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"Ich komm meiner Pflicht erst nach, wenn du auch deiner..."

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michaelg
Alt 26.07.2007, 12:37   #1
Standard "Ich komm meiner Pflicht erst nach, wenn du auch deiner..."

Meine Güte, ich hasse es. Wollte mich gerade endlich mal um den Erhalt meines Entlassungsgelds kümmern, schaut die Lohnbuchhaltung nach was damals Ursache fürs Nichtauszahlen war: "Ja, ich hab hier ein Vermerk drin: 'Bitte nicht auszahlen, weil Kleidung/Schlüssel nicht abgegeben wurde'" Mit welchem Recht?

Solche ***, sowas gehört sich einfach nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, da sollen die so einen scheiß bitte unterlassen. Zum Glück sieht das auch das Recht so, ha.

Diese miesen *** werden sich noch wundern, ich hab die Wochen recht gut Zeit, bevor ich da aufkreuz und die Sachen abgeb um mich dabei von Wäscherei X zu Hausmeister Y, der dann sowieso gerade Mittagspause macht, zu schleppen werde ich denen das schicken. Aber nicht bevor ich eine schöne Zahlungserinnerung aufgesetzt habe.

Solche Handhabung ist ganz dicht dran an Selbstjustiz. Ich hatte damals beim Abi schon so einen Stress, Aushändigung des Originalzeugnisses erst nach Abgabe aller geliehenen Bücher, damals hab ich das sogar mitgemacht. Man kann natürlich meinen, das ist ein gutes Prozedere um Rechtstreitigkeiten vorzubeugen etc, aber nicht mit mir.
 
 
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Felicitas
Alt 26.07.2007, 13:12   #2
Standard

hm

fällt bei mir irgendwie unter

"stell dich halt nicht so an"
 
 
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michaelg
Alt 26.07.2007, 13:37   #3
Standard

joi ich bin manchma etwas selbstschadend prinzipientrotzig

Naja nun stell dir mal vor, du leihst jemandem hundert Euro, leihst dir selber völlig unabhängig davon bei gleicher Person sagen wir einen Kugelschreiber.

Der dir abhanden kommt, den du nicht findest, oder der in deinem alten Wohnsitz ist.

Und bekommst dann zu hören, wenn du dein Geld haben möchtest: "Nee, erst will ich meinen Kuli zurück..."

Also von mir aus können die das was die von mir kriegen mit dem, was sie mir schulden, auch gerne verrechnen aber darauf kommen die ja nicht.
 
 
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Felicitas
Alt 26.07.2007, 13:41   #4
Standard

ja hast denen das gesagt?

"passt auf, ich habs leider verloren, rechnet es bitte gegen."?
 
 
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Manni
Alt 26.07.2007, 14:01   #5
Standard

Darf ich mal blöd fragen, um was es sich bei diesem Entlassungsgeld handelt und was das für Kleidung/Schlüssel sind, die die noch von dir wollen?
 
 
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michaelg
Alt 26.07.2007, 14:18   #6
Standard

Entlassungsgeld aus dem Zivildienst, und eben Dienstkleidung nebst Unterkunftsschlüssel und hinzukommend noch Dokumente.

Ich habe nichts von den Sachen verloren, um das ganze abzuliefern muss ich eben erst dahin, dann dahin etc. Eine Gegenrechnung ist geldökonomisch auch nicht gerade sinnvoll, denn ich brauch die Sachen schließlich nicht mehr, aber aufwandsökonomisch wäre das schon eine Gangart, die ein Tick besser ist, als die jetzige. Aber ich lasse denen das ja nun ohnehin zukommen.

Die Beamtem bei der Bundeswehr beispielsweise kommen von selbst drauf, gegenzurechnen, wenn Ausrüstungsgegenstände fehlen.

