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Urlaubsanspruch bei Kündigung

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Sonnel007
Alt 17.08.2006, 10:52   #1
Standard Urlaubsanspruch bei Kündigung

Hallo,
ich bräuchte mal dringend Hilfe und zwar hab ich folgende Frage:
Ich bin seid dem 13.01.2005 bei meinem Arbeitsgeber beschäftigt, habe aber jetzt meine Arbeitsstelle gekündigt und zwar am 15.08.2006. Jetzt habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, also bis zum 15.09.2006.
Ich habe einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. 3 Wochen also 15 Tage hatte ich schon genommen.
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich noch?
Viele sagen, dass man kompletten Urlaubsanspruch hat wenn man im 2. Halbjahr also nach dem 31.06.06 kündigt. Andere sagen ich muss den Urlaub auf die Monate aufrechnen. Dann wären es 9,5 Monate die ich arbeite.
Wieviel Urlaub darf ich jetzt noch nehmen?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen kann. Vielen Dank

Bis dann
 
 
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Sivar
Alt 17.08.2006, 13:35   #2
Standard

Es sieht so aus, als hättest du tatsächlich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub bzw finanziellen Ausgleich dafür. Zumindest hat das AG Frankfurt so entschieden.

Quelle 1
Quelle 2 (dritter Eintrag)
 
 
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El Sparko
Alt 17.08.2006, 13:57   #3
Standard

ja es geht darum in welcher jahreshälfte. in der ersten nur anteilig ab der zweiten den kompletten anspruch. normal wenn man kündigt sollte man eh freigestellt werden, da man ja meist zur konkurrenz geht und nicht noch irgendwelche aktuellen infos mitnehmen soll.
 
 
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doomhammer
Alt 17.08.2006, 16:03   #4
Standard

Zitat von El Sparko
normal wenn man kündigt sollte man eh freigestellt werden, da man ja meist zur konkurrenz geht und nicht noch irgendwelche aktuellen infos mitnehmen soll.
Das ist auch nicht in allen Jobs so
 
 
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El Sparko
Alt 17.08.2006, 16:35   #5
Standard

ist es nicht aber die chefs schneiden sich doch nur ins eigene fleisch wenn sie um jeden preis gekündigte arbeitskräfte noch am aktuellen geschäftsbetrieb teilnehmen lassen wollen...
 
 
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Sonnel007
Alt 18.08.2006, 07:50   #6
Standard

Vielen Dank für die Antworten.
Dann werde ich meinen Chef mal darauf aufmerksam machen, dass ich wohl schon früher gehe.
Mal sehen ob ich das auch im Internet irgendwo schriftlich finde, sonst würde mein Chef mir das nämlich nicht glauben.

Nochmals vielen Dank
 
 
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Malkavianer
Alt 18.08.2006, 10:38   #7
Standard

Zitat von El Sparko
ist es nicht aber die chefs schneiden sich doch nur ins eigene fleisch wenn sie um jeden preis gekündigte arbeitskräfte noch am aktuellen geschäftsbetrieb teilnehmen lassen wollen...
Oder der Chef denkt einfach wirtschaftlich, und sagt sich: Wenn ich den noch bezahlen muss, kann er ruhig auch was für arbeiten. Und wenn man eh schon 1,5 Jahre dabei is, kommts auf die letzten 4 Wochen auch nich mehr an
 
 
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El Sparko
Alt 18.08.2006, 15:40   #8
Standard

das ist nicht wirtschaftlich. wenn ich weis einer geht zur konkurrenz und er sitzt an einer stelle wo er z.b. an aktuelle kundendaten und/oder abschlüsse rankommt dann schick ich den lieber 2 wochen bezahlt nach hause als dass ich plötzlich nen haufen kunden mit dem mitarbeiter gleich mitverliere. ist für die leute die eher "einfache" tätigkeiten ausführen natürlich eine ungewohnte denke...
 
 
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Sonnel007
Alt 21.08.2006, 07:54   #9
Standard

Mein Chef würde mir niemals den Urlaub ausbezahlen. Ich bekomme so schon so wenig Gehalt und das ist ihm noch zuviel. Da wird er mir garantiert nicht noch den Urlaub ausbezahlen. Da brauch ich nicht mal nachfragen.
Ich weiß ja nicht, ob ich zur Konkurrenz gehe.
Und ihr seid sicher, dass ich vollen Urlaubsanspruch habe?
 
 
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Sonnel007
Alt 21.08.2006, 07:54   #10
Standard

Ups..meinte..er weiß ja nicht ob ich zur Konkurrenz gehe. :-)
 
 
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Sivar
Alt 21.08.2006, 11:03   #11
Standard

Was heisst sicher... das Arbeitsgericht Frankfurt hat so entschieden, und diese Entscheidung scheint zu einer Art Referenzfall geworden zu sein. Dein Chef kann sich natürlich weigern, dir den vollen Resturlaub zu gewähren/auszubezahlen, aber er wird wohl schlechte Karten haben, solltest du vor Gericht ziehen.

Ich denke schon, dass man es guten Gewissens als "dein Recht" bezeichnen könnte, dass du den gesamten Urlaub kriegst, es liegt aber an dir, ob du auf dein Recht pochst.
 
 
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Sonnel007
Alt 21.08.2006, 12:16   #12
Standard

Ich habe bei der Arbeitnehmerkammer angerufen und die haben mit bestätigt, dass ich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub habe.
Na dann habe ich ja nun Gewissheit...
Mal sehen was Chef sagt....Vielen Dank euch allen
 
 
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