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Die Polizei hat immer recht...

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sc0rp
Alt 22.06.2007, 22:47   #26
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Hallo Bender,

nicht auszuschließen was zu schreibst. Da ich die Erfahrung bereits gemacht habe im Recht zu sein aber nicht Recht zu bekommen, bin ich da in persoenlicher Sicht immer vorsichtig veranlagt. Mir wäre das zu großes Pokerglueck, jedoch würde auch ich die Chancen ausmessen. Wie auch immer, ich denke es kann so und so kommen, wobei ich ich die Chancen als gering einstufe.
 
 
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El Sparko
Alt 25.06.2007, 14:54   #27
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würde er seine gerechte strafe akzeptieren und nicht versuchen irgendwie drum rum zu kommen dann könnte er vielleicht daraus den nutzen ziehen in zukunft zu wissen wie er seine hände im auto nicht mehr halten sollte. das hat schon seinen sinn warum man beide hände am lenkrad zu haben hat. das nächste ballspielende kleinkind wirds ihm danken.
 
 
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sc0rp
Alt 25.06.2007, 17:10   #28
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Lieber Bender,

deine Lebensphilosophie halte ich für holprig, aber das spielt ja keine Rolle in der Diskussion. Jedoch was eine Rolle spielt: Schuldig ist derjenige der für schuldig befunden wurde. Und das kannst du nicht bewerten.
 
 
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DasTobbi
Alt 25.06.2007, 18:00   #29
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Zitat von El Sparko
würde er seine gerechte strafe akzeptieren und nicht versuchen irgendwie drum rum zu kommen dann könnte er vielleicht daraus den nutzen ziehen in zukunft zu wissen wie er seine hände im auto nicht mehr halten sollte. das hat schon seinen sinn warum man beide hände am lenkrad zu haben hat. das nächste ballspielende kleinkind wirds ihm danken.
Hätte ich in irgendeiner Weise gegen die Straßenverkehrsordnung oder sonst etwas verstoßten, ich würde sicherlich nicht einen solchen Wirbel drum machen und die Strafe akzeptieren. Allerdings finde ich nun wirklich keinen Paragraphen der es mir verbietet eine meiner Hände vom Lenkrad zu nehmen. Und ich lasse mir nicht von zwei halbblinden oder inkompetenten Beamten einen Punkt ins Flensburg und run 200,- Euro Strafe aufbrummen, für etwas das ich nicht getan habe. Sollten der Nachweis über meine Handyverbindungen sowie die Anrufliste meines Handys als Beweise zugelassen werden, und die beiden netten Beamten einen Rüffel von ihrem Vorgesetzten bekommen, vielleicht schauen sie ja das nächste mal etwas genauer hin. Das nächste mit einer Spielzeugpistole am dunklen Straßenrand hantierende Kleinkind wird es ihnen danken...
 
 
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Jumpy
Alt 26.06.2007, 13:34   #30
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Es ist angebrachter die ruhige Tonart beizubehalten, persönliche Attacken sind kein zeichen der Überlegenheit und Intelligenz.
Also Freunde, bleibt ruhig

Geändert von Jumpy (26.06.2007 um 13:54 Uhr).
 
 
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sc0rp
Alt 26.06.2007, 14:24   #31
Standard

Zitat von Bender
Das ist keine Lebensphilosophie, wie Du es auf billige süffisante Weise darzustellen versuchst.

Das merkt man schon an Deinem gewollt herablassenden Unterton der jedoch an mir abschmettert wie ein lascher Rückhandball beim Tennis.

An den Themenstarter, lass dich von solch einem Unfug nicht einlullen.
Es gibt halt Menschen die ohne Rückrad durchs Leben gehen.

Wenn Du Recht hast, dann bleibe auch bei deiner Aussage.
Dein Anwalt, wie Ich schon sehr genau erklärt habe,
wird Deine Unschuld sehr einfach beweisen können.
Er muss sich nur mit dem jeweiligen Provider in Verbindung setzen und einen Verbindungsnachweis anfordern.
Diesen erhält er auch ohne weiteres.
Lass Dich da nicht veralbern.
Na, da sag ich doch mal Hoppla! Hätte ich nun nicht alle 5 Staffeln von Futurama gesehen wüsste ich nicht mal das es dich gibt. Ich erlaube dir aber den Brabbes richtig zu stellen und dich bei mir per PN zu entschuldigen. Was wenn nicht? Ja nix, ne? Aber die Chance sollte man dir ja trotzdem offerieren.

