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Schulplatz/Ausbildungsplatz weit weg vom Elternhaus-Unterstützung vom Amt?

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ziggyx
Alt 08.01.2008, 20:56   #1
Standard Schulplatz/Ausbildungsplatz weit weg vom Elternhaus-Unterstützung vom Amt?

Hallo, ich hab da mal ne Frage

Es geht um folgendes: Meine Freundin will, nachdem sie ihr Fachabi gemacht hat, aus NRW nach Kiel (wo ich wohne) zu ziehen-

Sie will sich dann hier in der Nähe entweder studieren oder sich einen Ausbildungsplatz suchen will.

Soweit so gut, weiss jemand,ob es (evtl. speziell in Schleswig-Holstein) Zuschüsse für eine Wohnung, Fahrtkosten etc gibt?

Also zusätzlich zu Bafög, das vllt auch beantragt wird...

Ob das Arbeitsamt vielleicht sogar eine kleine Wohnung stellt/bezahlt?


Wer Ahnung hat oder solche Hilfen sogar bezieht, kann sich ja mal melden
 
 
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Felicitas
Alt 08.01.2008, 21:14   #2
Standard

als student und azubi hast du meines wissens nach keinerlei anrechte auf agI oder II. maximal wohngeldzuschüsse könntest du bekommen. es heisst, dass bafög reichen muss um sich ein leben als student leisten zu können, weiterführend kann man ja studentenkredite aufnehmen. ähnlich ist es bei der ausbildung, da heisst es dass mit gehalt und bab der bedarf gedeckt werden sollte, allerdings habe ich mittlerweile von menschen gehört die wenigstens einen geringen wohngeldzuschuss bekommen.

ist aber alles halbwissen, da ich in der "glücklichen" situation bin vom staat und dessen ämtern so oder so keinen cent zu sehen. da hilft neben privaten zuwendungen seitens der eltern nur arbeiten neben dem studium.

genaue informationen wird man aber vom studentenwerk (studium) oder der zuständigen IHK (ausbildung) bekommen.
 
 
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distressed
Alt 08.01.2008, 21:53   #3
Standard

Also wenn sie alleine wohnt, dann ist das im Bafög mit drin.
Dieser Wohngeldzuschuss beläuft sich aber auf grad mal 60€ (hilft, klar, aber auch nicht sooo viel im Vergleich zu Wohnungskosten).
Bafög gibts dann natürlich ganz viele Faktoren - alle möglichen Sachen der Eltern (verheiratet, geschieden, neu geheiratet, alle Kinder etc pp) und natürlich das Gehalt der Eltern und ihr Vermögen (Bausparvertrag!). Aber dazu findest du auf der Bafögseite mehr.

Wenn sie studiert, sind die Kosten durch das Studiticket abgedeckt. Und das ist wirklich günstig im Vergleich zum normalen Preis (ich zahle z.B. 400€ jährlich)

Und wenn sie studiert, ist das Studentenwohnheim die meist günstigste Variante.

Achja ich kann nur für RLP sprechen - also ohne Studiengebühren.
 
 
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El Sparko
Alt 08.01.2008, 22:00   #4
Standard

ALLERDINGS: bafög, wohnheim etc. ist erst möglich wenn man immatrikuliert ist. einfach mal mitm bafögrechner checken was man im wunschbundesland bekommen könnte (achtung muss nicht stimmen) und sich daran orientierenn. bafög reicht zum leben! (nicht aber zum partystudentendasein... das ist aber eh nur ein mythos wenn man nen echten abschluß anstrebt).

in ausnahmefällen kann man sich ins wohnheim einschreiben und die immatrikulationsbescheinigung nachreichen. da muss man vorort mitm studentenwerk reden...

wohnheime haben wartelisten. fürs erste kann man wohl eher in das unbeliebteste wohnheim ziehen und so das erste semester überbrücken und für orientierung nutzen. haben hier auch leute gemacht

wohnheim ist 10x unkomplizierter als selbst zu mieten. du hast keine großen verpflichtungen und fast keine extra ausgaben. klar muss man auch da regeln beachten aber man kann unkomplizierter ein- und ausziehen als in ne echte wohnung.
 
 
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OrionX
Alt 08.01.2008, 22:06   #5
Standard

das stimmt nicht so ganz mit dem wohngeldzuschuss distressed. der wird einkommensbezogen berechnet.
 
 
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distressed
Alt 08.01.2008, 22:16   #6
Standard

Ich meine den Mietzuschlag vom Bafög - sobald der Mietanteil min. 133€ beträgt, bekommt man 64€ dazu (so hats mir der Bafög-mann erklärt).
Wohngeld bekommt man ja nur in Ausnahmefällen parallel zum Bafög.
 
 
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ziggyx
Alt 08.01.2008, 22:17   #7
Standard

Danke schonmal für die schnellen Antworten.

