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Wohngeld/Unterhaltsvereinbarung bei den Eltern??

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Alt 31.05.2005, 23:13   #26
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naja generell steht wohl jedem bundesbürger ne stütze zu wenn er einkommen unter nem bestimmten betrag hat...

ich glaub das sozialamt ist für sowas zuständig.
 
 
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eneib
Alt 31.05.2005, 23:14   #27
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Wieviel kriegste denn nu beim Zivi-Dienst?
 
 
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DasTobbi
Alt 31.05.2005, 23:32   #28
Standard

Sold pro Tag
Soldstufe 1 € 7,41
Soldstufe 2 (ab 4.Monat) € 8,18
Soldstufe 3 (ab 7.Monat) € 8,95

Kleidergeld pro Tag
Entschädigung für das Tragen privater Kleidung im Dienst pro Tag € 0,69

Verpflegungsgeld pro Tag
Verpflegung wird im Regel in Natura von der Dienststelle gestellt. Für Tage, an denen der Zivi nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen muss (beispielsweise Wochenende, Urlaub, Krankheit, freie Tage)
€ 7,20. Falls die Verpflegung nicht gestellt wird oder der ZDL von der Teilnahme befreit ist, erhält er die entsprechenden Anteile bei teilweiser Verpflegung.

Mobilitätszuschlag
Zivis, deren Dienstort mehr als 30 km von der Wohnung entfernt ist, erhalten einen Mobilitätszuschlag. Aber nur dann, wenn sie in einer Dienstunterkunft wohnen müssen. Der Zuschlag beträgt € 0,51 je Kilometer der einfachen Entfernung, insgesamt jedoch höchstens € 204 pro Monat.

Sonderzuwendung
Für eine Gesamtdienstzeit von 10 Monaten wird im Dezember eine einmalige Sonderzuwendung in Höhe von € 172,56 bezahlt. Bei Dienstbeginn ab 01. Dezember erfolgt die Auszahlung zum Entlassungstag.Bei vorzeitiger Entlassung wird die Zuwendung gekürzt und im Austrittsmonat bezahlt.

Entlassungsgeld
Das Entlassungsgeld wird im Austrittsmonat bezahlt und beträgt für eine Dienstzeit von 10 Monaten € 690,24. Bei vorzeitiger Entlassung wird anteilig gekürzt.

Mietkosten
Hat der Zivildienstleistende eigene Wohnräume gemietet, erstattet die Unterhaltssicherungsbehörde am Wohnort unter bestimmten Voraussetzungen die Miete und die Nebenkosten ganz oder zumindest teilweise. Ist der Zivi nicht zum Wohnen in der dienstlichen Unterkunft verpflichtet, bezahlt die Dienststelle den Differenzbetrag. Das Wohnen in einer dienstlichen Unterkunft ist kostenlos.

Fahrtkosten
Je nach Wohnsituation werden die Fahrtkosten von der Dienststelle oder dem Bundesamt für Zivildienst übernommen. Dabei sind umfangreiche Bestimmungen über Entfernungen, Zeiten und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu beachten.

Versicherung
Das Bundesamt beziehungsweise die Unterhaltssicherungsbehörde, bezahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zu privaten Versicherungen (z.B. Kapital-Lebensversicherung, Hausrats- und Haftpflichtversicherungen). KFZ-Versicherungen und vermögenswirksame Leistungen werden nicht übernommen. Zivildienstleistende sind beim Bundesamt kostenlos kranken- und unfallversichert. Die Mitgliedschaft in dergesetzlichen Krankenversicherung ruht während des Zivildienstes. Gleiches gilt für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Urlaub
Bei einer Dienstzeit von 10 Monaten stehen dem ZDL bei einer Fünf-Tage-Woche 22 Tage Urlaub zu. Zusätzlich besteht in manchen Fällen Anspruch auf Sonderurlaub oder Dienstbefreiung. Einen Auslandskrankenschein gibt es nicht. Vor Antritt des Urlaubs sollte bei einer Privatversicherung deshalb eine zusätzliche Krankenversicherung auf eigene Kosten abgeschlossen werden .

Nebentätigkeit
Bezahlte Nebentätigkeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Verwaltungsstelle ausgeübt werden. Ein formloser Antrag mit Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie die Zustimmung der Dienststelle muss bei der Verwaltungsstelle Zivildienst gestellt werden. Die Nebentätigkeit darf nicht gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Sie kann Auswirkungen auf Leistungen der Unterhaltssicherungsbehörde haben.

Berufsförderung
Zivildienstleistende können für ihre berufliche Förderung während ihres Dienstes Zuschüsse beantragen. Gefördert werden allgemeinbildende Kurse, berufsübergreifende Kurse und Sprachkurse. Dazu gehören beispielsweise EDV- oder auch Rhetorik-Kurse. Unterstützung gibt es auch für Fort- und Weiterbildung im erlernten Beruf oder für Kurse zur Studienvorbereitung. Maximal können (bis zur Höhe von € 664,68) 80 Prozent der Kosten gefördert werden. Wer die Berufsförderung in Anspruch nehmen möchte, sollte einen Antrag stellen, bevor er den jeweiligen Kurs besucht. Notwendig ist dabei auch die Genehmigung von Seiten der Zivildienststelle. Den Antrag gibt man bei der Verwaltungsstelle Zivildienst ab. Das Geld kommt dann direkt vom Bundesamt aber erst, wenn der Kurs beendet ist. Sonderurlaub kann für solche Kurse bis zu fünf Tagen in Anspruch genommen werden.