Mir gings einfach nur darum, dass ich es als nicht legitim empfinde, wenn seperate gegenüberstehende Forderungserfüllungen einander bedingen. Das mag manchen Menschen selbstverständlich, einleuchtend oder sinnvoll vorkommen, ist aber totaler Unfug: Man Stelle sich vor, A beginnt "Bevor du nicht auch...", B stellt zurecht (!) fest, dass A kein Recht dazu hat, diese Bedingung zu stellen und macht es ihm leider auch noch nach. Führt zu nix, Blockadetrotz.
Denn so funktioniert es nämlich nicht.
 
 
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Manni
Alt 26.07.2007, 15:02   #7
Standard

Hhmmm, ok.
Und wenn du sagst, dass das Recht dir Recht gibt und die dir das unabhängig von der Rückgabe der Sachen zahlen müssen, dann steht das in welchem Paragraphen?

Ich für meinen Teil finde es schon logisch, wenn sie die Sachen erstmal wieder haben wollen.
 
 
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Reh
Alt 26.07.2007, 16:13   #8
Standard

Man kann sich auch anstellen.
 
 
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David
Alt 26.07.2007, 16:15   #9
Standard

An sich würd ich jetzt auch sagen "geb denen halt ihr Zeugs". Immerhin siehste diese Spackos dein Leben nicht wieder.

Du kannst alternativ natürlich deinem Regionalbetreuer bescheid geben der da Druck machen kann. Entlassungsgeld ist zu zahlen,auch wenn du denen die Bude in Brand setzen würdest.
 
 
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Krashok
Alt 26.07.2007, 16:43   #10
Standard

Entlassungsgeld ist zu zahlen,auch wenn du denen die Bude in Brand setzen würdest.
diese aussage ist mal grober unsinn...

michael warum hast du die sachen nicht am letzten arbeitstag abgegeben wie das so üblich ist ? oder wurde das einfach vergessen (evtl. beidseitig) ?
 
 
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El Sparko
Alt 26.07.2007, 17:25   #11
Standard

ich nehme an michi befindet sich im resturlaub, der ist beim zivi (weil man vorher meist nie darf / genehmigung einholen muss) manchmal gut nen monat lang. jetzt unterstelle ich ihm sogar noch nicht direkt in der nähe des dienstortes zu wohnen, nein vielleicht sogar in einem anderen ort oder auch leicht mal anderem bundesland. aufwand ist also da das zeug abzugeben. ich hab mein zeug aber auch am letzten wirklichen arbeitstag abgeliefert, also noch vorm urlaub. aber ich war mit meinen kollegen eh besser gesonnen als du es zu sein scheinst.

weiter gehts mit der rechtlichen geschichte. man kann einen zivi nicht direkt haftbar machen, wenn er in seiner dienstausübung z.b. sogar straftaten begeht. der dienstherr hat befehlsgewalt. wenn der sagt "steck die bude in brand" dann hat der zivi das zu machen und kann dafür aber nicht rechtlich belangt werden, er kann aber finanziell empfindlich getroffen werden wenn er den befehl verweigert. hier hat man rechtlich genau die selbe lage wie bei einem soldaten auch. soweit natürlich nur mein restwissen aus der staatsbürgerkunde damals...

anders siehts natürlich mit den persönlichen rechten aus. die hast du größtenteils einfach nicht. der zivi kann disziplinarisch mit allerhand zeug bestraft werden. die einbehaltung von entlassungsgeld bis zur verbringung der aussenstände wertgegenständlicher natur lässt sich dadurch sicherlich rechtfertigen.
 
 
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zimmi
Alt 26.07.2007, 17:58   #12
Standard

Also ich würde an Stelle der Dienststelle genauso handeln. Weil wenn die noch was von Dir zu kriegen haben laufen die sonst ja ewig hinter den Sachen her wenn Du nicht freiwillig dazu bereit bist die Sachen vorbei zu bringen.

Gib denen ihre Sachen und bald bekommst Du auch Dein Geld. Ich hatte nie Probleme mit den Auszahlungen. Ich habe meine Pflichten erfüllt und hatte sogar einige Male die Möglichkeit einen Vorschuss zu bekommen. Ich denke es ist so: "Wie es in den Wald rein schallt, so schallt es auch hinaus."
 
