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zivildienst antrag auf versetzung!!! HILFE ^^

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Cravantus
Alt 11.10.2006, 17:30   #1
Ausrufezeichen zivildienst antrag auf versetzung!!! HILFE ^^

hi


da ich in meiner zivildienstelle nicht klar komme mit den anderen leuten und auch die effektive arbeitszeit von 2 stunden (die restlichen 6 stunden drehe ich meistens däumchen ) total nervig finde würde ich sehr gerne einen antrag auf versetzung stellen mich würde dabei interessieren wo ich diesen stellen muss und wie dieser auszusehen hat ...ich hab da irgendwie keine vorstellungen...danke schonmal für eure hilfe

gruß crav
 
 
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vase2k
Alt 11.10.2006, 17:35   #2
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warum schalten die meisten leute nich einfach ihren kopf ein .. wer ist denn für die besetzung der zivistellen zuständig ? wahrscheinlich dein zuständiges zivildienstamt .. oder ?

dementsprechend also da anrufen, vorbeifahren, nachfragen .. die werden dir definitiv helfen können ..
 
 
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soul.
Alt 11.10.2006, 22:07   #3
Standard

versetzung zu ner anderen dienststelle geht nicht so ohne weiteres, d.h. du kannst nicht einfach sagen: mir gefallen die typen hier nicht. das ist als grund nicht ausreichend.

Versetzung
1 Der Dienstleistende kann nur durch das BAZ versetzt werden.
1.1 aus dienstlichen Gründen; dienstliche Gründe sind u.a.
  • keine Beschäftigungsmöglichkeit wegen fehlender Voraussetzung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen
  • mangelnde Ein- und/oder Unterordnungsbereitschaft.

    Es reicht nicht aus, dass Schwierigkeiten mit dem Dienstleistenden bestehen. Vielmehr muss die Disziplin und die allgemeine Ordnung in der Dienststelle in so hohem Maße beeinträchtigt sein, dass das weitere Verbleiben des Dienstleistenden im Interesse des Zivildienstes nicht mehr vertreten werden kann. Bei Dienstpflichtverletzungen hat die Dienststelle mit der Antragstellung zugleich im Einzelnen über die zur Aufrechterhaltung der Disziplin getroffenen Maßnahmen (vgl. Abschnitte C 5 und D 1) zu berichten und die entstandenen Vorgänge beizufügen.
1.2 auf Antrag des Dienstleistenden aus zwingenden persönlichen Gründen, wenn außergewöhnlichen dienstlichen Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Feststellung der zwingenden persönlichen Gründe ist ein strenger Maßstab anzulegen. Solche Gründe liegen u.a. vor, wenn
  • durch eine Versetzung eine vorzeitige Entlassung vermieden werden kann,
  • sich durch das Verbleiben am bisherigen Dienstleistungsort gesundheitliche Störungen für den Dienstleistenden ergeben würden,
  • schwer erkrankte Angehörige zu betreuen sind,
  • die Möglichkeit der Teilnahme an Ausbildungs- und Fortbildungslehrgängen gegeben werden soll,
  • der Dienstleistende im Mobilen Sozialen Hilfsdienst, in der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung oder im Pflegedienst eingesetzt werden will und eine solche Verwendung bei seiner derzeitigen Dienststelle nicht möglich ist.

    Der Dienstleistende hat entsprechende Nachweise beizufügen (z.B. Bestätigung einer vorliegenden Härte, die zu einer vorzeitigen Entlassung führen könnte, durch ärztliches Attest über seine gesundheitlichen Störungen bzw. die naher Angehöriger, durch Bescheinigung der Ausbildungs- und Fortbildungsstätte, dass er an Lehrgängen teilnimmt oder teilnehmen wird).
2 Bei der Versetzung eines Dienstleistenden ist wie folgt zu verfahren:
2.1 Der mit Gründen versehene Versetzungsantrag ist stets über die zuständige Verwaltungsstelle/Zivildienstgruppe dem BAZ zur Entscheidung vorzulegen. Die Versetzungsgründe sind durch entsprechende beigefügte Unterlagen zu belegen.
2.2 Bei Versetzungsanträgen aus dienstlichen Gründen ist dem Dienstleistenden eine Kopie des zu begründenden Antrages auszuhändigen. Dabei ist dieser auf seine Rechte und Möglichkeiten, die sich aus § 36 ZDG (Anhörungspflicht bei ungünstigen Behauptungen) und § 41 ZDG (Beschwerderecht) ergeben, hinzuweisen. In diesem Fall ist dem Versetzungsantrag eine vom Dienstleistenden unterzeichnete Bestätigung beizufügen, dass er eine Kopie des begründeten Versetzungsantrags und den Hinweis auf seine Rechte nach §§ 36 und 41 ZDG erhalten hat. Fehlt diese Bestätigung, kann die Versetzung erst durchgeführt werden, wenn die Erklärung nachvollzogen wird. Dies gilt nicht, wenn die Versetzung aus wichtigen Gründen unverzüglich erfolgen muss.

