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Zivi/Studium/Ausbildung


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SirWayne
Alt 09.10.2007, 16:45   #1
Standard Zivi/Studium/Ausbildung

Hallo zusammen,

ich habe 2005 mein Abi gemacht und danach eine Art zwischen Studium und Ausbildung(Akdamie) gemacht und wurde vom Zivi für diese 3 Jahre zurückgestellt.
Der letzte Satz der zurückstelltung war: "Abschließend weiße ich darauf hin, dass Sie mit Ihrer Einberufung rechnen müssen solange Sie Ihr 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben".

So nun zu meine Fragen =):

1.Ich bin bis zum 1.10.2008 zurückgestellt am 5.10.2008 werde ich 23 ...Werde ich trotzdem eingezogen????

2.Ich hab diese spezielle Ausbildung gemacht , damit ich danach ein spezielles Studium machen kann(Zusage vorhanden)... Das letzte Jahr von der Ausbilung(Noten) zählt schon für das 1. jahr des Studiums... Kann ich trotzdem nach Abschluß der Ausbildung eingezogen werden??? Oder kann ich ohne Probleme weiter studieren????

3. Wäre es sinvoller den KDV - Antrag einfach zurück zu nehmen???nachmustern lassen und hoffen dass ich ausgemustert werde oder einfahc hoffen dass sie mich die letzten 5 tage in ruhe lassen????

4. falls ich den KDV - Antrag zurücknehmen soll, muss ich etwas spezielles beachten oder einfach nur schreiben ich möche meine Wehrdienstverweigerung widerrufen . feritg und dann 6 monate späte rmich nochmal mustern lassen

5. Bin ziemlich ratlos =) und hoffe auf schnelle Antworten =)

Im voraus schon mal Danke für Antworten.


MFG

John
 
 
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michaelg
Alt 09.10.2007, 17:57   #2
Standard

Es ist gut möglich, dass du noch eingezogen wirst. Das Bundesamt für Zivildienst lässt im Gegensatz zur Bundeswehr kaum jemanden aus.
Dass in deinem Zurückstellungsbescheid das 23. Lebensjahr erwähnt wird, wundert mich, da ich dachte, durch Zurückstellung ist eine Einberufung auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.

Zu 2.:
Ist das letzte Jahr gleichwertig mit den ersten beiden Semestern des Studiums? Studierende werden mitunter (natürlich nicht immer) auch aus dem Studium heraus einberufen. Dieser Eingriff zählt erst beim Erreichen des dritten Semesters als besondere Härte.

Zu 3. und 4.
Das ist sehr sinnvoll, aber nur dann, wenn das BAZ deine Einberufung unmittelbar ankündigt oder dich eben einberuft. Einberufung erhälst du immer einige Woche vor dem Einberufungstermin, d.g. du kommst auch zeitlich nicht in die Enge.
Um auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten reicht ein formloser Brief nach Köln, der eben genau das mitteilt, da reichen 1-2 Sätze.
Durch diese Willenserklärung deinerseits ist umgehend das BAZ nicht mehr für dich zuständig, ein Zivildienstleistender könnte dies z.B. jederzeit seiner Dienststelle erklären.

Da deine letzte Musterung mehr als zwei Jahre zurückliegt, hast du jederzeit das Recht auf eine neue, auch ohne Veränderung deines Gesundheitszustandes anzumelden. Aber:
Gehe nicht zu deinem Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst, einfach abwarten.



Für Fragen, deren Beantwortung Sicherheit erfordert, emfephle ich, dass du dich an Peter Tobiassen von der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer wendest, der betreibt in solchen Fragen eine äußerst Kompetente Hotline, oder alternativ sein Forum Wehrpflicht aufsuchen.
 
 
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SirWayne
Alt 09.10.2007, 18:30   #3
Standard

danke für die schnelle antwort!!!Ich muss jedes jahr zum 1.10 eine bescheinigung nach köln schicken, dieses jahr hab ich das snoch nicht gemacht sollte ich diese für diesen jahr auf jeden fall schicken?????

wenn ich dich richtig verstanden hab soll ich erst den brief schreiben , wenn ich die einberufung vorliegen hab... frage hierzu ist es dann nicht zu spät????

danke nochmal ich glaub des waren die 2 letzten fragen =)
 
 
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michaelg
Alt 09.10.2007, 18:50   #4
Standard

Welche Bescheinigung, wofür wird die gebraucht? Ich geh aber davon aus, dass du die ruhig senden kannst.

