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Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Ausbildung ?

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Sonic
Alt 19.03.2005, 19:26   #1
Standard Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Ausbildung ?

Hallo Leute,

ich gehe in diesem jahr von der Schule ab, und habe bereits auch meinen Einberufungsbescheid von der Bundeswehr erhalten. Laut dem Einberufungsbescheid, muss ich meinen 9.-monatigen Grundwehrdienst im Juli dieses Jahres (2005) antreten. Ich möchte jedoch bereits in diesem Jahr eine Berufsausbildung im August anfangen; und nun meine Frage; wenn ich an das KWEA (Kreiswehrersatzamt) einen Brief mit einer Kopie meines Ausbildungsvertrages mit der Bitte um Zurückstellung vom Wehrdienst schicke, wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass ich jetzt doch noch zurückgestellt werde? - und ist das KWEA verpflichtet mich wegen meiner Ausbildung vom Wehrdienst zurückzustellen?

- denn wenn der Bund mich jetzt holen sollte, - dann verliere ich praktisch meinen Ausbildungsplatz, - und sitze nach dem Wehrdienst womöglich noch auf der Straße!

Danke für die Antworten!

MfG

Dichter
 
 
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Groasa
Alt 19.03.2005, 19:47   #2
Standard

Was hast denn vorher für Schulen gemacht?

Normal wird man erst einberufen wenn man mit der Ausbildung fertig ist, oder mit dem Studieren noch nicht angefangen hat.
Eine Erstausbildung ist auf jeden Fall ein Zurückstellungsgrund, wobei es komisch ist dass die dich jetzt scon haben wollen.
 
 
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Sonic
Alt 19.03.2005, 20:14   #3
Standard

@Groasa

Original geschrieben von Groasa
Was hast denn vorher für Schulen gemacht?
also ich wurde wegen einer Augen-OP erst später eingeschult, und bin von der Schule - (Gymnasium), mit dem Abi nach Klasse 13. runter.

Original geschrieben von Groasa
[b]wobei es komisch ist dass die dich jetzt schon haben wollen.[b]
- wieso komisch? - ich finde das ganz normal

also bist Du sicher, dass das KWEA meine Erstausbildung als Zurückstellungsgrund anerkennen wird??? - oder müssen die mich auf jeden Fall zurückstellen?

DANKE
 
 
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sabre
Alt 19.03.2005, 20:53   #4
Standard

das kommt halt drauf an wann du deinen ausbildungsvertrag gekrigt hast, wenn noch garnicht, dann waren die ja zuerst da.
 
 
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Groasa
Alt 19.03.2005, 21:12   #5
Standard

Also eine Erstausbildung hat normalerweise Vorrang.
Bei dir ist es so:
Du hast ja ABI gemacht und dann gehen die davon aus dass du studieren willst. Dann musst du noch vor dem Studium zum Bund gehen. So ist es normal.
Da du aber jetzt schon eine Ausbildungsstelle hast, ändert sich die Sachlage. In dem Fall ist es auch egal wann du den Bescheid bekommen hast. Ob vor dem Ausbildungsvertragsabschluss (cooles Wort übrigens!) oder danach spielt keine Rolle.

Die Ausbildung geht vor. Allerdings geht das Studium nach. Also aus sicht der Bundeswehr.


Ich hab oben geschrieben dass es komisch ist, weil ich davon ausgegangen bin, wenn du einen Ausbildungsplatz hast, dass du kein ABI hast. Denn die Bundeswehr denkt, jeder der ABI hat, oder FachABI studiert gleich danach. Und darum holen sie diese Jungs immer vor dem Studium, weil die danach sonst zu alt sind.
 
 
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Sonic
Alt 19.03.2005, 21:14   #6
Standard

Original geschrieben von sabre
das kommt halt drauf an wann du deinen ausbildungsvertrag gekrigt hast, wenn noch garnicht, dann waren die ja zuerst da.
den Ausbildungsvertrag hatte ich am 22 Januar 2005 erhalten, und den Einberufungsbescheid am 02. März 2005 - zu bemerken wäre noch, dass ich dem KWEA meinen Ausbildungsvertrag noch nicht vorgelegt habe...

d.h. dass für die ich zuerst meinen Einberufungsbescheid bekommen habe, - und jetzt denen meinen Ausbildungsvertrag vorzeigen würde...

[edit]

-also ich rufe am Montag im KWEA mal an, - und frage nach, drückt mir die Daumen
 
 
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El Sparko
Alt 19.03.2005, 23:25   #7
Standard

nur so zur info am rande. es gibt sehr viele ausbildungsberufe die man nur mit abitur überhaupt antreten darf. erschwerend kommt hinzu dass auch für normale ausbildungsberufe lieber abiturienten genommen oder gar erst berücksichtigt werden. es ist also kein unding nach dem abi ne ausbildung zu machen...

ich denke die stellen dich auf jeden fall zurück. ich kenne sogar jemanden der für ne berufsbildende schule (für die er sich weit nach seiner musterung erst entschieden hat) zurückgestellt wurde.
 
 
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