Nun erklär mir aber bitte noch mal wie du aufrecht durchs Leben laufen kannst wenn du nen Rad im Rücken hast? Eigentlich müsstest du ja bevorzugt wie ein Fahrrad rollen. Kettest du dich nun mit deinem vielleicht vorhandenen Bruder zusammen, koennt man sich auf euch drauf setzen, ordentlich reintreten und somit bergab geschmeidige 40kmh drauf bekommen. Nun stell dir einfach mal diese Situation vor. Ich find die Vorstellung für dich durchaus gut gemeint.
Oder moment, meintest du etwa Rückgrat? Na, dann ist mein Text drüber natürlich überflüssig.

Ansonsten um wenigstens ein wenig beim Topic zu bleiben. Das ist ja nicht gegen den Threadersteller gerichtet was Bender und ich hier fabrizieren. Ich habe zu Beginn bereits gesagt, dass mein Rechtsbewusstsein es ebenso nicht zulassen würde es auf sich zu beruhen. Jedoch zaehle ich mich nicht zu dem Personenkreis, der um jeden Preis Gerechtigkeit verlangt. Man kaempft wenn es Sinn macht, das ist meine Meinung und jeder Mensch der ein wenig Lebenserfahrung mitbringt wird dies in ähnlichen Situationen auf der Arbeit, im Urlaub oder sonst wo bereits erlebt haben. Such dir einen Anwalt, check die Aussichten.
 
 
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MiKe
Alt 26.06.2007, 18:26   #32
Standard

Zitat von Bender
Er muss sich nur mit dem jeweiligen Provider in Verbindung setzen und einen Verbindungsnachweis anfordern.
Diesen erhält er auch ohne weiteres.
Beispielszenario: Er will jmd. anrufen, hält das Handy ans Ohr, hat jedoch keinen Empfang. Ergo: Nutzung des Handys, ohne dass der Provider was davon mitbekommt. Er kann ja auch einfach nur ne MP3 gehört haben oder sonst ne Aufnahme auf'm Handy. Die Nutzung des Handys - egal wofür - ist verboten, und der Anwalt kann nicht beweisen, dass das Handy nicht benutzt wurde, lediglich, dass über genau diesen einen Provider nicht telefoniert wurde!
 
 
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MiKe
Alt 27.06.2007, 00:17   #33
Standard

Zitat von Bender
Hat er das Handy nutzen können?
Wenn er keinen Empfang hat, wohl kaum!
Die Aussage der Polizisten lautet dass er telefoniert habe.
Der Versuch als solches ist jedoch kein vergehen.
Doch, da er die Nummer wohl gewählt hat. Und selbst wenn er nur das Handy in die Hand genommen und auf das Display geschaut hat, hat er sich bereits strafbar gemacht. Und wer sagt, dass er nicht einfach blind gewählt und das Handy ans Ohr gehalten hat, ohne zu wissen, dass er gar keinen Empfang hat?

Kapierts doch... Nicht das Telefonieren ist strafbar (sonst wäre es das auch mit der Freisprecheinrichtung) sondern die _Bedienung_ des Handys - und da reicht es schon, das Handy in die Hand zu nehmen und ne Taste zu drücken!

§23, StVO:
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. [...]
 
 
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Jumpy
Alt 27.06.2007, 08:24   #34
Standard

Zitat von MiKe
Kapierts doch... Nicht das Telefonieren ist strafbar (sonst wäre es das auch mit der Freisprecheinrichtung) sondern die _Bedienung_ des Handys - und da reicht es schon, das Handy in die Hand zu nehmen und ne Taste zu drücken!

§23, StVO:
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. [...]
Das ist vollkommen Richtg, hier geht es um die reine Ablenkung vom aktiven Verkehr.
 
 
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sc0rp
Alt 27.06.2007, 11:18   #35
Standard

Touché, Bender?
Wobei das auch im Beitrag 13 + 25 schon gestanden hat, haetten wir uns irgendwie alles sparen koennen.
 