 
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michaelg
Alt 26.07.2007, 18:05   #13
Standard

Willst du mich auf den Arm nehmen zimmi? Wie ich oben schon angedeutet habe, ist die Handhabung der Dinge quasi Selbstjustiz, die Vermengung zweier unabhängigen gegenseitigen Ansprüche, die nichts miteinander zu tun haben - mit dem Ziel die andere Partei zur Anspruchserfüllung zu bringen (Natürlich weiß ich, dass so etwas gängigste Praxis auch im Privatleben ist, allerdings wird das dann auch so Vereinbar, die Vermengung ist nicht mehr willkürlich - das ist hier nicht gegeben). Hinreichend fürs Entlassungsgeld ist die Entlassung und nicht irgendein "Tausch" oder eine Rückgabe, denn weder die bereitgestellten Güter noch das Entlassungsgeld ist des anderen Pfand...
Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

Außerdem ist dein Argument ja auch ein Trugschluß, stell dir mal vor ich hätte es bewusst auch so mit deren Eigentum gemacht, weil wenn ich noch was von denen zu kriegen habe laufe ich denen ja sonst ja ewig dahinter her wenn die nicht freiwillig dazu bereit sind mir das auszuzahlen. Na merkst was?

Deren Sachen werde ich denen schon geben oder senden, weder gehört es mir, noch kann ich es gebrauchen.

Ich habe den Großteil der Sachen nach dem Tag nach dem letzten Tag an dem ich Dienst geleistet hatte in der Unterkunft bewusst liegen lassen, einschließlich Schlüssel, das ist übrigens schon zwei Jahre her.

Dokumente habe ich mitgenommen, weil die eben wie üblich in Brieftasche oder anderswo verstaut ware und einmal Ersatzdienstkleidung befand sich aus Reinigungsgründen am Heimatort.

Mein Fehler: Ich habe deren Protokollzettel nicht abgearbeitet, wo festgehalten wird, was wann wem gegeben wurde. Die Aufregung hat sich mittlerweile auch gelegt, es gab nur so ein Frustmoment, als ich das Ergebnis der Telefoniererei hatte.
 
 
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Felicitas
Alt 26.07.2007, 20:35   #14
Standard

ich komm bei deiner logik so gar nicht hinterher. du machst aus einer verdammt einfachen sache etwas derart kompliziertes und unlogisches - da komm ich ehrlich nicht mit.

wenn du zu weit weg wohnst, schickst ein paket. meine güte.

deine logik ist reichlich unlogisch. aber das fällt mir nicht zum ersten mal auf *gg*

nu gib denen ihren kram, du bekommst dein geld und ruhe ist. wozu stresst du dich nur selber so? hast du sonst keinen stress?
 
 
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michaelg
Alt 27.07.2007, 15:25   #15
Standard

Na ich stress mich doch gar nicht mehr. Dass die ihren Kram erhalten stand von vornherein fest - da bin ich nie dagegen gewesen, mehr Stress als kurzzeitige Aufregung darüber, was die für einen Ablauf verlangen, war doch gar nicht :>

Was vielleicht stressig rüberkam waren meine weiteren Antworten - aber wenn jeder zweite Beitrag hier am Thema vorbei geht-sorry. Denn es ging doch an keiner Stelle darum, ob ich die Sachen zurückgebe. So, Schluss jetzt, kein Stress
 
 
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Cassandra
Alt 27.07.2007, 22:59   #16
Standard

Ich hatte damals beim Abi schon so einen Stress, Aushändigung des Originalzeugnisses erst nach Abgabe aller geliehenen Bücher, damals hab ich das sogar mitgemacht
Lol was? Ich meine wie du hast das mitgemacht? Die sollen ihren Sachen auch noch hinterherlaufen oder wie

Und mit dem Rest hier. Hört sich für mich stark nach faulheit an. Ich meine wenn du nix verlohren hast und die ganzen Sachen noch zuhause hast, dann bring die doch dahin!

ich meine :

Denn es ging doch an keiner Stelle darum, ob ich die Sachen zurückgebe.
LOL

Aber ich will jetzt niemanden provozieren ich finds irgendwie nur lustig
 
 
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like a babe
Alt 22.08.2007, 10:29   #17
Standard

gibts jetzt schon ne auflösung? haste dein geld jetzt bzw. haste die sachen endlich mal zurück gegeben?
 
