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Dogga
Alt 02.04.2007, 11:31   #1
Standard Abo Service Hamburg

Hallo Leute!

hatt von euch schon mal was von der oben genannten Firma gehört? Hab da vor längerer Zeit mal einen Brief bekommen in dem dann stand ich soll mich telefonisch bei Ihnen melden da ich einer von wenigen bin der die Change auf 310.000,00 € hatt. Natürlich habe ich dort nicht angerufen weil ich ja wußte bei keinem Gewinnspiel mitgemacht zu haben, also kann ich auch ncihts gewinnen.
Nun hat mich eine Dame von denen angerufen und wollte mir ein ABO andrehen. Habe ich abgelehnt weil ich meine Zeitschriften die ich lesen will selber am Kiost hole.
Jetzt bekomm ich schon das zweite Mal eine komische Zeitschrift, obwohl ich kein ABO gemacht habe.
Was soll ich machen? Jedesmal wenn man da anruft ist nur so ein Anrufbeantworter dran, im Netz hab ich auch ncihts gefunden.

Will diese dumme Zeitung nicht.

Habt Ihr Erfahrungen mit sowas?

Gruß Dogga
 
 
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Pretender
Alt 02.04.2007, 12:52   #2
Standard

VERSUCH DA NICHT ANZURUFEN x_X
Am Ende landest auf so einer teuren Telefonkacke x_X

Wennse dir dumme Zeitungen schicken wollen, dann sollen ses tun...
Du hast nix unterschrieben und somit bist an nix gebunden.
 
 
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Jumpy
Alt 02.04.2007, 13:22   #3
Standard

Ich würde den scheiss zusammen packen und mit einem Anschreiben aus dem hervorgeht, dass die Zusendung von Zeitschriften unerwünscht ist, denen zurücksenden.
 
 
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michaelg
Alt 02.04.2007, 14:12   #4
Standard

Vielleicht ist es ja wirklich etwas kostenloses oder so. Hast du Post von denen bekommen? Begrüssungsschreiben zum Beispiel oder irgendetwas.

Widerrufe prophylaktisch jegliche Vertragsbeziehung die zwischen dir und denen bestehen könnte. Mündlicher Vertragsschluss ist in Deutschland zulässig. Und die Damen und Herren im Telefonvertrieb behaupten nicht selten einfach mal, dass ein Vertrag zustande gekommen sein soll.

Obwohl, eigentlich rate ich dir doch dazu, nichts zu tun. Falls je eine Rechnung kommen sollte, einfach nicht zahlen. Einem Mahnbescheid kann man dann irgendwann widersprechen. Und die Zeitschriften kannst du dann ja trotzdem lesen. Oder, falls von dir Geld gefordert wird, so tun, als hättest du nie die Zeitschrift erhalten...

Oh man, darauf hätte ich ja jetzt mal Bock.
 
 
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Felicitas
Alt 03.04.2007, 06:46   #5
Standard

wenn man dir als privatperson unerwünscht, das heisst ohne auftrag, kostenpflichtiges material schickt, bist du a) nicht verpflichtet die darauf aufmerksam zu machen und b) nicht verpflichtet es aufzubewahren.
 
 
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Anarchnophobia
Alt 03.04.2007, 15:30   #6
Standard

falsch

b) du bist verpflichtet es aufzubewahren, darfst es aber nicht benutzen. wennses wiederhaben wollen müssen die es wieder aholen


sprich, wenn du ne münzsammlung oder sowas zugeschickt bekommst, einfach in ne ecke legen und warten was passiert. wie lang die aufbewahrungsfrist ist weiss ich nicht...

aber so war es zu mindest mein stand in der kaufmannsausbildung vor 5,6 jahren
 
 
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Dogga
Alt 03.04.2007, 15:56   #7
Standard

Das denk ich mir eben auch. Werd ich auf jeden Fall mal alles aufheben und dann mal schaun was kommt. Hoffentlich keine Rechnung. Denn die haben ja auch nichts zu verschenken. Die Zeitschrift kostet im Normalfall 2,80€.
Kann man sich evt. an eine Verbraucherzentrale wenden?
 