 
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DasTobbi
Alt 27.06.2007, 14:06   #36
Standard

Mein Handy ist 4 Jahre alt, das kann ich nichtmals als Diktiergerät benutzen, geschweige denn MP3s drauf abspielen.
Hinzu kommt das der Vorwurf des Beamten mir gegenüber lautete, ich hätte am Steuer telefoniert.
Mein Handy haben sie auch zu keiner Zeit sehen wollen, also können sie noch nichtmal mit Sicherheit sagen das ich überhaupt eins dabei hatte, vom Identifizieren mal ganz abgesehen.
Alles kleinere Fehler, aus denen sich mit Hilfe eines Anwalts sicherlich etwas nettes formulieren lässt. Ob das Ganze dann jemanden interessiert ist natürlich ne andere Frage, aber ich werde auf keinen Fall einfach stillschweigend eine Strafe auf mich nehmen für etwas das ich nie getan habe. Wo soll das denn noch enden...
 
 
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sc0rp
Alt 27.06.2007, 14:54   #37
Standard

Hallo Tobbi,

nur mal ergänzend eingeworfen. Sollte es zur Verhandlung kommen so wird der Bericht der zwei Beamten rangezogen werden. Ich hoffe mit dir, dass der Bericht nicht von allgemeinen Formulierungen geprägt ist, wie es nunmal ueblich ist. Halt uns doch auf dem laufenden was bei rumkommt, bitte!
 
 
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DasTobbi
Alt 18.07.2007, 13:40   #38
Standard

So, der Bußgeldbescheid ist gerade hereingeflattert. Macht 66,- Euro und ein Punkt in Flensburg. Ob für letzteren noch zusätzliche Gebühren erhoben werden weiß ich nicht.
Auf dem Wisch steht als Aussage die ich vor Ort getätigt hätte "Ich habe nicht telefoniert!". Cleverer Schachzug des Beamten mir bei der Kontrolle vorzuwerfen "Wir haben gesehen das Sie am Steuer telefoniert haben", und sich dann genau meine Antwort darauf als Aussage herauszupicken. Den Zusatz "..., ich habe mein Handy nichtmal in die Hand genommen" haben sie schön weggestrichen.
Naja, ich forumuliere gerade den Einspruch. Mal sehen was draus wird...
 
 
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hesse
Alt 20.07.2007, 18:15   #39
Standard

ich drücke die Daumen!
 
 
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DasTobbi
Alt 15.08.2007, 14:53   #40
Standard

So, gerade ist der Einspruch gegen meinen Einspruch ins Haus geflattert. Ich habs leider gerade nur am Telefon vorgelesen bekommen, den genauen Wortlaut stelle ich die Tage mal hier rein (falls es da keine rechtlichen Bedenken gibt?).

Zu meiner Frage warum denn die kompetenten Herren in Grün mein Handy nicht sichten wollten, obwohl ich dies ausdrücklich forderte und sie darauf hinwies das ich bei meinem Handy keine einzelnen Anrufe löschen könne:

- Einzelne Anrufe können durch wenige Tastendrücke bei jedem Handymodell ganz einfach gelöscht werden.
- Ich hätte auch noch weitere Handys mitführen können, und den Beamten einfach ein anderes zeigen können...

Es standen noch mehr so lustige Passagen drin, aber da ich gerade vor Lachen in der Ecke lieg, bekomm ich nicht mehr alles auf die Reihe. Falls es keine rechtlichen Bedenken gibt, werde ich den original Wortlaut die Tage mal hier rein stellen.
Ich find das ist echt der Hammer. Natürlich führe ich grundsätzlich 5 Handys mit mir, damit ich Beamten die mich anhalhalten schön veräppeln kann. Und ich weiß auch nicht wie der Mensch darauf kommt es wäre bei allen Handys möglich einzelne Anrufe zu löschen. Bei meinem ist das definitiv nicht möglich, ich kann lediglich die komplette Liste löschen...
Oh man, armes Deutschland...
 
 
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Jumpy
Alt 15.08.2007, 15:23   #41
Standard

den genauen Wortlaut stelle ich die Tage mal hier rein (falls es da keine rechtlichen Bedenken gibt?).
Mach mal, ist ja deine persönliche Erfahrung gekoppelt an deiner persönlichen Meinung
 
 
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Boha
Alt 15.08.2007, 15:26   #42
Standard

Zitat von DasTobbi
- Ich hätte auch noch weitere Handys mitführen können, und den Beamten einfach ein anderes zeigen können...
so weit hergeholt ist das meiner meinung nach nicht, kenn ein paar leute die mehr als ein handtelefon besitzen...
 
