Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Klagemauer

Die Polizei hat immer recht...

Anzeigen:

Antwort
 
Themen-Optionen
DasTobbi
Alt 20.06.2007, 19:31   #1
Cool Die Polizei hat immer recht...

Jo, ganz toller Tag heute. Da leiht man sich mal Mutters Auto um der stressigen Bahnfahrt zur Uni zu entgehen, und schon macht man Bekanntschaft mit den "freundlichen" Beamten der Polizei.
Ich fahre nichtsahnend und mich an die Verkehrsvorschriften haltend durch die Stadt, als auf einmal hinter mir ein Auto dicht auffährt. Nachdem sich meine Augen an die ungewohnte Nahansicht der bulligen Passat-Front gewöhnt hatten, erkenne ich dann auch das drängelnde Polizeiauto. Blöderweise fährt es so nah auf, das ich die hübschen Blinklichten auf dem Dach, welche mich anweisen zu stoppen, erst erkenne als der Wagen sich wieder zurückfallen lässt, um vermutlich ein erneutes Bedrängungsmanöver zu starten. Als vorbildlicher Bürger hält man natürlich flugs auf dem Seitenstreifen an und kramt schonmal in freudiger Erwartung der sich ankündigen Routinekontrolle seine Papiere hervor. Nachdem sich einer der beiden Officer in Wild-West-manier mit der Hand auf dem Colt an meine Beifahrerseite anschleicht erfolgt dann auch die konfrontation mit dem vermeindlichen Polizistennachwuchs auf der Fahrerseite. Der Grünschnabel fragt dann auch wie erwartet nach meinen Papieren, welche ich ihm pflichtebwusst entgegenstrecke. Der nächste Satz lässt mir dann allerdings meine Gesichtszüge entgleiten:
"Wir haben sie angehalten, da sie während der Fahrt telefoniert haben."
"Öh, wat?!"
Nach einem Dementi meinerseits folgt dann die wohl obligatorische "Wir sind aber zu Zweit und habens gesehen, ätsch"-Nummer. Das Angebot gemeinsam das angebliche Tatwerkzeug auf ankommende und ausgehende Anrufe zu untersuchen, wird mit nachdrücklicher Arroganz und dem Hinweis darauf ich hätte die Anrufe ja löschen können, zurückgewiesen. Damit zieht sich der recht unfreundliche und scheinbar von äußerster Sehschwäche geplagte junge Mann mit seinem Freund John Wayne wieder auf die grün-lackierte Ponderosa Ranch zurück, um dort wie ein Rudel hungriger Hyänen über meine Daten herzufallen, und sie vermutlich in ihrem PC unter der Rubrik "PWNED!" abzuspeichern.

Super sache das. Ich habe nichts gemacht außer mich wie üblich mit dem rechten Arm auf der Mittelarmlehne abzustützen und meine Hand als Stütze für meinen vom Uni-Stoff schwer gewordenen Kopf zu nutzen, während ich mit dem linken Arm mein Gefährt durch den Feierabendverkehr steuerte. Und nun stehe ich dumm da, zwei Beamten mit nachweisslicher Sehschwäche beschuldigen mich am Steuer telefoniert zu haben, wovon aber keine Rede sein kann. Mein Handy, das ich ihnen angeboten habe, wollten sie mit dem Hinweis nicht überprüfen, ich hätte ja meine Anrufsliste bearbeiten können. Dies ist zwar technisch bei meinem Gerät nicht möglich, aber das interessierte die netten Herren wohl nicht wirklich. Hauptsache wir haben dem dummen Jungspund in der dicken Karre mal eins reingewürgt.
Nu bekomm ich in zwei Wochen nen schicken Anhörungsbogen, darf wiederspruch einlegen und muss hinterher doch die 40,- Euro berappen und mich auf meinen ersten Punkt in Flensburg freuen, weil das Wort der beiden Blindmänner schwerer gewichtet wird als meins.
Ein Hoch auf das deutsche Rechtssystem! Polizeistaat wir kommen!
 
