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Zum welchen Zeitpunkt Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen?

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-V-
Alt 17.09.2003, 17:18   #1
Beitrag Zum welchen Zeitpunkt Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen?

Vor 2 Woche hatte ich meine Musterung, Ergebnis T2. Allerdings wurde ich auf Grund meine noch andauerende Ausbildung bis zum 31.1.04 zurück gestellt. Da ich aber nicht zum Bund will habe ich mich entschlossen zu verweigern. Was ich dem Kerl bei der Musterung auch direkt gesagt habe. Darauf hin haben die mir gesagt im müsse eien Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen, mit einer schriftlichen Begründung.

Dazu ein paar Fragen:


1) Ist sinvoll diesen Antrag mit der Begründung jetzt schon zu abszuschicken oder ist besser damit bis zum Zeitpunkt der Einberufung zu warten.

2) Besteht die Möglichkeit, daß man trotz Tauglichkeit nicht eingezogen wird?

3) Was muss in der Begründug drin stehen?

Das wars für den Anfang erst mal.
 
 
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blackmesa
Alt 17.09.2003, 17:26   #2
Standard

1) Wieso nicht jetzt? Wenn du nicht irgendwelche nervigen Verzörungsspielchen beginnen willst, dann kannst du ihn auch jetzt abschicken.
2) Ja, die besteht.
3) Dafür gibt's doch echt genug ausführliche KDV-Seiten :/
 
 
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-V-
Alt 17.09.2003, 18:26   #3
Standard

Original geschrieben von blackmesa
1) Wieso nicht jetzt? Wenn du nicht irgendwelche nervigen Verzörungsspielchen beginnen willst, dann kannst du ihn auch jetzt abschicken.
Wenn ich die Begründugn jetzt los schicke, ist die Wahrscheinlichkeit daß ich zum Zivildienst herangezogen werde größer, als wenn ich bis zur Einberufung warte. Falls es dazu kommt.
 
 
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blackmesa
Alt 17.09.2003, 18:31   #4
Standard

Ja, das kann stimmen, wenn du aber die Einberufung abwarten willst, dann hast du noch einige Jahre Ungewissheit, da du ja bis zum 24. Lebensjahr ohne weiteres noch eingezogen werden könntest.
Also entweder jetzt KDV einreichen, Zivildienst antreten und damit Planungssicherheit haben oder die nächsten Jahre Ungewissheit.

Was du aber auch versuchen kannst: Schreib' das KWEA einfach an und frage nach, ob deine Einberufung geplant ist. Möglicherweise antworten sie dann etwas wie "Ihre Einberufung ist innerhalb der nächsten x Jahre nicht geplant." - auf jeden Fall hättest du nach diesem Schreiben mehr Informationen.
 
 
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Dr. Wieselkopp
Alt 17.09.2003, 18:38   #5
Standard

Ähm, normalerweise hättest du dem Kerl bei der Bundeswehr garnicht erst sagen dürfen, dass du verweigern willst.
Zumindest wäre es besser gewesen.
Durftest du dort dann schon einen sogenannten "Formlosen Antrag" unterschreiben?

Normalerweise wird man bei der musterung gefragt ob man verweigern möchte. Wenn man dies bejaht wird direkt dieser formlose Antrag fertig gemacht auf dem nicht viel mehr steht als "Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst unter Berufung auf Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.".

Wenn man so einen Wisch unterschrieben hat ist man praktisch schon anerkannter Kriegsdienstverweigerer.

Begründung, Lebenslauf und Polizeiliches Führungszeugnis muss man dann später per post nachreichen.


Wenn du das nicht getan hast, hätten sie dich später noch zu einer sogenannten "Eignungsuntersuchung" geschickt, wo du an einem Computer einige Aufgaben lösen darfst, damit die BW weis wofür du dich einsetzen lässt.

