Es ist gut möglich, dass du noch eingezogen wirst. Das Bundesamt für Zivildienst lässt im Gegensatz zur Bundeswehr kaum jemanden aus.
Dass in deinem Zurückstellungsbescheid das 23. Lebensjahr erwähnt wird, wundert mich, da ich dachte, durch Zurückstellung ist eine Einberufung auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
Zu 2.:
Ist das letzte Jahr gleichwertig mit den ersten beiden Semestern des Studiums? Studierende werden mitunter (natürlich nicht immer) auch aus dem Studium heraus einberufen. Dieser Eingriff zählt erst beim Erreichen des dritten Semesters als besondere Härte.
Zu 3. und 4.
Das ist sehr sinnvoll, aber nur dann, wenn das BAZ deine Einberufung unmittelbar ankündigt oder dich eben einberuft. Einberufung erhälst du immer einige Woche vor dem Einberufungstermin, d.g. du kommst auch zeitlich nicht in die Enge.
Um auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten reicht ein formloser Brief nach Köln, der eben genau das mitteilt, da reichen 1-2 Sätze.
Durch diese Willenserklärung deinerseits ist umgehend das BAZ nicht mehr für dich zuständig, ein Zivildienstleistender könnte dies z.B. jederzeit seiner Dienststelle erklären.
Da deine letzte Musterung mehr als zwei Jahre zurückliegt, hast du jederzeit das Recht auf eine neue, auch ohne Veränderung deines Gesundheitszustandes anzumelden. Aber:
Gehe nicht zu deinem Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst, einfach abwarten.
Für Fragen, deren Beantwortung Sicherheit erfordert, emfephle ich, dass du dich an Peter Tobiassen von der
Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer wendest, der betreibt in solchen Fragen eine äußerst Kompetente Hotline, oder alternativ sein
Forum Wehrpflicht aufsuchen.