3 Bis zur Versetzung durch das BAZ hat der Dienstleistende bei der Dienststelle zu bleiben und Dienst zu verrichten. Die bisherige Dienststelle hat zum Zeitpunkt der Versetzung der neuen Dienststelle die Dienststellenakte und eine Vergleichsmitteilung zu übersenden.
Der neuen Dienststelle werden durch das BAZ neue Etiketten zugesandt.
Im Dienstausweis ist die Versetzung durch die neue Dienststelle einzutragen und der Abgangsbahnhof zu ändern.

4 Umsetzungen, die innerhalb des im Anerkennungsbescheid für die Dienststelle genannten Beschäftigungsbereichs vorgenommen werden, sind keine Versetzungen.
Eine Umsetzung bedarf keiner schriftlichen Verfügung. Die Verwaltungsstelle/Zivildienstgruppe ist über die Umsetzung zu benachrichtigen, die ihrerseits das BAZ durch einen Signierbeleg über die Umsetzung unterrichtet.

bei fragen zum zivildienst immer den leitfaden fuer zivildienstleistende zu rate ziehen, beantwortet im prinzip alles man muss nur die richtigen stellen finden.

www.zivildienst.org
 
 
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Xeo
Alt 12.10.2006, 15:26   #4
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Also mitm Versetzten funzt eigentlich immer. Such dir am besten ne neue Stelle und dann ruf da an. Sagst denen, die Situation kotzt dich an und du kanns daher nimma effektiv arbeiten ... schon bist weg!
 
 
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Anthroxx
Alt 12.10.2006, 16:08   #5
Standard

ich würd sofort tauschen^^ 6std rumsitzen zieh ich ner 6tage woche inkl. silvester und neujahr frühschicht und ebenso nervigen kollegen gerne vor *fg*

aber ist es net so, das wenn die dir wirklich nix mehr aufzutragen haben du diese zeit nicht dort absitzen musst?meine mal sowas gelesen zuhaben!

nunja, der rest zum wechsel wurde ja schon genannt.
 
 
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Cravantus
Alt 13.10.2006, 16:19   #6
Standard

du bist gut ich hab mal gefragt ob ich mich nich ein bischen eher verdrücken könnte weil ja alles gemacht ist oh man sowas frag ich nie wieder ^^
 
 
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Anthroxx
Alt 13.10.2006, 19:35   #7
Standard

nunja, wenn du da weg willst, könntest dich doch zB darauf berufen? :

Sofern für Zivildienstleistende nicht ausreichend Arbeit zur Verfügung steht und diese nicht auslastend beschäftigt werden können, muss der Zivildienstplatz vom Bundesamt für den Zivildienst widerrufen werden. Da "Minusstunden" nicht zulässig sind, muss entsprechend nicht geleistete Arbeitszeit wegen fehlender Auslastung auch nicht nachgearbeitet werden.
 
 
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David
Alt 13.10.2006, 21:52   #8
Standard

alter 6h nix machen, wie traumhaft.

wir können tauschen gegen 5tage woche 1130-1930 mit stumpfsinnigen tätigkeiten, permanentem psychoterror und magda goebbels als vorgesetzte
 
 
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Sandrine
Alt 24.10.2006, 15:45   #9
Standard

Warum willst Du da weg?
Bist du verrückt? ---

Aber ok, wirst schon sehen was du davon hast! *g*

Such mal nach deinem Zivildienstbeauftragten!
Suche im Internet sollte genügen.
 
 
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