Wenn du also schon bei der Musterung verweigert hast, also diesen Wisch unterschrieben hast und nacher nicht zur Eignungsuntersuchung musstest, dann lässt sich folgendes sagen:

a) Eine Einberufung wirst du nie bekommen, da du ja jetzt Kriegsdienstverweigerer bist.
Normalerweise bekommst du vom Bundesamt für Zivildienst spätestens 4 wochen nach dem formlosen KDV-Antrag einen Brief, in dem sie dich auffordern die fehlenden unterlagen innerhalb von einem bestimmten Zeitraum nachzureichen.

b) Wenn du bei der Musterung direkt verweigert hast, dann hast du deine Chance garnix machen zu müssen vorerst vertan.
 
 
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-V-
Alt 17.09.2003, 19:02   #6
Standard

Durftest du dort dann schon einen sogenannten "Formlosen Antrag" unterschreiben?
Ja denn durfte ich unterschreiben. Wäre viellleicht doch besser gewesen nichts zu sagen.
 
 
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autonomia
Alt 18.09.2003, 23:00   #7
Standard

Bei der Musterung immer sagen daste noch nicht weißt was du machen willst ist regel nummer 1. Bei dir bringt die Verzögerungstaktik aber wohl nichts mehr da der Formlose antrag unterschrieben ist. Als Warnung sei gesagt wer wartet bis er seine Einberufung erhält hat ein Problem da das Verweigern schwiriger wird wenn man einberufen ist.
Wenn man aber 23 ist oder eine Ausbildung Plus abi hat nehmense ein auch nicht mehr.

TKDV ist die beste Lösung nach meiner Meinung
 
 
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Dr. Wieselkopp
Alt 19.09.2003, 05:49   #8
Standard

Original geschrieben von autonomia
Als Warnung sei gesagt wer wartet bis er seine Einberufung erhält hat ein Problem da das Verweigern schwiriger wird wenn man einberufen ist.
Da gibt es diese berühnte 3 Tage Regel.
Ein Einschreiben gilt erst nach Ablauf des 3. Tages nach dem Absenden als zugestellt. (Als Absendedatum gilt das Datum auf dem Poststempel)
Das selbe gilt auch für normale Briefe.

Da die Post aber normalerweise nicht so lahm ist, kriegt man den Brief meistens, bevor man ihn rechtlich gesehen hat.
Wenn man dann innerhalb der 3 Tage, in denen der Brief rechtlich gesehen noch unterwegs ist, verweigert hat man keine Nachteile, da man rechtlich gesehen die Einberufung noch garnicht erhalten hat.

Ausserdem verschickt die BW normalerweise "Vorbenachrichtigungen", da die wissen, dass von 50 Einberufungen die sie losschicken ca. 20 Verweigern oder sonnstwie nicht zur Verfügung stehen.
 
 
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-V-
Alt 19.09.2003, 15:53   #9
Standard

TKDV ist die beste Lösung nach meiner Meinung
Jedem daß seine. Ob das der besser Weg weis ich auch, schließlich bringt das ganze auch nur Ärger (Knast, Eintrag ins Vorstrafenregiester). Zeitverschwendung ist es auch noch, da kan ich auch meinen Zivildienst ableisten.
 
 
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XMan
Alt 22.09.2003, 00:34   #10
Standard

ich lass mich mal Mustern, hoff ich werd T3 oder besser noch 4(da hab ich dann gar keine Chance eingezogen zu werden) und wenn ich doch T2 o. T3 werd dann mach ich halt Zivi.. irgendwas lockeres
 
 
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an3
Alt 22.09.2003, 15:10   #11
Standard

wie siehts aus mit totaler Kriegsdienstverweigerung? Was kriegt man dafür?

Meine Strategie isses, nachm Abi zur Musterung, sagen ich hab kein Plan was ich machen will, dann werd ich T2 oder 3, bekomme einen Brief und verweigere, allerdings will ich auch kein Zivi machen, was kann man da für bekommen? Geld? Eintrag? etc.?
 
 
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blackmesa
Alt 22.09.2003, 15:13   #12
Standard

Danach bist du vorbestraft.
 