Den Brief was den Verzicht auf die KDV-Anerkennung betrifft wirklich erst dann schicken, wenn es nötig ist. Da gibt es wirklich kein "zu spät".
 
 
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SirWayne
Alt 09.10.2007, 21:06   #5
Standard

Ja ich musste jedes jahr so eine Ausbildung/Schulbescheinigung schicken, die nachweist dass ich die Schule nicht abbgebrochen o.ä. habe. Ok danke für die schnelle Antworten, dann schicke ich einfach die Bescheinigung und hoffe, dass einfach nichts mehr kommt =) =) =)
 
 
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cohen
Alt 25.11.2007, 19:40   #6
Standard i need help...

hallo,

ich habe quasi die gleiche situation. habe letztes jahr meine ausbildung begonnen. im sommer 2009 bin ich damit fertig. dann bin ich 22 jahre alt.
mein problem ist, dass ich bereits verweigert habe. nun bekam ich auch post, dass ich eine aktuelle ausbildingsbescheiningung hinschicken soll. ich will aber nach meiner ausbilung anfangen zu studieren. nun stellt sich mir die frage, ob es dann eher sinnvoll wäre, jetzt schon meine verweigerung zurückzuziehen und dann zu hoffen dass sie mich nicht mehr einberufen evtl. wg des alters?! oder dass ich dann eine nachmusterung mache und auf eine ausmusterung spekuliere?

was macht es für einen sinn, das "zurückziehungsschreiben" noch nciht einzusenden, da ich ja aufjedenfall in der datei beim bundesamt für zivildienst drin stehe. da wäre es doch schlauer, das lieber jetzt schon zu machen, oder? weil zivilleute nehmen sie ja anscheinend noch mit ende 20, zum bund werden aber 22/23 nciht mehr so viele eingezogen.


bitte um ratschläge!

danke, und gruß
cohen
 
 
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El Sparko
Alt 25.11.2007, 19:56   #7
Standard

ja ich denke auch du solltest deine verweigerung zurückziehen. im grunde ist die zwar rechtlich auch von dir selbst, wenn einmal anerkannt, nicht mehr anfechtbar aber soviel ich gehört hab macht köln das spiel mit. zieh zurück und halt den kopf flach bis du 23 bist.
 
 
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cohen
Alt 25.11.2007, 20:17   #8
Standard

nehmen die die also ohne weiteres zurück? sollte man das besonders formulieren das schreiben?
allerdings bin ich, wenn ich fertig werde mit der ausbildung erst 22. das ist ende juli. im dezember werde ich dann 23.


edit: wie sieht das überhaupt aus, wenn mein plan nicht so funktioniert wie ich will. also wenn ich jetzt meinen antrag wieder zurückziehe, die mcih dann aber doch wollen. kann ich dann wieder verweigern?
man, das war echt alles ncith überlget von mir, letztes jahr...
 
 
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Sasch
Alt 03.12.2007, 18:55   #9
Standard

Bei mir ist das so: Ich beende im Sommer meine Ausbildung und hatte geplant anschließend ein Studium zu beginnen, egal ob nach oder vor einer eventuellen Einberufung zum Zivildienst.

Mein KDV-Antrag ging vor mehr als einer Woche raus. Wie lange kann das dauern bis ich eine Antwort darauf bekomme?
Soll ich mit einer Einschreibung zum Studium oder vielleicht sogar Jobbewerbungen anfangen und drauf hoffen das der Bescheid nicht rechtzeitig kommt?
 
 
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michaelg
Alt 03.12.2007, 19:56   #10
Standard

In Extremfällen kann es "einige Monate" dauern, wenn es schnell geht so vier bis acht Wochen. Bei mir waren es sechs Wochen.
Du kannst davon ausgehen, dass du den Bescheid, dass du berechtigt bist, den Kriegsdienst an der Waffe zu verweigern (sprich: deine Anerkennung) deutlich vor dem Ende deiner Ausbildung erhalten wirst.
 
 
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El Sparko
Alt 03.12.2007, 20:25   #11
Standard

fürs studium kannst du dich immer bewerben. wenn bund/zivi dich vorher abpassen und doch noch einziehen dann bleibt dir der zugesagte studienplatz erhalten... seit bologna (bachelor/master) ists übrigens soweit dass man sich volle 6 semester zurückstellen lassen kann und somit wohl garnicht mehr zum bund muss. wie das beim zivi ist weiß ich nicht.
 
 
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Sasch
Alt 03.12.2007, 23:06   #12
Standard

Dankeschön, dann bleib ich meinem Ziel zu studieren auf jeden Fall treu
 
 
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