das mit dem alter stimmt schon ephestia (also ja, 23, 84er jahrgang). und mir ist dennoch nach "Bis zum 27. lbj". allerdings bezieh ich auch kein bafög. vllt stehen bafög und kindergeld ja auf verschiedenen blättern. zumindest kam von meiner mutter noch kein entrüsteter aufschrei "kind studier schneller, mit 25 musst durch sein" *g*
vllt verwechsel ich es aber auch mit der familienkrankenversicherung, in der bin ich definitiv bis zum v. 27. lebensjahr drin. mit dem studentenwerk hab ich bislang nichts am hut gehabt.
die liebe edith sagt:
naja, machen mers mal konkret
Zitat von arge Kindergeld kann jedoch ab Januar 2007 grundsätzlich längstens
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden. Dies gilt erstmalig für nach dem 01.01.1983 geborene
Kinder. Darüber hinaus gelten folgende Übergangsregelungen:
Kinder, die im Jahr 2006 das 26. oder 25. Lebensjahr vollendet haben, werden kindergeldrechtlich bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres berücksichtigt. Noch bis zum 26. Lebensjahr werden solche Kinder berücksichtigt, die im Jahr 2006 das 24. Lebensjahr vollendeten.
Zitat von und weiter vorn heißt es Über das 25. Lebensjahr (siehe auch Nummer 8) hinaus
wird für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium 9
Kindergeld gezahlt, wenn sie
l den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben,
l sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben,
l eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben,
und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehrbzw.
Zivildienstes. Für die Zeit der Ableistung der genannten Dienste selbst steht den Eltern grundsätzlich kein Kindergeld zu.