Mach Dir mal keine Sorgen Saman. Hast zwar recht, aber in die Krasse Richtung brauch es gar nicht zu gehen.
Von Gebrechen kann kaum die Rede sein. Außerdem dient die Musterung der Feststellung der Wehrdiensttauglichkeit, die Kriterien zur Ausmusterung (bzw. korrekter für Tauglichkeitsgrad 3) sind nicht gleichzusetzen mit heftigen, lange virulenten Krankheiten und Gebrechen (umgekehrt wird das wohl meist durchaus gelten).
Locker bleiben und keine Sorgen machen. Oder halt vor der Musterung ne BU Abschließen.
Zitat von Jumpy Aber taucht es irgendwann mal irgendwo auf und die Versicherung kriegt das raus, wirst du im schlimmsten Fall keine Leistung beziehen und hast unter vortäuschung falscher Tatsachen eine Versicherung abgeschlossen.
Ach unangenehm, sowas passiert eh nicht. Und pro forma Tatsachen sind keine Tatsachen.
Naa die Vortäuschung falscher Tatsachen fand bei der Musterung statt. Das würde ich gerne mal austesten, falls mich mal was abschließe und ich ich auf irgendetwas, was ich damals mal hatte oder angegeben habe und sage, ich hätte das nur des Musterungsergebnis wegen gemacht ich wette, es gäbe keine Probleme.
Eine Kontrolle vielleicht, aber was soll die Diagnose dann bitte ergeben?
Das was bei der Musterung notiert wird halte ich für wertlos. Dort wird zwar untersucht, aber es handelt sich nicht um ärztliche Behandlung.