 
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Manni
Alt 15.08.2007, 16:17   #43
Standard

Zitat von Boha
so weit hergeholt ist das meiner meinung nach nicht, kenn ein paar leute die mehr als ein handtelefon besitzen...
Mag ja sein. Aber das hätten die Polizisten vor Ort ja überprüfen können.
 
 
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DasTobbi
Alt 15.08.2007, 16:20   #44
Standard

Na dann hätten sie halt mein Auto durchsuchen sollen, hätte ich auch nix gegen gehabt.
Da die Beamten aber so darauf bestehen das ich telefoniert haben soll, sind sie entweder völlig inkompetent oder die ganze Aktion war einfach reine Schikane. Was wäre denn gewesen wenn ich garkein Handy dabei gehabt hätte? "Sie hättens ja aus dem Fenster werfen oder in einem geheimen Geheimfach verstecken können?".
Ich befürchte das eigentliche Problem liegt hier ganz einfach im Gesetzestext. Man sollte einzelnen Menschen einfach nicht die Macht geben durch eine einzelne Aussage eine Verurteilung herbeiführen zu können. Meiner Meinung nach müssen da einfach Beweise gesichtet werden. Aus dem letzten Schreiben geht übrigens hervor das ich eindeutig telefoniert hätte. Jetzt such ich mir halt 10 Leute die mir nahe stehen und die bezeugen können das ich seit 3 Jahren ein und dasselbe Handy benutze und nie ein anderes hatte, leg vor Gericht eine Anrufliste vom Provider sowie die Anruflisten aus meinem Handy (ist seit diesem vorfall ausgeschaltet, sollten also noch alle Anrufe aus dem fraglichen Zeitraum aufgelistet sein) vor.
Und dann? Heißts trotzdem wieder "ätsch, wir sind zu zweit und habens aber gesehen"...
 
 
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DasTobbi
Alt 17.08.2007, 08:05   #45
Standard

So, hier die Versprochene Äußerung eines der involvierten Beamten zu meinem Einspruchsschreiben:


Der BER XYZ wurde durch uns kontrolliert, weil wir eindeutig ein Telefonieren am Steuer festgestellt haben. Der BER hatte eindeutig beim Vorbeifahren ein Mobiltelefon an sein Ohr gehalten. Hätten wir Zweifel an der Tat des BER gehabt, wären wir dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angelagten" gefolgt.
Diese Zweifel waren in diesem Fall jedoch nicht vorhanden. Der BER hat während der Fahrt telefoniert.

Die Argumente, die der BER zur Anfechtung unserer durchgeführten Maßnahme nennt, weise ich zurück.

Ein 3er BMW Cabrio ist lediglich schwer einzusehen, wenn es sich um die Überprüfung der Gurtpflicht handelt, da der Gurt sehr weit unten aus der B-Säule tritt. Der Kopf des Fahrers ist in einem solchen Fahrzeug jedoch genauso gut zu erkennen, wie in anderen Fahrzeugen. Somit ist auch deutlich zu sehen, ob sich der Fahrer ein Handy an sein Ohr hält.

Auf eine Überprüfung des Mobiltelefons wurde durch die Beamten verzichtet, da es bei jedem Telefon möglich ist, die Anruflisten durch drücken weniger Tasten zu löschen.
Des Weiteren hätte der BER den Beamten auch ein zweites, anderes Mobiltelefon, welches er möglicherweise mit sich führte, vorzeigen können.


Finds ziemlich lächerlich. Erstmal, was zum Teufel ist ein BER? Ich habe ja erst gedacht das der gute Mann neben seiner akuten Sehschwäche auch noch unter einer nicht minder schweren Rechtschreibschwäche leidet, und mich für einen Bären gehalten hat. Aber eigentlich war ich an besagtem Tag recht gut rasiert, eine Verwechslung ist da also ausgeschlossen...
Also was soll das heissen? "Bürger mit eingeschränkten Rechten"? ^^
Des Weiteren zeigt alleine schon der letzte Absatz, das der Mann mit Aussagen um sich wirft, ohne vorher irgendwelche Informationen einzuholen. Nicht gerade die beste Eigenschaft für einen Polizeibeamten.
Bei meinem Mobiltelefon kann man definitiv keine einzelnen Anrufe aus den Anruflisten löschen. Lediglich die gesamte Liste ist löschbar, und das wäre bei einer Überprüfung wohl aufgefallen. Auch den Verdacht des Vorhandenseins eines weiteren Mobiltelefons hätten die Beamten durch eine Durchsuchung meines Autos durchaus ausräumen können, ich hätte jedenfalls nichts dagegen gehabt.
Ich schätze mal das Schreiben würde von jedem halbwegs guten Anwalt auseinandergenommen. Ob mir die 66,- Euro den ganzen Stress allerdings wert sind muss ich mir noch überlegen...
 
