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Viele Fragen zum Zivildienst

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Fivemiles
Alt 07.04.2007, 21:32   #1
Standard Viele Fragen zum Zivildienst

Hallo Alle,

mein Postfach war sehr voll und ich bin leider längere Zeit nicht online in diesem Forum gewesen. Als 14 jähriger ehemaliger Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und Leiter von Einrichtungen, die auch mit Zivildienstleistenden gearbeitet hat, könnt ihr mir gerne wieder Eure Fragen hier im Forum oder per eMail senden. Soweit ich Euch Tips oder Hilfen geben kann, tue ich das gerne. Für Eure vielen vielen Anfragen und Mails vielen Dank und sorry, wenn ich nicht alles beantworten konnte.

Grüße
 
 
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michaelg
Alt 11.04.2007, 19:08   #2
Standard

Das BAZ/die Dienststelle, so nehme ich jedenfalls an, schuldet mir noch:

-anteiliges Entlassungsgeld
-diverse Fahrtkostenerstattungen

Fahrtkostenerstattung hatte ich mit detaillierter Auflistung inklusive Nachweisen beantragt. Leider habe ich die Originale verwendet - folglich kann ich meinen Anspruch mit Dokumenten nicht mehr nachweisen. Es geht um knapp unter einhundert Euro. Ich denke hier habe ich keine Möglichkeit mehr, das Geld um das ich geprellt wurde zu erlangen. Aus Mangel an Beweisen sehe ich auch von einer Anzeige ab.

Das Entlassungsgeld betreffend habe ich eine Entlassungsgeldfestsetzung. Bisher ging ich von einer automatischen Zahlung durch Überweisung aus. Da dies nie geschah habe ich die Vermutung, ob es vielleicht vielmehr so ist, dass ich mit dem Festsetzungsdokument mir den Betrag direkt in persona von der Dienststelle auszahlen zu lassen habe?

Falls nicht werde ich den Betrag per Rechnung einfordern und ggf. ein Mahnverfahren einleiten. Oder wäre eine andere Vorgehensweise schneller/einfacher/effektiver?
 
 
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David
Alt 13.04.2007, 23:32   #3
Standard

Wie kann ich meiner Zivildienststelle (dienststellenleiter) möglichst gut auf den Sack gehen? ich meine damit rechtliche grauzonen, aushebelung von Gesetzen. Gutes Beispiel war z.b. die B-Arzt Anordnung zu übergehen indem ich die Krankmeldung auf dem Postweg etwas hab schleifen lassen. Aber das hab ich selbst rausgefunden.

Kann ich bei ner bestehenden B-Arzt Anordnung die Untersuchung verweigern? und kriege ich dann automatisch die Krankmeldung anerkannt oder nicht anerkannt? ist das dann strafbar wegn nichtbefolgung der anordnung oder nur dienstvergehen?

Was passiert z.b. wenn ich total zugestoned einen Schaden verursache?
Wo ist die grenze bei der Dienstpflicht zur "Eingliederung in die Dienststelle" ? Wer entscheidet welches Verhalten ein Dienstvergehen ist und was nur "der ist halt so"-character ist?
 
 
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Fivemiles
Alt 17.05.2007, 00:17   #4
Standard

@ David

Du hast 667 Beiträge geschrieben und fragst mich über B-Arzt und wie Du einem eine reinwürgen kanst ? Das kannst Du besser alleine. So wie Du schreibst, scheinst Du nicht ganz dumm zu sein, aber in dieser Sache hat die Raumtemperatur Deinen IQ wohl eingeholt..... schade
 
 
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David
Alt 17.05.2007, 14:46   #5
Standard

Ja, zumindest bin ich kein 38-jähriger "ehemaliger Dienststellenleiter"-Wichtigtuer und habe besseres zu tun als mich in einem Internetforum mit angeblicher Kompetenz anzubiedern wo dann letztendlich außer heißer Luft und "IQ/Raumtemperatur"-Polemik auch nichts bei rauskommt.

Allein dein Posting hier http://www.postpla.net/karriere/zivi...tml#post490723 enthält schon einen Fehler.
Der Mietvertrag muss 6 Monate bestehen und nicht 1 Jahr, selbst wenn er erst seit gestern besteht gibt es 70%.
Und das "Sozialamt" hat damit auch reichlich wenig zu tun.
 
 
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