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[Zivi] Zivildienst-Einberufung

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Walli-Man
Alt 11.12.2006, 20:28   #1
Standard Zivildienst-Einberufung

Folgender Sachverhalt:
Ich wurde als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und zum 01.09.2004 zum Zivildienst einberufen. Allerdings begann ich zum 01.09.2004 eine Ausbildung. Meine Antrag auf Zurückstellung bis zum Ende der Ausbildung (also 31.08.2007) wurde vom Bundesamt für Zivildienst genehmigt.

Mein Frage ist nun, ob ich jetzt damit rechnen muss, dass ich zum 01.09.2007 sofort wieder einberufen werde? - Welche Erfahrungen habt ihr damit?

Wie lange vorher bekommt man bescheid, wann man einbrufen wird?


Danke schon mal für eure Hilfe!
 
 
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-V-
Alt 11.12.2006, 21:48   #2
Standard

Es kann durchaus passieren daß die sich noch mal melden, es kann sich aber genauso gut noch eine wenig hinauszögern. In dem Fall würde ich nichts machen und abwarten, vlt. solange bis du 23 bist, dann wirst du nicht mehr gezogen.

Hattest du denn schon eine Stelle?
 
 
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Walli-Man
Alt 12.12.2006, 16:31   #3
Standard

Ich bin jetzt im 3. Ausbildungsjahr und werde nach der Ausbildung höchstwahrscheinhlich übernommen. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt darauf angesprochen, dass ich meinen Zivildienst möglichst direkt nach der Ausildung mache soll.

Bin jetzt in ner komischen Situation. Ich weiß net, ob ich mich beim Bundesamt für Zivildienst melden soll und sagen dass ich am 01.09.2007 meinen Zivildienst anfangen will oder lieber abwarte und hoffe, dass ich gar nicht einberufen werde, zumal ich ja schon mal einberufen wurde und dann zurückgestellt wurde.

Das Problem ist, wenn ich abwarte und die vom Bundesamt melden sich irgendwann, wenn ich schon ne feste Stelle hab, dann gefällt das meinem Arbeitgeber gar nicht.

Gibt es irgendne Altersgrenze, bis wann man zu Zivildienst einberufen werden kann?
 
 
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(sic)
Alt 12.12.2006, 17:53   #4
Standard

Wie V schon sagte 23 Jahre
 
 
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Walli-Man
Alt 12.12.2006, 22:19   #5
Standard

Hab grad gelesen, dass es in meinem Fall die Vollendung des 25. Lebensjahres ist!

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zivildienst
 
 
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smeiko
Alt 14.12.2006, 12:44   #6
Standard

da hast du recht.. bei mir war es genauso der fall, vor knapp einem halben jahr. genau dieselbe situation, selbe lehrjahr, alles gleich.
zivildienst holen die dich..
ich hab auf gut glück angerufen und gesagt ich will doch nicht zivildienst machen hab mich umentschieden, "die gewissensgründe bestehen nicht mehr ich will zum bund"..
wurde angenommen, dann hab ich ohne eine neue musterung oder sonstwas einen bescheid bekommen das ich nicht mehr herangezogen werde
allerdings war ich da 23jahre alt.. vielleicht hängt es damit zusammen. aber bis 25 hätten sie mich ja ziehen können, also wenn du das auch machst kann es genauso gut in die hose gehn und du musst dann auf einmal zum bund.. ich bin das risiko eingegangen und zum glück hat alles so geklappt wie ich es wollte...
 
 
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El Sparko
Alt 14.12.2006, 15:19   #7
Standard

jup wenn du verweigert hast holen sie dich zu 100%, die frage ist nur wann.

nummer sicher: selber ne stelle suchen und die zivildienstbeauftragten vor ort ne anforderung auf dich nach köln schicken lassen, dann bestimmt deine zivistelle wann du eingezogen wirst.

nummer unsicher: smeikos taktik.
 
 
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baschdi
Alt 13.01.2007, 13:25   #8
Standard

Habe das gleiche Problem.
Verweigerung gemacht, Studium angefangen und deswegen zurückstellen lassen. Im September werd ich fertig und dann wird da wahrscheinlich ein nettes Briefchen vom Bundesamt für Zivildienst kommen.

Jetzt mal ne Frage: ist das sicher, dass man bis 25 seinen Zivi noch machen muss und danach dann nicht mehr?

