So, hier die Versprochene Äußerung eines der involvierten Beamten zu meinem Einspruchsschreiben:
Der BER XYZ wurde durch uns kontrolliert, weil wir eindeutig ein Telefonieren am Steuer festgestellt haben. Der BER hatte eindeutig beim Vorbeifahren ein Mobiltelefon an sein Ohr gehalten. Hätten wir Zweifel an der Tat des BER gehabt, wären wir dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angelagten" gefolgt.
Diese Zweifel waren in diesem Fall jedoch nicht vorhanden. Der BER hat während der Fahrt telefoniert.
Die Argumente, die der BER zur Anfechtung unserer durchgeführten Maßnahme nennt, weise ich zurück.
Ein 3er BMW Cabrio ist lediglich schwer einzusehen, wenn es sich um die Überprüfung der Gurtpflicht handelt, da der Gurt sehr weit unten aus der B-Säule tritt. Der Kopf des Fahrers ist in einem solchen Fahrzeug jedoch genauso gut zu erkennen, wie in anderen Fahrzeugen. Somit ist auch deutlich zu sehen, ob sich der Fahrer ein Handy an sein Ohr hält.
Auf eine Überprüfung des Mobiltelefons wurde durch die Beamten verzichtet, da es bei jedem Telefon möglich ist, die Anruflisten durch drücken weniger Tasten zu löschen.
Des Weiteren hätte der BER den Beamten auch ein zweites, anderes Mobiltelefon, welches er möglicherweise mit sich führte, vorzeigen können.
Finds ziemlich lächerlich. Erstmal, was zum Teufel ist ein BER? Ich habe ja erst gedacht das der gute Mann neben seiner akuten Sehschwäche auch noch unter einer nicht minder schweren Rechtschreibschwäche leidet, und mich für einen Bären gehalten hat. Aber eigentlich war ich an besagtem Tag recht gut rasiert, eine Verwechslung ist da also ausgeschlossen...

Also was soll das heissen? "Bürger mit eingeschränkten Rechten"? ^^
Des Weiteren zeigt alleine schon der letzte Absatz, das der Mann mit Aussagen um sich wirft, ohne vorher irgendwelche Informationen einzuholen. Nicht gerade die beste Eigenschaft für einen Polizeibeamten.
Bei meinem Mobiltelefon kann man definitiv keine einzelnen Anrufe aus den Anruflisten löschen. Lediglich die gesamte Liste ist löschbar, und das wäre bei einer Überprüfung wohl aufgefallen. Auch den Verdacht des Vorhandenseins eines weiteren Mobiltelefons hätten die Beamten durch eine Durchsuchung meines Autos durchaus ausräumen können, ich hätte jedenfalls nichts dagegen gehabt.
Ich schätze mal das Schreiben würde von jedem halbwegs guten Anwalt auseinandergenommen. Ob mir die 66,- Euro den ganzen Stress allerdings wert sind muss ich mir noch überlegen...