Also bei Durchschnittlich 30 Tagen im Monat und angenommenen 8 Wochenendtagen in eben jenem, solltest Du wohl in den ersten Zivimonaten auf durchschnittlich um die 300,- Euro kommen wenn Du überhaupt kein Verpflegungsgeld sowie Anfahrtsgeld bekommst. Da erscheinen 170,- Euro zwar etwas happig, aber in Deinem Alter sollte man eigentlich nicht ganz so viele laufende Kosten haben im Monat. Also, schön sparsam leben und auf den schönen Geldsegen am Ende des Zivildienstes freuen, dann kannst Du mal einen Monat in Saus und Braus leben...
Andernfalls lass Dich öfters mal krankschreiben, ironischerweise bekommst Du dann nämlich dein Verpflegungsgeld ausgezahlt, was zu einem höherem Monatsgehalt führt...
Wenn Du allerdings auf Deiner Zivildienststelle Essen bekommst, frage ich mich was Deine Eltern mit den 320,- Euro von Dir anstellen. Da würde ich mir doch mal ernsthaft überlegen Zuhause auszuziehen und mir für 250,- ne kleine 1-2 Zimmerwohnung zu mieten...
 
 
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eneib
Alt 01.06.2005, 00:44   #29
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Na das wär dann schon etwas knapp. Also wenn ich da an meine Nebenkosten neben der Miete denke: Da ist Strom, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Telefon, dann muss ich auch noch was Essen, da kommt schon einiges zusammen...

Außerdem muss man auch an Kaution und evtl Provision denken, da braucht man schon "Startkapital".
 
 
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r4nk_one
Alt 01.06.2005, 23:58   #30
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vorallem bekommt man bei euch für 250 tacken ne 1-2 zimmer wohnung?!
 
 
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Registrierter PPler
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Alt 01.06.2005, 23:59   #31
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also bei uns für 38qm 1,5 zimmer wohnung braucht man um die 400 eur mit allem drum und dran.
 
 
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Registrierter PPler
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Alt 02.06.2005, 00:35   #32
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darf ich raten? deine eltern haben es sich nicht nehmen lassen ein eigenes haus zu bauen und sind damit die nächsten 30 jahre min. verschuldet?
 
 
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DasTobbi
Alt 02.06.2005, 00:39   #33
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Also ich wohne in ner 57m² Wohnung mit 2 1/2 Zimmer und zahle dafür 425,- Euro warm.
In den Zeitungen hier stehen massig wohnungen mit 1-2 Zimmer und 25-35 m² für 250-350 Euro im Monat.... Ich weiss ja net wo ihr so wohnt, aber hier sind solche Preise durchaus üblich...
 
 
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RegularJohn
Alt 02.06.2005, 09:27   #34
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mein freund wohnt in einer knapp 40qm wohnung und zahlt keine 400euro warm... gibt genügend wohnungen, die günstig sind. aber dann darf man auch nicht das paradies auf erden erwarten.

und was daran so schlimm ist sich ein haus zu bauen, versteh ich auch nicht...

telefon brauch man doch nicht unbedingt. handy reicht doch auch
 
 
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eneib
Alt 02.06.2005, 12:27   #35
Standard

Original geschrieben von RegularJohn
mein freund wohnt in einer knapp 40qm wohnung und zahlt keine 400euro warm...
Das ist viel! Wir zahlen für unsere 83 qm große Wohnung mit 3 Zimmern 460 € (eigentlich 510€). Ok, kalt, da Nachtspeicherheizung. Aber überleg mal, die ist doppelt so groß...
 
 
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Registrierter PPler
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Alt 02.06.2005, 12:52   #36
Standard

460 warm? für 83qm?


findest du bei uns nicht.
 
 
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RegularJohn
Alt 02.06.2005, 13:13   #37
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ich sagte doch "KEINE 400euro"! der zahlt 280 oder so und das nur, weil er eine scheiß heizung hat, die frisst ohne ende
 
 
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Registrierter PPler
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Alt 02.06.2005, 13:21   #38
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wie hoch sind demnach seine nebenkosten?
 
 
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eneib
Alt 02.06.2005, 13:36   #39
Standard

@feli: Nein, kalt, da Nachtspeicherheizung. Kostet aber nicht die Welt.

@Regular: Sorry, Mißverständnis. Unter "keine 400" Verstehe ich knapp drunter... Nächstes mal frag ich erstmal nach.
 
 
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RegularJohn
Alt 02.06.2005, 18:04   #40
Standard

kein thema

@feli
ich glaub, der zahlt 96 die pauschale an strom und so...
 
 
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schokii
Alt 06.07.2005, 19:33   #41
Standard

hallo zusammen,bin neu hier.ist es denn so dass die eltern normalerweise das kindergeld auszahlen müssten wenn das kind volljährig ausser haus lebt und noch zur schule geht?ich höre da ständig was anderes und das sozialamt erwartet von mir dass ich meinen dad auf das geld verklage,mir fehlen genau 154 euro auch aber mein vater will nicht zahlen.würde mich über antwort freuen.lg
 
 
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mizue
Alt 06.07.2005, 19:42   #42
Standard

deine eltern müssen dir das geld nicht ausbezahlen, sie könnens aber. falls sie sich weigern kannst du sie tatsächlich verklagen... allerdings sind das deine eltern und du solltest probieren auf nem "vernünftigen" weg an dein kindergeld zu kommen.

wieso will dein vater nicht zahlen? nennt er da konkrete gründe oder bleibts da bei einer simplen ablehnung ohne rationale begründung?

hast du ihm denn schon geschildert, wieso du dieses geld brauchst und ihm vor allem in nem ruhigen ton klargemacht, dass dir dieses geld (eigentlich) zusteht, da du ja nicht mehr daheim wohnst?

vor allem würd ich ihm vom sozialamt erzählen und ihrem rat per klage an das geld zu kommen.

da sollte man als vater doch hellhörig werden.

 
 
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