Hallo!
Wer kennt es nicht? (Hoffe nicht allzu viele!)
Aber es jetzt auch mal mich erwischt, im 3.ten Semester! Ich hab die 1. Nachprüfung auch versemmelt. Allerdings, weil ich die Aufgabenstellung Fehlinterpretiert habe und so ewig am Ansatz geknabbert habe und folglich die restlichen Aufgaben überhaupt nicht bearbeiten konnte, mangels Zeit.
Nun meine Frage an die, die schonmal einen Antrag auf Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung gestellt haben: Wie soll ich das begründen, denn laut Prüfungsordnung heißt es: "Ein besonders begründeter Ausnahmefall liegt dann vor, wenn Sie nachweislich für diese fachliche Fehlleistung nicht selbst verantwortlich sind." Und nun?
Ein Gespräch mit dem Prof. ergab, daß dieser dem Antrag zustimmen würde, er jedoch aus formalen Gründen den Antrag nebst Zustimmung des Praxispartners (achja, hatte ich vergessen - ich bin BA-Student) für den Prüfungsausschuss brauch. Dummerweise is der Prof aber schon zur Kur, als das Schreiben kam (mit dessen Inhalt/Formulierungen ich nicht gerechnet habe!). Sonst hätte ich den ja Fragen können, was für eine Begründung er vorsieht, da ich ja definitiv den Bockmist gebaut habe...dazu steh ich auch. Blöde Aufgabestellung.

Aber ich kann doch nicht schreiben: "Aufgrund einer meinerseitigen Fehlinterpretation der Aufgabenstellung", oder? Denk mal damit würde ich mich lächerlich machen? Ok, was man vielleicht noch sagen sollte: meine 3 mit-wiederholer hatten "unglücklicher Weise" den selben falschen Ansatz (nein, wir haben nicht voneinander abgeschrieben!!), was schon auf die Aufgabenstellung schließen lässt...aber "kann man das so sagen"? Jedenfalls hab ich jetzt grad bissel bammel a la "wie sag ich es meinem prof?"
Immerhin steht da fast ne Exmatrikulation unmittelbar vor der Tür!?!
Würde mich über Ratschläge echt freuen!!
Danke!