 
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XMan
Alt 23.09.2003, 10:21   #13
Standard

jo.. allerdings hast du bei T3 eine hohe Chance nicht mehr eingezogen zu werden. Genauso wenn du über (ich glaub es war) 23 oder verheiratet bist


Du könntest natürlich auch folgende Strategie anwenden:
Vors örtliche Polizeirevier stellen, rechte Parolen und gewisse Grüsse schreien bzw. ausführen.

Danach wirste zwar nicht eingezogen bist aber vorbestraft, kriegst ne fette Geldstrafe und giltst als Staatsfeind
 
 
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an3
Alt 23.09.2003, 16:52   #14
Standard

Mist, vorbestraft klingt blöd
Kann man da nicht einfach ohne ne Vorstrafe aus der Sache kommen?
Ohne Zivi, ohne Bund...meinetwegen eben auch ne Geldstrafe, aber halt ohne VOrstrafe!
 
 
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blackmesa
Alt 23.09.2003, 17:08   #15
Standard

Nein - und 100.000 andere männliche Jugendliche ergeben sich auch jährlich in die Qual der Pflichtdienste. Ist nun mal so.

Ein Aspekt, den einige missverstehen ist auch dieser: Man hat kein allgemeines Wahlrecht zwischen den Pflichtdiensten. Es gibt die _Wehrpflicht_, der Dienst bei der Bundeswehr ist die Pflicht. Nur wenn man aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe nicht leisten kann, bekommt man die Möglichkeit den Ersatz(!)dienst abzuleisten.
Leider ist die Gewissensprüfung so lachs, das es praktisch zu einer Wahl verkommen ist. Derjenige, der für sich den Zivildienst "wählt", verschickt halt einen kleinen aus dem Internet kopierten Brief und wird in der Regel ohne Probleme als KDV anerkannt.
 
 
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-V-
Alt 23.09.2003, 23:13   #16
Standard

Mist, vorbestraft klingt blöd
Kann man da nicht einfach ohne ne Vorstrafe aus der Sache kommen?
Ohne Zivi, ohne Bund...meinetwegen eben auch ne Geldstrafe, aber halt ohne VOrstrafe!

Du solltest dir schnell eine Frau suchen und diese schwängern. Damit bist du der Bundeswehr dann zu teuer und sie wollen dich nicht mehr. Fragt sich nur die Sache das wert ist.

Eine Geldstrafte ist die Bundeswehr überigens auch indirekt. Wenn man bendenckt was man an Geld verliert in den neuen Monaten die man in diesem Kindergarten zubringt. 260 Euro Sold pro Monat, wenn man überlegt was als ausgelernter Facharbeiter in der selben Zeit verdienen kann. Einfach nur zur schreien.
 
 
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an3
Alt 24.09.2003, 13:35   #17
Standard

jep, deshalb machen ja auch alle Zivi, aber ich hab mir halt überlegt, toll, ne Geldstrafe, das hab ich in 2 Monaten locker weggemacht und hab locker 4 Monate gewonnen, aber die Vorstrafe...aiaiai!
 
 
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-V-
Alt 24.09.2003, 15:33   #18
Standard

Wie hoch ist denn die Geldstrafe?

Wäre es auch möglich, daß ich auf Grund einer Unabkömmlichkeitsbescheinigung vomn Bund bzw. Ersatzdienst befreit werden kann.?
 
 
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an3
Alt 24.09.2003, 16:00   #19
Standard

Unabkömmlichkeitsbescheinigung?
Wat is dat?
 
 
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-V-
Alt 25.09.2003, 14:51   #20
Standard

Wenn du im Betrieb unverzichtbar bist (zum Beispiel in einem kleinen Handwerksbetrieb), dann kann man unter Umständen von der Wehrpflicht befreit werden.
 
 
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an3
Alt 25.09.2003, 16:45   #21
Standard

Wie siehts als beamter aus?
Hat man da keine Privilegien?
So von wegen...ich werd ja was fürs Land tun, also könnte das Land ja auch was für mich tun
 
 
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