 
Nach oben
Felicitas
Alt 20.06.2007, 19:37   #2
Standard

stirnrunzel

da würd ich ja zum anwalt. dann gibts halt die verbindungsnachweise vom netzanbieter, der loggt ja sicher auch irgendwie eingehende anrufe mit, nicht nur abgehende.

hier ist was los
 
 
Nach oben
Anarchnophobia
Alt 20.06.2007, 19:53   #3
Standard

würd ich auch machen. anhörungsbogen ausfüllen das du nicht tefoniert hast und die sache wirklich durchkauen, auch wenn der aufwand die 40€ vllt gar nicht wert ist, für mich wäre das ne prinzipsache. genauso wie ich auch prinzipiell gar keine ausreden suche wenn ich irgendwas verbockt habe (schwarzfahren oder ähnliches) - da reagieren einige auch schon komisch. "hab keine fahrkarte" "ja wie Sie haben keine fahrkarte? einfach so?" "jo" "warum das denn? es muss doch einen grund geben..." "iss billiger auf dauer" "keine andere ausrede parat?"
 
 
Nach oben
mizue
Alt 20.06.2007, 19:55   #4
Standard

allerdings... gehts noch? da fällt einem ja echt nix mehr ein.

allein schon das viel zu nahe auffahren... ich hab letzens auch nen polizeiwagen einfach so (einfach so! kein blaulicht, keine eile, nix!) über ne rote ampel fahren sehen. seelenruhig... und das an ner dreispurigen kreuzung...
 
 
Nach oben
Jaina
Alt 20.06.2007, 19:56   #5
Standard

Soweit ich mich erinnern kann, sind die doch in der Beweispflicht. Und im Notfall lässt du dir deinen Verbindungsnachweis geben und das Thema ist gegessen.

Außer du bist so wütend darüber, dass du zum Schluss noch eine Klage einreichst.

//Edit: mist, alle waren schneller.
 
 
Nach oben
mizue
Alt 20.06.2007, 19:58   #6
Standard

bedeutet beweispflicht denn nicht auch "mein partner war zeuge, das reicht als beweis"? also nicht, dass ich das gut fände... ich finds ja auch ne frechheit, dass ne einzelne politesse als zeuge reicht, um mir nen falschparker zu attestieren. aber das is ne andere geschichte...
 
 
Nach oben
DasTobbi
Alt 20.06.2007, 19:59   #7
Standard

Naja, was ich da so von Bekannten gehört habe, hat man wohl keine großen Chancen als Normalbürger wenn das Wort von zwei Polizisten gegen das eigene steht. Wenn ich mit Einzelverbindungsnachweis komme, erzählen sie mir wahrscheinlich noch ich hätte nen anderes Handy benutzt oder was auch immer.
Ich habe auch überhaupt garkein Handy auf meinen Namen angemeldet. Ich benutze nen Firmenhandy das auf die Firma meiner Eltern angemeldet ist. Vermutlich zählt dann auch der Verbindungsnachweis nicht viel. Die einzige Möglichkeit meine Unschuld zu beweisen, wäre die direkte Kontrolle meines Handys gewesen. Aber das haben die netten Beamten in weiser Vorraussicht ja nicht zugelassen...
Die 40,- Euro sind es mir schon wert, auch wenn es nur 10,- Euro wären, da geht es echt ums Prinzip. Das machen die 10 mal mit Dir weil ihnen Deine Fresse nicht passt, und Du bist den Lappen erstmal los. Echt lächerlich das Ganze...
Werd jetzt erstmal versuchen nen Verbindungsnachweis von O2 zu bekommen. Stehen da denn auch eingehende Anrufe drauf? Könnte alternativ auch zur Hauptwache fahren, und denen die Sachlage schildern und mein Handy zeigen. Aber dann heisst wahrscheinlich das wär das falsche Handy...
Bah, ich könnt echt kotzen bei sowas...
 
