärt wird und du nicht auf deinem Schaden sitzen bleibst!

So was hatten wir im Unterricht. Der der geklautes Zeug gekauft hat, hat am Ende gar keinen Anspruch auf nichts.
Vllt. mal im Unterricht besser aufpassen oder dem Lehrer auf die Finger klopfen! Natürlich hat man zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer der geklauten Ware. Er hat dich betrogen und du kannst dir zivilrechtlich das Geld wiederholen. Durch seine Verurteilung ist der Weg dann eig. schon fertig geebnet!
 
 
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El Sparko
Alt 05.02.2008, 19:13   #36
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ich erinner mich noch an meine betriebswirtschaftsstunden... da kams auch auf so dinge in der produktion. nimm an du fertigst gut x aus fremdteilen a, b und c zu je gleicher verteilung. wenn du beim bezug von c auf geklaute wahre zurückgegriffen hast (ohne es zu wissen) dann gehört demjenigen, dem c geklaut wurde genau 1/3 deines endproduktes. tolle geschichte. wenn du das produkt jetzt auch noch an den endkunden verkaufst dann ist der auch gleich "mitgehangen mitgefangen"...

hat aber mit dem fall jetzt eher wenig zu tun.
 
 
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Bodo
Alt 05.02.2008, 19:42   #37
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Irgendwann hab ich mal was gesehn dass 'n Mädel bei Ebay ihren Kleiderschrank ausgemistet hat. Und da hatte die wohl auch etliche Teile von irgendsonem Modelabel aus Amiland, die in Europa keinen direkten Vertrieb haben. Und weil die mehr als 'n zehn Teile davon oder so innerhalb eines Monats verkauft hatte galt das als gewerblicher Vertrieb und sie musste irgendwas bei 2000 oder 3000 Euro blechen.

Kranker Scheiss alles.
 
 
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Cassandra
Alt 05.02.2008, 19:43   #38
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Vllt. mal im Unterricht besser aufpassen oder dem Lehrer auf die Finger klopfen! Natürlich hat man zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer der geklauten Ware. Er hat dich betrogen und du kannst dir zivilrechtlich das Geld wiederholen. Durch seine Verurteilung ist der Weg dann eig. schon fertig geebnet!
Vielleicht mal meinen Post zu Ende Lesen. Von der Polizei kann der nix verlangen. Aber den Typen selber kann er anzeigen. Das ist aber sein Privates recht!

Und überhaupt mag ich diesen Ton in einer Unterhaltung gar nicht!
 
 
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Imorah
Alt 05.02.2008, 20:04   #39
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Zitat von MiKe
Dann tu's doch

Du hast mich falsch verstanden! Sie haben mir NICHT geraten den anzuzeigen. Wenn es jedoch möglich wäre, hätten sie es getan, haben sie aber nicht!



edit:
Cassandra, hast du mich gerade als "ER" betitelt? Mädchen, ich bin ein Mädchen =(
 
 
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Cassandra
Alt 05.02.2008, 20:24   #40
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das tut mir leid
 
 
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El Sparko
Alt 05.02.2008, 20:55   #41
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imo, ruf doch bei den netten herrschaften an. sag "hallo ich bin die die angst vor der kripo hatte, sie wissen schon" und sag du magst anzeige stellen gegen den typen weil ja sein name bekannt ist.

grundsätzlich kannst du nämlich immer alles und jeden anzeigen. empfiehlt sich halt nur bei wirklichen fakten.
 
 
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MiKe
Alt 05.02.2008, 21:09   #42
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Zitat von Imorah
Du hast mich falsch verstanden! Sie haben mir NICHT geraten den anzuzeigen. Wenn es jedoch möglich wäre, hätten sie es getan, haben sie aber nicht!
Den Beamten is das wohl eher ziemlich egal... Hauptsache, die machen ihr Geschäft. Warum sollten sie dies tun, wenn es möglich wäre? Ist doch deine Sache und gar nicht denen ihr Einsatzgebiet... Geh zur nächsten Polizeidienststelle (oder ruf an) und erstatte Anzeige (wie El Sparko es dir geraten hat).


@Cassandra: Wenn du behauptest
Der der geklautes Zeug gekauft hat, hat am Ende gar keinen Anspruch auf nichts.
dann ist das einfach schlichtweg falsch. Punkt, fertig, aus. Man muss nicht mal zwingend zivilrechtlich klagen, oft geht das sowieso mit der Anklage von Seiten der Staatsanwaltschaft einher (kann ich aus eigener Erfahrung sagen).
 
 
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Cassandra
Alt 06.02.2008, 01:52   #43
Standard

Es geht darum das du mich Falsch verstanden hast, warum soll ich den als nächstes das hier sagen:

Das einzige was du wirklich tun kannst ist den Typen selber anzeigen.
Dann wäre das ganze doch unlogisch!
Aber das kenne ich ja schon dir, von daher müssen wir gar nicht weiter reden! Punkt aus Nikolaus
 
 
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Imorah
Alt 06.02.2008, 07:40   #44
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Wir haben ja gefragt, ob das möglich wäre irgendwas zu tun.

Wie schon erwähnt wurde: Ich habe kein Recht auf garnix.
 
