Sold und BAföG haben eine schöne Gemeinsamkeit, deren Höhen sind schon ewig nicht mehr angepasst worden. Für Ausbildungsförderung sieht es schlecht aus, zwar wird es novelliert, aber die Novelle sieht keine Erhöhung vor.
Beim Sold fordern jetzt sowohl der Deutsche Bundeswehrverband als auch die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen eine Erhöhung um mindestens zwei Euro.
Hierzu gibt es seit einigen Wochen eine Petition die doch gerne Unterstützung finden sollte:
Link
Nicht über die Adresse wundern, die Petitionsseiten des Bundestages kommen aus Edinburg (
hier nachzulesen).
Zitat von El Sparko jetzt kommt nach der ausbildung aber der bund/zivi daher und schon fängt das geschreih an... gut so gesehen begründet weil es gegenüber frauen/ausgemusterten ungerecht ist, dass man IMMER noch nicht mit voller tasche leben kann ABER jegliche klage vor gericht deswegen hat bislang keinen erfolg gezeigt.
Erfolge gab es anno 2004 vor dem Verwaltungsgericht Köln - welches die administrativen Wehrdienstausnahmen für einen verstoß gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit hielt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob diese Urteile zwar Anfang 2005 auf, das VG Köln teilte diese Rechtssprechung aber nicht, und entschied weiter zugunsten der Einberufenen Kläger (vgl.
hier und
hier)
Zitat von El Sparko warum? zivildienst ist notwendig, die sozialen sicherungssysteme unserer landes können sich keine vollbezahlten arbeitskräfte leisten. wer zivildienst leistet, der leistet dienst an der gesellschaft... diese zwangshaltung des staates uns gegenüber wird also nicht nachgeben.
Die Notwendigkeit ist sehr umstritten, das betrifft insbesondere die These des Pflegenotstandes bei Wegfall des Dienstes. Den Verweis auf diverse Links dazu spare ich mir hier mal (Studien sprechen meist u.a. von negativen Auswirkungen auf Arbeitssituation in Dienststellen (insbesondere deren Auswirkungen auf die tatsächlich Beschäftigten), von Motivationsproblemen der Dienstleistenden und prekärer Ausbildungsqualität, was bei neun Monaten Dauer mit marginaler "Ausbildung"/Einweisung (gegen zwei/drei Jahre reguläre Ausbildung!) ja kaum bestreitbar ist).
Eines ist aber offensichtlich: In dieser scheinbaren Notwendigkeit zeigt sich einmal mehr, wie die Politik die Realität verdreht und die Dienstleistenden hinters Licht führt. Der Zivildienst hat nämlich eine sehr generelle Auflage, nämlich arbeitsmarktneutral zu sein. Damit ist eigentlich schon alles gesagt, denn dass das Gegenteil zutrifft ist ergibt sich ja sowohl aus deinem Beitrag und nicht zuletzt der Zivildienstrealität.
Ich war einer Nahtstelle einer Klinik eingesetzt. Dieser Arbeitsort regelte insbesondere (aber nicht nur) den Transport von Patienten zum tatsächlichem Operationssaal und war ausschließlich von Zivildienstleistenden besetzt. Das bedeutet praktisch, dass ein Wegfall des Dienstleistenden den OP-Alltag unmöglich gemacht hätte. Zu dem Transport kamen nämlich noch zeitaufwendige technische Präparationsarbeiten je nach Operation sowie Aufräumarbeiten. Die Masse war auch sehr erdrückend, maximal waren acht Operationen simultan möglich. Aber gut, soviel zu meiner persönlichen Erfahrung, es gibt weitaus besseres.
Bedenkenswert ist ja auch, dass Zivildienstleistende mittlerweile in privatisierten Einrichtungen arbeiten. Die Richtlinien zur Durchführung des Zivildienstes untersagten dies ausdrücklich, aber das BAZ scherte sich nicht drum. Um rechtliche Bedenken zu untergraben, wurden besagte Richtlinien 2006 auch gerade dahingehend geändert, um die vorherige Unvereinbarkeit von Gemeinwohlverpflichtung und Gewinnerzielungsabsichten zu beseitigen.
Im Übrigen kann die Notwendigkeit des Zivildienstes, selbst wenn es sie tatsächlich geben sollte, niemals ein wirksames Argument sein, weil der Zivildienst ein an den Wehrdienst gekoppelter Ersatzdienst ist, wie es auch Art 12a, 2 hergibt. Die Notwendigkeit als Argument vergisst diese essentielle Tatsache und betrachtet den Zivildienst fälschlicherweise als eigenständiges Gebilde. Den Zivildienst kann man deshalb gerne unter das Gewissen oder die Gerechtigkeit betreffenden Gesichtpunkten diskutieren, aber nicht hinsichtlich der Notwendigkeit.
Eine überspitzte Frage verdeutlicht dies sicher: Was, wenn niemand mehr verweigerte? Da würde selbst eine absolute Notwendigkeit nichts mehr nützen.
Zusammengefasst:
Zivildienst ist, eben weil es ein Ersatz ist, mit einem Ausnahmecharakter versehen. Das ist zwar reell mittlerweile nicht mehr so gegeben, wäre aber jederzeit wieder denkbar und ist nach wie vor formal so vorgesehen. Der Zivildienst hat also als fest definiertes Ziel nur: Ein Ersatz zur Erfüllung der Wehrpflicht zu sein, für diejenigen, die sich darauf berufen, nicht gegen Ihr Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden zu können. Den Ersatz- und Ausnahmscharakter betonte auch das BVerfG in einem sehr grundsätzlichem Urteil vom 13.4.1978. Der Ersatzcharakter wird auch dadurch verstärkt, dass für den Zivildienst ein Werbungsverbot besteht (vgl.
Leitfaden zur Durchführung des Zivildienstes), da Werbung für den Zivildienst suggerrieren würde, der Zivildienst sei eine Alternative und kein Ersatz.
Ich weiß nicht, wie Zivildienst ein Dienst an der Gesellschaft sein soll, wenn in dieser Gesellschaft Arbeit angeblich Vorfahrt haben soll und sozial das sein soll, was Arbeit schafft. Der materielle Nutzen, den der Zivildienst der Gesellschaft bringt, ist sicherlich da - aber eben begleitet von zahlreichen negativen Hintergründen.
Der Begriff Pflegenotstand meint ein multidimensionales Problem: Der Bedarfsanstieg unseres Pflegesystems ist also nicht nur aus dem Blickwinkel von Personalkapazitäten zu sehen sondern vielmehr ist auch zu sehen, dass die Anforderungen an die Pflege in vielerlei Hinsicht, zum Beispiel der menschlichen, technischen, administrativen, drastisch stiegen und steigen.
Der Zivildienst wirkt sich daher sehr paradox auf den Pflegenotstand aus: Einerseits wird versucht die Defizite in der Personalkapazität durch den Einsatz von Dienstleistenden als Lückenbüßer zu kompensieren oder abzumildern aber andererseits bewirkt dies gerade eine Verschlimmerung des Pflegenotstands, eben durch o.g. Qualitätsverlust der Pflege.
Wie sich dieses krasse Missverhältnis auf die konkrete Arbeit in einer Dienststelle auswirkt zeigt der Dienstalltag in der Pflege: Die Dienststellen fordern vom ZD, dass er seine Arbeit zügig, effektiv, rationell erledigt, die Patienten allerdings wollen Menschlichkeit, Zuhören, Zuwendung, Empathie.