 
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Boha
Alt 17.08.2007, 10:13   #46
Standard

[quote=DasTobbi
Ich schätze mal das Schreiben würde von jedem halbwegs guten Anwalt auseinandergenommen.[/QUOTE]
da wär ich mir nicht so sicher:
2 zeugen gegen dich + du hättest wie gesagt locker ein 2 zweites telefon mitführn können + warum sollten dir die beamten eins reinwürgen wollen = kein wirklich grosse chance für dich, da rauszukommen.
 
 
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DasTobbi
Alt 17.08.2007, 10:22   #47
Standard

Weiß nicht warum die mir eins reinwürgen wollen. Entweder war ihnen einfach langweilig, sie waren angepisst weil sie vielleicht dachten die Karre gehört mir oder sie habens wirklich einfach nur vercheckt und meine Haltung als "mit dem Handy am Steuer telefonieren" gedeutet.
Außerdem war einer von den beiden mit mir auf einer Schule, vielleicht hab ich ihm in der Pause mal seinen Schnuller geklaut, wer weiß das schon...
Das ich keine große Chance habe gegen die beiden vorzugehen ist mir durchaus klar, sonst wäre der Thread auch nicht in der Klagemauer sondern im Rechtsforum. Gerade das man gegen unfähige Polizisten und Polizei-Schikane nicht ankommt, ist das beklagenswerte an der ganzen Sache. Sie sagen einfach sie hätten es gesehen, brauchen dafür keinerlei Beweise vorzulegen, weisen entlastendes Beweismaterial vorsätzlich zurück und schon is die Sache gegessen, und die Staatskasse um 66,- Euro aufgepeppt. -_-
 
 
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Felicitas
Alt 17.08.2007, 11:00   #48
Standard

nunja, immer mal langsam. jeder vernünftige richter (obs davon so viele gibt sei mal dahingestellt) wird den beamten unterstellen, dass sie ihrer pflicht nicht in vollem umfang nachgekommen sind. und das wäre in dem fall zumindest die durchsuchung des wagens nach einem 2. handy gewesen, wenn sie dir das dann schon spekulativ vorwerfen. das ist ja wie nen verheulten menschen an der holländischen grenze anhalten, ihm unterstellen er hat gras konsumiert und führt das auch mit sich, 2 beamte haben ja seine roten augen gesehen, dann aber nicht das auto untersuchen oder gar den ex anrufen um nachzufragen ob er sich wirklich vor 2minuten von ihr getrennt hat.

das fällt wohl unter fahrlässigkeit im verfahren oder so n müll. ich würds ganz ehrlich drauf ankommen lassen.
 
 
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Boha
Alt 17.08.2007, 11:48   #49
Standard

ich glaub nicht, dass ein richter auf einer durchsuchung des autos bestehen würde. ich weiss ja nicht wieviele autos täglich wegen telefonieren am steuer angehalten werden, aber jedesmal das auto zu durchsuchen...wär ein riesen aufwand.
es ist halt nunmal so das die ausagen von 2 polizisten mehr zählen als eine aussage eines normalbürgers. sonst bräuchte man ja garnicht mehr kontrollieren, wenn sich jeder einfach rausreden könnte...
 
 
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Chrischi
Alt 17.08.2007, 12:17   #50
Standard

Ich wusste schon dass die Polizei schlimm ist, aber so schlimm.

Ich hab da auch mal ein paar Fälle gehabt:

Dürfte einmal 10€ zahlen, weil ich freihändig Fahrrad gefahren bin
und einmal 40€ wegen Beamtenbeleidigung, welche nicht vorlag.
War in eine Polizeikontrolle gekommen( Samstag Abend 0 UHr) klar die meiste kommen von der Disse etc. Wurde angehalen, alles schön vorgezeigt. und fragt mich der Polizist, ob ich etwas getrunken hätte, ich antworte wahrheitsgemäß: Ja, Cola und Wasser. Der Polizist fand es nicht so lustig und dafür dürft ich 40€ blechen.

Die spinnen, Die Polizisten
 
 
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