 
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Felicitas
Alt 03.04.2007, 15:59   #8
Standard

*grübel* na da schau ich mal nach, mir war danach als ob privatpersonen das auch gleich abfackeln können wenn sie lust haben. bei firmen, selbstständigen und co sah das anders aus.
 
 
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Dogga
Alt 03.04.2007, 16:12   #9
Standard

Das ist nett von dir ! Denn irgendwie weiß ich echt nicht wie ich mich da verhalten soll. Will mich da schon bisschen absichern!
 
 
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F@S
Alt 03.04.2007, 16:36   #10
Standard

Zitat von Anarchnophobia
aber so war es zu mindest mein stand in der kaufmannsausbildung vor 5,6 jahren
Und dank der EU ist das nun für Verbraucher eindeutig so:

[...]

Artikel 9

Unbestellte Waren oder Dienstleistungen

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um

- zu untersagen, daß einem Verbraucher ohne vorherige Bestellung Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, wenn mit der Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung eine Zahlungsaufforderung verbunden ist;

- den Verbraucher von jedweder Gegenleistung für den Fall zu befreien, daß unbestellte Waren geliefert oder unbestellte Dienstleistungen erbracht wurden, wobei das Ausbleiben einer Reaktion nicht als Zustimmung gilt.

[...]
Also im Endeffekt so:

BGB § 241a

Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
So du Nichts bestellt hast, hast du also soweit keine Verpflichtungen sofern die Zeitungen eindeutig an dich adressiert sind - keine Nachbarn mit gleichem Namen, sonstige seltsame Faktoren wie Geschwister die mal mit denen telefoniert haben könnten, ...

Inwiefern die "irrige Vorstellung einer Bestellung" und ähnliche Halluzinationen bestehen könnten, wenn in dem Unternehmen oder beauftragtem Call Center ein Fehler gemacht wurde oder du so doof warst irgendwas á la "ja das würde mich schon interessieren, aber.." von dir zu geben will ich mal nicht beurteilen.

Ich hab mal irgendwo eine lustige Diskussion gelesen inwiefern man das bestehen eines Vertrags zugibt/bestätigt wenn man versucht präventiv davon zurückzutreten, finde ich grade nicht mehr aber das würde ich lassen, es gibt ja wohl auch gar keinen.

Was du noch nicht tun solltest ist, die Zeitschriften zu verkaufen; verbrennen, an die Wand kleben, lesen oder wegschmeissen von mir aus, ich würd das irgendwo stapeln.

Dann schreibst du dem Verlag einen kurzen formlosen Brief - da ist wohl was schiefgelaufen, blafasel, hört auf mir euren Papiermüll zukommen zu lassen, danke sehr. Sollten sie nicht oder bösartig reagieren solltest du damit rechnen, dass irgendwann eine Rechnung ankommt und vorsorglich Auskünfte und Löschung nach BDSG einfordern, unverbindlich beim Verbraucherschutz denunz^W und eventuell beim Handelsregister anfragen ob die Firma 'bekannt' ist, möglicherweise ist das sowieso wettbewerbswidrig, blubb.

Weiter Weltuntergangsfantasien und Meinungen zu Gesetzestexten die übrigens - wie alles hier - keinerlei Rechtsberatung i.S.d. RBerG darstellen behalt ich mal für mich.

..Und wenn du länger in den Urlaub fährst lass jemand eine Vollmacht und einen Briefkastenschlüssel für gerichtliche Mahnbescheide da. :>
 
 
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Dogga
Alt 04.04.2007, 19:33   #11
Standard

Danke das hilft mir schon mal weiter! Is nett von euch dass Ihr gleich "Auszüge" postet.
Vielen dank.
 
 
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