 
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stay90
Alt 07.09.2007, 22:17   #18
Standard

Habe jetzt nicht alles durchgelesen, doch wo ist dein Problem?
Bei uns in der Firma ist es genau so, die Mitarbeiter besitzen Schlüssel, die dringend benötig werden von großen Kunden, bei denen sie einfach so reinkönnten oder auch nicht ganz so einfach. Ein ehemaliger Mitarbeiter hat so was nicht zu besitzen. Genauso wie Kleidung, unsere Kleidung hat für jeden Mitarbeiter unterschiedlichen Wert, da der eine mehr, der andere weniger besitzt, doch 250 € mindestens. Was soll man schon tun? Man telefoniert zichmal hinterher und nichts kommt. Deswegen kann es sein, dass dieser Betrag vorerst vom Gehalt abgezogen wird, sollten die Mitarbeiter, es bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht abgegeben haben. Ihnen bleibt ja die Chance und sobald sie abgegeben haben, bekommen sie ja auch das Geld. Bei uns wirds in die Kündigung mit reingeschrieben. Die Firma hätte eben gerne, verständlicherweise, ihren Eigentum zurück. Mag sein, dass es bei dir eine andere Situation ist, doch so wie es bei uns gehandhabt wird, finde ich es vollkommen in Ordnung. Die Chance besteht - und man kann immer noch mit der Firma reden, ist man verhindert. Außerdem bei Abgabe Geld.
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 08.09.2007, 12:14   #19
Standard

Zitat von michaelg
Solche ***, sowas gehört sich einfach nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, da sollen die so einen scheiß bitte unterlassen. Zum Glück sieht das auch das Recht so, ha.
Damit hast du Recht.

Zitat von michaelg
Diese miesen *** werden sich noch wundern, ich hab die Wochen recht gut Zeit, bevor ich da aufkreuz und die Sachen abgeb um mich dabei von Wäscherei X zu Hausmeister Y, der dann sowieso gerade Mittagspause macht, zu schleppen werde ich denen das schicken. Aber nicht bevor ich eine schöne Zahlungserinnerung aufgesetzt habe.
Na hoppla, jetzt fängst du genauso an wie deine Dienststelle. Wenn du das machst könnte der Empfänger deiner Zahlungserinnerungen deinen ehemaligen Chef genauso vollheulen wie du uns hier.

Wozu denn dieser Kindergarten? Du kritisierst das Verhalten deiner Dienststelle, machst aber im nächsten Atemzug genau die gleiche Scheiße!
 
 
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Fränze
Alt 28.01.2008, 19:19   #20
Standard

Das war aber mal eine lustige Diskussion, auf die bin ich erst heute gestossen.

Ich hab ja eine ganz andere Erklärung für Michaelgs Verhalten, das keiner so recht verstanden hat. Ich denke, er hat sich aufgeregt, weil sie ihn irgendwie packen konnten.

Vielleicht liest das hier keiner mehr, weil´s ja auch lange vorbei ist, aber das macht schon Spaß, wenn einer so an den Stäben seines Gitterbettchens rüttelt
 
 
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Reh
Alt 28.01.2008, 19:32   #21
Standard

Zitat von Fränze
Vielleicht liest das hier keiner mehr, weil´s ja auch lange vorbei ist, aber das macht schon Spaß, wenn einer so an den Stäben seines Gitterbettchens rüttelt
Unterstellst du ihm damit etwa kindisches Verhalten und sprichst ihm damit die Männlichkeit ab?
 
 
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Fränze
Alt 29.01.2008, 10:30   #22
Standard

1: Jou
2: Zumindest zeitweise
 
 
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