 
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Felicitas
Alt 06.02.2008, 10:34   #45
Standard

Zitat von Imorah
Wie schon erwähnt wurde: Ich habe kein Recht auf garnix.
eben nicht. du hast das recht ihn anzuzeigen, du hast das recht dir via gericht dein geld wieder zu holen. wenn du den namen von dem typen rauskriegst und es vllt ein kleiner bub ist der noch bei seinen eltern wohnt, dann kannst ja auch mal mit den eltern reden, denen ist sowas dann hoffentlich so peinlich und unangenehm dass sie dir das geld dann auch so geben.

natürlich hast du rechte.
 
 
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Imorah
Alt 06.02.2008, 11:22   #46
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der müsste 25 sein und heisst christian, steht alles auf dem durchsuchungbescheid



da ist trotzdem nix zu machen
 
 
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El Sparko
Alt 06.02.2008, 13:21   #47
Standard

du sollst ja auch nicht zu ihm gehen und sagen "hey geld wieder!" und du sollst auch nicht mit den polizisten zum essen gehen oder von ihnen geld verlangen. du gehst einfach zur polizei um die ecke und sagst "xyz ist vorgefallen ich möchte den betrüger abc laut bescheid soundso anzeigen". die anzeige kostet dich nichts. wir reden hier ja nicht von nem anonymen nigeria-deppen der dich abgezockt hat sondern von einem reellen menschen, dem die polizei eh schon habhaft ist. es gibt ja nix mehr zu ermitteln für die. das landet dann bei der staatsanwaltschaft und wird evtl. sogar verhandelt.

nachteil entsteht dir keiner, aber chance auf schadensersatz hättest du...

und bevor du jetzt nochmal irgendwie schnippisch antwortest. hier will dir keiner was und wir nehmen dir auch keine kameras weg oder was auch immer. komm mal wieder runter. ich versteh dass du dich aufregst aber eigentlich versuchen wir ja nur zu helfen.
 
 
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MiKe
Alt 06.02.2008, 13:30   #48
Standard

Zitat von Cassandra
Das einzige was du wirklich tun kannst ist den Typen selber anzeigen.
Dann wäre das ganze doch unlogisch!
Warum unlogisch? Ist doch korrekt!

Zitat von Imorah
Wie schon erwähnt wurde: Ich habe kein Recht auf garnix.
Zitat von Imorah
da ist trotzdem nix zu machen
Doch! Warum sollte nichts zu machen sein? Wenn dir jemand was klaut und ein KriPo-Typ sagt dir, du hast kein Recht, den anzuzeigen, glaubst du das auch?
_Zivilrechtlich_ (und das hat nix mi der KriPo zu tun) hast du genug Anspruch! Wenn die Sache strafrechtlich durch ist (und so wie's ausschaut, ist sie das für den Kerl ja schon fast), dürfte der Rest nur noch pipifax sein. Anzeigen, aussagen und warten, bis das Urteil und das Geld kommt! So war's bei mir damals auch...
 
 
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Imorah
Alt 06.02.2008, 13:33   #49
Standard

Ich antworte nicht schnippisch. Wenn du das aus ein paar Buchstaben herausliest, kann ich nix für.

Ich weiß, dass ihr mir Rat gebt, jedoch habe ich die zwei Knallköppe gefragt was man da machen kann. Sie sagten nur: "Kauf die Kamera nochmal zum halben Preis".
Sie hätten mir doch gesagt: "Sie können eine Anzeige erstatten, wenn der Verdacht auf Hellerei geklärt ist", haben sie aber nicht und ich bin mir sicher, dass das kaum was bringt wenn ich zur Polizei gehe und ne popelige Anzeige aufgebe.

Schadensersatz bekommt allein der Beklaute, nicht ich.
 
 
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Felicitas
Alt 06.02.2008, 14:40   #50
Standard

gut, dann lass es eben bleiben. vllt waren die 2 bullen nur pissig weil sie so oft bei euch rumstanden und ignoriert wurden. vllt. sind die 2 pissig weil du eine von 20 betrogenen warst und die alle 20 abklappern mussten. vllt sind sexuell nicht augelastet.

scheiß doch jetzt einfach mal auf die aussage der polizisten und ergreif diese eine chance die du hast. es gibt nicht nur das opfer des diebstahls, sondern du bist genauso opfer und du hast nun einmal das recht den typen anzuzeigen.

ich begreife überhaupt nicht wie du FREIWILLIG sagst "bringt doch eh nix" *heul*

mir solls wurscht sein, ich würde von meinem RECHT ja gebrauch machen und darum kämpfen von dem deppen mein geld zurückzubekommen, egal wie aussichtslos es vllt am anfang aussehen mag. du musst dir dafür auch keinen anwalt nehmen.



das dürfte zum beispiel auch ein fall "öffentlichen interesses" sein, dass heißt du könntest bei seiner verhandlung dabei sein. würd ich mir ja nicht nehmen lassen mich danach vor ihn zu stellen und die hand aufzuhalten und ihn vor die wahl zu stellen: geld jetzt und ich nehm die anzeige zurück, oder das ganze geht vors gericht. wenn der nen halbwegs gescheiten anwalt hat bzw. halbwegs selber bei klarem verstand ist, dann wird der dir das geld schon geben.
 
 
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