 
Nach oben
mizue
Alt 20.06.2007, 20:01   #8
Standard

ist ja bewundernswert, dass du denen nicht direkt vor die füße gekotzt hast.
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 20.06.2007, 20:04   #9
Standard

Erstmal Anhörungsbogen abwarten und ordnungsgemäß Stellungnahme abgeben. Geanauesten schildern und ggf. Beweismittel (z.B. Verbindungsnachweis erbringen. Ansonsten gibt es auch den Weg über eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Leitung der PI oder auch direkt bei der Landesbehörde. Wenn du wirklich der Meinung bist, dass sir unrecht getan wurde, solltest du nicht den Weg des geringeren Widerstandes wählen.
 
 
Nach oben
sc0rp
Alt 20.06.2007, 21:05   #10
Standard

Hallo,

eingehende Anrufe werden dir nicht per Liste zur Verfügung gestellt vom Provider. Da es in diesem Fall auch nicht schwer obliegt, wird sich der Aufwand auch nicht mit dem Gegenwert rechnen.

Da in deinem Fall 2 Beamten-Aussagen gegen deine eigene stehen, wird es auch eher schwierig aus der Sache rauszukommen. Man muss ja auch bedenken, dass Beamte für solche Delikte auch abgestellt werden und somit bewusst aktiv Ausschau halten. Es verhaelt sich also auch ein klein wenig anders als würden 2 Aussagen von XYZ gegen deine eigene stehen.

Mein Vater meinte schutznehmend folgendes: Die reine Haltung der Hand verleitet nicht zum Verdachtsmoment, sondern das Zusammenspiel aus der linken Mobilhand (aufstützend) + das einseitige drehen des Lenkrads mit der rechten + zusätzliches schalten mit der rechten und der eventuellen Mundbewegung noch dabei. Zusätzlich wäre es ueblich das vor dem Anhalten beide Beamten auch miteinander kommunizieren über den Momentsverdacht und so vier Augen genauer hinsehen.

In unguenstigen Momenten, sollten also die Beamte die gewoelbte Hand nahe dem Ohr gesehen haben zusammen mit einer eckigen Lenkraddrehung deiner rechten Hand und des öffnen des Mundes zur Begleitung des Musiktextes, kann ein solcher Fall durchaus als getaetigte Aktion oder bewusst angetäuschte Aktion geltend gemacht werden vom Beamten.

Mein Vater sagte aber betonend, dass Beamten durchaus beobachten und nicht aufgrund eines Kurzschlussmoments agieren. Ich vermute, sollte es stimmen was zu schreibst, dass einfach viele unguenstige Indizien zusammen gekommen sind und du besser kuenftig den Kopf anders an den Hand lehnen solltest. Es sei auch erwähnt das Handelsuebliche Mobilfunkgeraete eigentlich sehr gut sehbar sind von hinten.


Außerdem hatte er mir erzaehlt das es mal einen Fall gab von dem er frueher gehoert hat, wo ein Autofahrer spaeter behauptete er haette einen Rasierer gehalten anstelle eines Mobfilfunkgeraetes. Da Rasierapparate nicht namentlich direkt ausgeschlossen sind, wurde er freigesprochen. Die genauen Hintergrunde krieg ich nicht mehr zusammen. Nur so mal am Rande erwähnt.
 
