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Überstunden


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Omarita
Alt 13.03.2008, 19:38   #1
Standard Überstunden

Ich hab ne Teilzeitstelle (12h pro Woche) arbeite aber fast das Zweifache. MUSS ich die Überstunden abfeiern oder kann ich auch auf das Geld bestehen. Andersherum: hab ich ein Recht darauf, alle Überstunden ausgezahlt zu bekommen anstatt sie abzufeiern?

Geändert von Omarita (14.03.2008 um 08:19 Uhr).
 
 
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tj
Alt 13.03.2008, 19:44   #2
Standard

mhm müsste eigentlich in deinem Vertrag gerergelt sein...
Also bei mir war es so das im Normalfall keine Überstunden ausgezahlt werden sondern das der nur abgefeiert werden darf. Das war auch im Vertrag so geregelt allerdings gibts es immer die Möglichkeit auf ne Einzelprüfung in Sonderfällen.
Also schau einfach mal in deinen Vertrag rein.
mfg
tj
 
 
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Jumpy
Alt 13.03.2008, 20:13   #3
Standard

Andersherum: hab ich ein Recht darauf, alle Überstunden ausgezahlt zu bekommen anstatt sie abzufeiern?
NEIN, es gibt keine Verpflichtung Überstunden auszahlen zu müssen. Du solltest darauf achten, dass es keien Asusschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitverhältnis in deinem Vertrag festgelegt ist. Wie sieht es mit einem Betriebsrat bei euch aus?
 
 
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tj
Alt 14.03.2008, 00:25   #4
Standard

[Offtopic]
Jumpy pass auf das ist nachher wie bei mir
[/Offtopic]
 
 
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Omarita
Alt 14.03.2008, 08:18   #5
Standard

und was ist, wenn die überstundne unmöglich alle abgefeiert werden können? das würde ja bedeuten: halbes jahr arbeiten/halbes jahr frei!
 
 
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Jumpy
Alt 14.03.2008, 08:39   #6
Standard

wenn es nicht in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, dann ist es meistens im Tarifvertrage geregelt. Schick mir ne PM wenn du möchtest mit folgenden daten: Arte der Tätigkeit (Wirtschaftszweig) und welches Bundesland, ich könnte mich für dich schlau machen.
 
 
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Firemen
Alt 15.03.2008, 06:39   #7
Standard

Mal was anderes; Ich würde mal behaupten, vom abbummeln hast du mehr als vom Auszahlen lassen, denn es gehen ja wieder Steuern und andere Abgaben runter von dem Geld, an deine Freizeit kann dir der Staat nicht ran. Bei meiner Firma koennen wir selber entscheiden, ich bummel lieber ab.
 
 
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Ænema
Alt 15.03.2008, 08:09   #8
Standard

Da würde ich Firemen zustimmen, da die Sozialabgabe automatisch dazu kommen werden. Steuerfreiheit kannst du nur bei Zuschläge geniessen, die bei geleisteter Arbeit an Sonntagen, Feiertagen oder bei Nachtarbeit anfallen und neben dem Lohn gezahlt werden.

Also lieber in Freizeit umwandeln lassen.
 
 
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