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Zwangsexmatrikulation - Trotzdem noch studieren?

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DasTobbi
Alt 11.02.2007, 15:16   #1
Standard Zwangsexmatrikulation - Trotzdem noch studieren?

Tag Zusammen,

einem Studienkollegen droht aufgrund einer möglicherweise nicht bestandenen 3. Klausur die Zwangsexmatrikulation an unserer Uni. Besteht für ihn die Möglichkeit nach einer Zwangsexmatrikulation irgendwo noch zu studieren? Wenn nicht in Deutschland (FH vielleicht?), dann vielleicht im Ausland? Holland wäre da schätzungsweise am naheliegensten...
Danke im Voraus!
 
 
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Sivar
Alt 11.02.2007, 15:31   #2
Standard

Soweit ich mich erinnere, kann man doch in jedem anderen Bundesland wieder studieren, wenn man in einem aufgrund nicht bestandener dritter Klausur (plus mündliche Prüfung) fliegt.

Ich such mal eben, ob ich ne Quelle dazu finde...
edit: Hmm, finde nix dazu, nur ein paar Threads in diversen Foren, wo der Tenor eher dahin geht, dass die Sperre dann bundesweit gilt, aber man sich evtl noch in einem "verwandten" Fach einschreiben kann, wo noch einige Scheine angerechnet werden können.

Ausland wäre m.E. natürlich kein Problem, denn andere Länder haben schliesslich nix mit unseren gesetzlichen Regelungen zu tun. Da man sich aber wahrscheinlich direkt bewerben muss, ist die Frage, ob man nicht sofort aussortiert wird, wenn man vorher in D rausgeflogen ist. Dein Kumpel soll sich doch einfach mal bei der AStA informieren.

Geändert von Sivar (11.02.2007 um 15:41 Uhr).
 
 
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Tay
Alt 11.02.2007, 16:01   #3
Standard

Soweit ich weiß, hängt das immer vom Studienfach ab, ob man in einem anderen Bundesland fortfahren kann oder die Sperre für das ganze Land gilt. Bei manchen Unis ist es sogar möglich nach nicht bestandener 3. Prüfung und eigentlicher Zwangsexmatrikulation wieder ein Semester tiefer einzusteigen, wenn man die Prüfung an einer anderen Hochschule ordnungsgemäß abgelegt hat. Das ist jedoch leider die Ausnahme und wird nicht von vielen praktiziert. Da neben der Rahmenprüfungsordnung der Länder auch ein gewisser Entscheidungsspielraum bei den einzelnen Unis liegt, gibt es da keinen allgemeingültigen roten Faden. Drum würde ich da auch Sivars Empfehlung folgen und mich bei der AStA informieren.
 
 
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DasTobbi
Alt 11.02.2007, 16:30   #4
Standard

Er hat sich Zuhause eingeigelt und windet sich in Selbstmitleid. Ich denke nicht das ich ihn dur AStA treiben kann, es sei denn ich finde irgendwo Infos di e ihm ein bisschen Hoffnung machen...
Naja, werd nochmal ein wenig bei Google rumsuchen, danke erstmal für die Infos bisher.
 
 
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Roter_Drache
Alt 11.02.2007, 16:30   #5
Standard

private fachhochschule
 
 
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Xeo
Alt 12.02.2007, 11:57   #6
Standard

Vielleicht sollte er sich mal überlegen, ob studieren dann das richtige für ihn ist! Ich hab gehört, dass es schon recht schwer ist, durch die mündliche Prüfung zu fallen, von daher sollte er es besser lassen und arbeiten gehen!
 
 
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Felicitas
Alt 12.02.2007, 12:07   #7
Standard

das ist doch schon wieder radikal xeo

also studieren kann er wohl, vermutlich aber nicht mehr das fach in dem er die prüfung nicht bestanden hat. ist das denn sein "traum"fach? oder kann es sein dass es nach dem abi das erste war was ihm eingefallen ist was er studieren könnte und es ist eigentlich gar nicht so wirklich was für ihn?
 
 
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HHai
Alt 12.02.2007, 13:18   #8
Standard

ähem, Härtefallantrag ?
oder war es Orientierungsprüfung ?

Bei uns hilft bei Härtefallanträgen die Fachschaft oder der Prüfungsausschuss,
bzw. allgemein bei Prüfungsangelegenheiten die Geschäftsführung der Fakultät,
und wer nicht mal seinen Arsch hoch bekommt sich selbstständig zu informieren,
hat meiner Meinung nach nichts an einer Universität zu suchen...

Geändert von HHai (12.02.2007 um 13:29 Uhr).
 
 
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David
Alt 14.02.2007, 16:46   #9
Standard

Härtefallantrag funktioniert meistens, kannst Du nicht den ganzen Kurs/Sem/wasauchimmer im nächsten Sem wiederholen und nochmal mitschreiben? Maluspunkt kassieren, das geht schon irgendwie - jedenfalls bei uns.
 
 
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