 
Nach oben
DasTobbi
Alt 20.06.2007, 21:20   #11
Standard

Also, ich habe mit der linken Hand gelenkt, und meinen rechten Arm auf der Mittelkonsole abgestützt und dabei meine rechte Wange auf meine rechte Hand gelegt. Wie genau ich die Hand gehalten habe weiß ich nicht mehr, aber üblicherweise als Faust geballt und den kleinen Finger an der Unterlippe... Wenn ich geschaltet habe, woran ich mich allerdings nicht mehr so recht erinnere da ich mit meinen Gedanken in dem Moment eher mei dem Stoff meiner bevorstehenden Klausuren war, habe ich es mit der rechten Hand getan, diese also von meinem Kopf weggenommen.
Die Beamten standen übrigens nach eigenen Aussagen mit ihrem Fahrzeug auf einem Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Erst als ich gute 500 Meter weiter eine Ampel erreicht hatte, habe ich das Fahrzeug das erste mal im Rückspiegel gesehen. Nach überqueren der Ampel-Kreuzung fing dann die Drängelei an und ich bemerkte das Stopp-Licht auf dem Dach.
Da ich überlicherweise nicht zur Musik aus meinem Autoradio mitsinge, dürfte auch eine Mundbewegung meinserseits über die gesamte Strecke hinweg ausgeschlossen sein.
Wenn eingehende Anrufe nicht zur Verfügung gestellt werden, haben die Beamten bewusst ein, wenn nicht gar das einzige, Beweismittel ausser acht gelassen, welches ich ihnen mehrfach angeboten habe. Wenn das kein Ermittlungsfehler ist, dann weiß ich es auch nicht...
Einzige Möglichkeit ist dann wohl mein Handy ausser Betrieb zu nehmen, damit der entsprechende Zeitraum nicht durch neue Anrufe aus der Liste gedrängt wird. Fraglich nur ob das als Beweis geltend gemacht werden kann...
 
 
Nach oben
Luka.
Alt 20.06.2007, 21:37   #12
Standard

Zitat von mizue
ist ja bewundernswert, dass du denen nicht direkt vor die füße gekotzt hast.
Genauso könnte man das auch ausdrücken. Das ist echt mal ne Frechheit. Da kommt man wirklich auf dumme Gedanken.
 
 
Nach oben
sc0rp
Alt 20.06.2007, 21:49   #13
Standard

Hallo,

nein, denn wie bereits geschrieben reicht die reine angedeutete Bewegung zum Geraet. Ob du nun darauf tippst, darauf schaust während du es in der Hand haelst oder es mit oder ohne Aktion am Ohr haelst. Wenn die Beamten beide sagen du hast es benutzt, in welcher Form auch immer, dann wird dir keine Anrufliste da helfen koennen. Zumindest in der Sache kannst du sicher sein. Anruflisten sind durch Zeit und Datumsumstellung am Geraet selbst natuerlich auch manipulierbar und würde im Zweifelsfall sowieso kaum als Argument durchgehen. Zumindest nicht vor Gericht. Aber wie eben geschrieben musst du nicht telefoniert haben um den Strafbestand erfuellt zu haben.

Aber letztendlich ist es ja deine Entscheidung wie du vorgehst. Ich kann dich schon sehr gut verstehen, würde ebenso die Ueberlegungen angehen. Ich persoenlich glaub da meinen Vater mit seinen 20 Jahren Innendienserfahrungen da schon wenn er mir das erklaert wie die Chancen stehen, allerdings muss es ja deswegen in deinem Fall ja nicht zutreffen.

Ich würde mich vorab beim Anwalt deines Vertrauens informieren und den Aufwand + Kosten der Chance auf Rechtgewinn gegenueberstellen. Auf jedenfall viel Glueck.
 