Ich meine wenn man vom Betrieb übernommen wird ist das doch gar kein Problem. Man muss doch nur einen Zeitvertrag machen, dann kann man sich wieder zurückstellen lassen (normaler Arbeitsvertrag zählt leider immernoch nicht oder?). Also braucht man doch nur bis zum Ablauf des Einberufungsalters mit Zeitverträgen zu schaffen und der Käse ist gegessen. Oder wenn man selbst ein Unternehmen gründet geht das doch auch, wenn ich das richtig mitbekommen habe?
 
 
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michaelg
Alt 13.01.2007, 13:58   #9
Standard

Sogar nur bis 23. Ob das mit Zeitverträgen geht, weiß ich nicht, denke aber schon. Deine letzte Musterung ist doch sicher schon paar Jahre her, oder? Würde es sonst wie smeiko machen. Sprich gegenüber dem BAZ erklären, dass du auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest. Aber mach das natürlich nur, falls eine Einberufung kommt und du durch Arbeit nicht abgesichert bist.

Zitat von baschdi
Oder wenn man selbst ein Unternehmen gründet geht das doch auch, wenn ich das richtig mitbekommen habe?
Du meinst Gewerbe anmelden usw? Damit kann eine Zurückstellung klappen, muss aber auf keinen Fall. Das ist keinesfalls zwingend eine "besondere Härte". Ich kenne einige, die daraufhin zurückgestellt wurden. Das war aber nicht gerade die Mehrheit.
 
 
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baschdi
Alt 13.01.2007, 16:12   #10
Standard

Also mit Zeitvertrag bin ich mir relativ sicher, dass es auf jeden fall ein Rückstellungsgrund ist. Denn es ist ja so, dass ein Arbeitsplatz nicht verloren gehen darf, wenn BW oder Zivi gemacht werden müssen. Also der Arbeitsplatz muss "aufgehoben werden". Bei einem Zeitvertrag ist das ja gar nicht möglich, weil er ja befristet ist und durch die Unterbrechung trotzdem nur bis zum Ende des Vertrages läuft. Von daher ist ein Zeitvertrag ein dringender Rückstellungsgrund.
Für mich ist das ja dann eigentlich optimal, wenn ich nur bis 23 zum Zivildienst einberufen werden könnte. Ich muss nur die Zeit vom Oktober 07 bis Dezember 08 (Frist läuft ja nicht zum Geburtstag sondern zum Jahresende hin aus) mit nem Zeitvertrag überbrücken, das wird ja machbar sein.
Das mit dem Unternehmen gründen hab ich nur mal gehört, deswegen bin ich mir da nicht so sicher gewesen. Vielleicht hängt die Bewilligung der Rückstellung in dem Fall damit zusammen, wie wichtig das Unternehmen für die Existenz für die betroffenen ist. Ich denke sobald da jemand angestellt ist, ausser dem Unternehmer selbst, müsste eine Rückstellung auf jeden Fall gegeben sein. Wenn man das alleine macht und kein wirklich Existenzschaffendes Unternehmen vorliegt werden die wahrscheinlich sagen, dass das nur Spielerei ist und damit kein Rückstellungsgrund. Könnt ich mir vorstellen. Aber gut das brauch ich ja dann sowieso nicht, wenn ich nur bis zum 23. Jahr hinter mich bringen muss.
 
 
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El Sparko
Alt 13.01.2007, 18:11   #11
Standard

es wurden schon selbstständige wirte eingezogen, woraufhin sogesehen ganze wirtschaften (auch eine art von unternehmen) zumachen mussten. also das kann ein grund sein, ists aber nicht unbedingt nachvollziehbarerweise automatisch.
 
 
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baschdi
Alt 15.06.2007, 13:11   #12
Standard

So heute wars dann soweit: Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst...
hab mein studium im september fertig, hab aber direkt nen zeitvertrag bei meinem ausbildungsbetrieb gemacht. kann ich mir da jetzt ganz sicher sein, dass das als weiterer rückstellungsgrund akzeptiert wird?
ich mein im endeffekt werd ich wahrscheinlich sowieso eingezogen werden, da ich niemals bis 25 mit zeitverträgen über die runde komme, aber jetzt erstmal geld verdienen wäre ne gute sache. kann mir da jemand eine sichere auskunft geben?
 
 
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