 
Nach oben
DasTobbi
Alt 20.06.2007, 23:14   #14
Standard

Naja, ich weiß ja das ich wohl kaum eine Chance habe dagegen vorzugehen. Gibt genug Fälle in meinem Bekanntenkreis wo Aussage der Polizei gegen Aussage eines "Normalbürgers" stand, und am Ende immer das Wort der Beamten stärker gewichtet wurde.
Deshalb habe ich ja auch die Klagemauer und nicht das Rechtsforum gewählt. Ist einfach ein recht beklagenswertes Gefühl für etwas belangt zu werden, das man nicht getan hat. Es kann einfach jemand daherkommen und sagen "Du hast dies und jenes getan", und man kann absolut nichts dagegen unternehmen.
Und wenn ich heutzutage schon aufpassen muss wie ich mich in meinem Auto positioniere, finde ich das arg bedenklich...
Wie auch immer, danke für die hilfreichen Antworten. Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen und dann mal abwarten was so passiert. Eventuell ist auch ein Artikel in der kommunalen Tageszeitung drin... ^^
 
 
Nach oben
Jason Evil
Alt 21.06.2007, 00:34   #15
Standard

unser Zivi im Krankenhaus hat am Freitag auch ne nette Geschichte mit der Polizei erlebt. Hat Freitag bei sich zu Hause gefeiert, gut was getrunken und wollte dann um die Ecke zum Kippenautomat.

Zufällig kommt dort ein Polizeiauto vorbei und kontrolliert ihn. Da er keinen Ausweis dabei hatte, haben sie ihn natürlich vorsorglich mitgenommen und bis 5 Uhr in die Ausnüchterungszelle gesteckt.

Mal schauen was draus wird. Der Anwalt kümmert sich da auch schon drum.

Das ist das Problem mit den jungen Polizisten, die müssen sich halt ihre Sternchen irgendwie verdienen.
 
 
Nach oben
Luka.
Alt 21.06.2007, 11:44   #16
Standard

Zitat von Jason Evil
Das ist das Problem mit den jungen Polizisten, die müssen sich halt ihre Sternchen irgendwie verdienen.
Meinst du das ist wirklich so?
 
 
Nach oben
Meister_Propper
Alt 21.06.2007, 11:51   #17
Standard

also da bin ich der selben meinung. die alten sind meistens noch freundlich die jungen sind ärsche
 
 
Nach oben
Reh
Alt 21.06.2007, 11:52   #18
Standard

Zitat von Jason Evil
Das ist das Problem mit den jungen Polizisten, die müssen sich halt ihre Sternchen irgendwie verdienen.
Man könnte auch meinen, sie gehen einfach ihrer Pflicht nach. Wenn dein Freund alkoholisiert Auto fährt und sich dann nicht mal ausweisen kann, hat er auch nicht zu meckern, dass er aufs Revier mitgenommen wird. Ist doch die einzig logische Folge.
 
 
Nach oben
Luka.
Alt 21.06.2007, 11:54   #19
Standard

Also ich hab das jetzt so gelesen das er gelaufen ist.

Wenn er natürlich gefahren ist, dann ist er selbst schuld. Da gibts nichts zu meckern.
 
 
Nach oben
Meister_Propper
Alt 21.06.2007, 11:56   #20
Standard

hätte das jetzt auch so verstanden, dass er gelaufen ist.
wer besoffen fährt darf sich natürlich nicht wundern
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 21.06.2007, 12:18   #21
Standard

Bender, das ist doch nur Geschwätz. In Deutschland gibt es kein "Aussage gegen Aussage". Und sie müssen es auch nicht beweisen, dass er es gemacht hat. Sie sind Zeugen (2 Stück) und außerdem vor jedem Richter glaubwürdiger als der Angeklagte.

Denn wem wird der Anwalt mehr Glauben schenken? Dem Angeklagten, der völlig straffrei lügen darf so viel er will oder den beiden Polizisten, die zur Wahrheit verpflichtet sind und die wegen Falschaussage nicht nur eine nicht unempfindliche Strafe aufgehalst bekommen sondern auch disziplinarische Folgen zu fürchten haben, die sie ihren Beruf kosten und somit ihre Existenz gefährden könnten - obwohl sie gar nix davon haben, den Angeklagten fälschlich zu beschuldigen. Vom Bußgeld bekommen sie schließlich keinen müden Cent ab!


@Thread-Ersteller: Tut mir leid, aber die Chancen stehen für dich wirklich schlecht - und durch den Gerichtsprozess kommen auch noch recht hohe Zusatzgebühren (z.B. die Anwaltskosten) auf dich zu!
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 21.06.2007, 13:18   #22
Standard

Zitat von MiKe
@Thread-Ersteller: Tut mir leid, aber die Chancen stehen für dich wirklich schlecht - und durch den Gerichtsprozess kommen auch noch recht hohe Zusatzgebühren (z.B. die Anwaltskosten) auf dich zu!
Grundsätzlich richtig, ABER !
Eventuell wurden diese Polizisten schonmal beschuldigt ?
Vielleicht lassen die das Bußgeld fallen um kein Staub aufzuwirbeln ?
Mit dem widerspruch ist die Sache Aktenkundig und man (Polizisten) werden in Zukunft etwas vorsichtiger sein ?

Ich würde es denen nicht einfach durchgehen lassen, bis zum Anwalt vielleicht nicht, aber Einspruch und ein Schreiben an die Leitung der Polizei Inspektion (Dienstausfsichtsbeschwerde) hätte ich mir gegönnt.
 
 
Nach oben
sc0rp
Alt 21.06.2007, 14:59   #23
Standard

Hallo Bender,

sofern du Ahnung hast in dein Ratschlag nachvollziehbar. Antwortest du allerdings aus dem Bauch heraus mit opportunistischen Wissen, dann solltest du nicht solche Tipps geben. Ich persoenlich habe mich da rueckversichert bei einem Oberkommissar der genau solche Faelle auch auffen Tisch liegen hat, wo hast du dich rueckversichert?

Wie es auch immer ausgehen mag und wer auch immer Recht behaelt, man sollte sich schon sicher sein bei der Tippvergabe. Meine Meinung!
 
 
Nach oben
Jason Evil
Alt 21.06.2007, 21:32   #24
Standard

Zitat von Reh
Man könnte auch meinen, sie gehen einfach ihrer Pflicht nach. Wenn dein Freund alkoholisiert Auto fährt und sich dann nicht mal ausweisen kann, hat er auch nicht zu meckern, dass er aufs Revier mitgenommen wird. Ist doch die einzig logische Folge.
nene er ist nicht Auto gefahren. Würd er nie machen wenn er getrunken hat. Hab mir eben nochmal die Story erzählen lassen: Der ist zu Fuß keine 400 Meter zum Automaten gegangen und hat sich dann hin gesetzt und eine geraucht (ist ihm wohl irgendwie schwindelig geworden vom Alk). Dann kamen auch schon die netten Schutzmänner.
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 21.06.2007, 22:40   #25
Standard

da kann er noch froh sein. hätten ihn das ordnungsamt oder sonstwer aufgegabelt und hätte er mehr als 1,6 promille im blut dann würde er demnächst seinen führerschein bei ner mpu unter beweis stellen müssen. sogar wenn man zuhause im wohnzimmer besoffen ist und bestimmte ämter davon wind bekommen ist der führerschein in gefahr, ganz einfach weil die dir dann ne gewisse längerfristige unfähigkeit zum umgang mit alk unterstellen.

trotzdem finde ich ausnüchterungszelle obwohl man in der nähe wohnt schon fast böswillig.
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Karriere bei der Polizei! Siebenundvierzig Karriere und Bildung 11 02.02.2006 13:13
Von der Polizei angehalten Malkavianer Postplanet-Kneipe 32 11.05.2005 15:35
Rote Augen= Probleme mit der Polizei! =ANUBIS= Drogen 16 20.03.2005 12:16
Italienische Polizei rüstet sich auf kOrN Drive In 8 21.05.2004 13:08
Polizei rechts?! Senjo Politik und Gesellschaft 82 08.03.2004 21:25
Anzeigen:
Antwort

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:34 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.