Naja, mit dem Verdienst der Eltern ist das so ne Sache, die Eltern sind geschieden, der Vater seit einiger Zeit Arbeitslos und kann keinen Unterhalt zahlen, hat noch einige Sculden von früher.
Die Mutter ist Angestellte, verdient nicht allzuviel, muss auch noch die Schulden des Vaters abbezahlen, so dass sie für die Kinder noch Geld vom Amt zusätzlich zum Kindergeld dazubekommt (Sie sagt immer, das wäre auch Hartz 4, ob das so stimmt, weiss ich allerdings nicht).

Und dass das mit Bafög usw kein Partyleben ist, weiss ich, das soll es auch nicht sein

Es soll halt einfach eine kleine Wohnung finanziert werden können, mit Miete, Heizung, Strom usw.
 
 
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distressed
Alt 08.01.2008, 22:20   #8
Standard

An sich ist das ja nicht schön... Eltern geschieden und verdienen kaum was. Es ist aber gut fürs Bafög (bei mir selbst ähnlich)

Btw ist ein Zimmer in einer Wg meist günstiger als ne eigene kleine Wohnung.
 
 
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ziggyx
Alt 08.01.2008, 22:23   #9
Standard

@ distressed:
Darf ich denn mal fragen, wie viel Bafög du bekommst bzw bekommen hast, und was du machst? studierst du?
 
 
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El Sparko
Alt 08.01.2008, 22:26   #10
Standard

geh doch einfach mit den vorhandenen daten an nen bafögrechner da bekommste schneller ne windrichtung zu sehen als durch vergleich mit anderen leuten in anderen lebenssituationen...

aufpassen muss man allerdings. bafög muss man jedes jahr neu beantragen. dazu sind alle nachweise neu zu bringen. elternteile müssen auch nachweise bringen z.b. erklärungen über einkommen und schulden sowie steuerabrechnung. wenn eltern geld vom amt bekommen muss darüber auch wieder ne bescheinigung vorliegen.
---> du musst zu jeder zeit ein gutes verhältnis zu den eltern haben, da sie das zeug unterschreiben müssen und verfügbar sein müssen um das zu organisieren. lebt der vater z.b. räumlich weit weg hast du probleme den antrag komplett abzugeben und dann bekommst einfach garkein geld.

noch dazu: mit dem bafögamt unterhält man sich maximal schriftlich. persönlich dort hinzugehen ist nur unnötig frustrierend. alles schön aufm postweg machen da überlegen sich die auch 2x ob sie noch irgend ne bescheinigung für irgendwas von dir wollen. persönlich kann man dort auflaufen, wenn sich ein streitpunkt ergibt.
 
 
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distressed
Alt 08.01.2008, 22:34   #11
Standard

Wir haben hier keine Studiengebühren, daher hinkt der Vergleich eh. Aber ich bekomm den Höchstsatz. (Mutter 400€Job, Vater mittelmäßigen Job und viel Unterhalt zu zahlen)

Und zu dem persönlich erscheinen.... Ja ne Stunde Wartezeit ist nichts.

Falls es Probleme mit den Eltern geben sollte - mir wurde gesagt, die Eltern müssen das unterschreiben und ausfüllen, sonst kann das Bafög-Amt ihnen mit Bußgeld drohen. Aber der friedliche Weg ist immernoch der einfachere und schnellere.
 
 
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ziggyx
Alt 08.01.2008, 22:51   #12
Standard

Wir haben hier keine Studiengebühren, daher hinkt der Vergleich eh.
Wir auch nicht (S-H)

Wie hoch ist dernn der Höchstsatz?^^
 
 
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El Sparko
Alt 08.01.2008, 23:02   #13
Standard

natürlich bundeslandabhängig. in bayern für nicht zuhause lebende 530.-... vor der diesjährigen erhöhung die übrigens auch nicht automatisch ausgezahlt wird.
 
 
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distressed
Alt 09.01.2008, 17:24   #14
Standard

Also ich bekomm auch 530, lese aber überall von 580.... Ab Oktober 08 angeblich bis zu 640.
Es gibt aber viele Kleinigkeiten... Bisschen zu hohes Sparkonto und schwupps bekommt man nur noch <100.
 
 
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El Sparko
Alt 09.01.2008, 17:39   #15
Standard

wie gesagt die erhöhung hat stattgefunden. man bekommt sie allerdings nicht. ich bin noch am rausfinden welchen antrag ich stellen muss um es doch zu bekommen...

-edit: war ja klar. das gesetz gilt ab 1.1. aber die neue bezüge gibts erst ab oktober 08...
 
 
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Ephestia
Alt 09.01.2008, 21:24   #16
Standard

Bafög ist vom Bundesland abhängig? Sicher? Ich glaube nicht..
 
 
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distressed
Alt 09.01.2008, 22:35   #17
Standard

Jedenfalls ob es Studiengebühren gibt oder nicht.
 
 
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El Sparko
Alt 10.01.2008, 00:34   #18
Standard

Zitat von Ephestia
Bafög ist vom Bundesland abhängig? Sicher? Ich glaube nicht..
super getrollt... zumindest in bayern gibts eigene anträge und/oder regelungen zum bafög. hab ich gemerkt als ich mich vor jahren zum ersten mal übers bafög informiert habe und dann überall auf die sonderregelungen für mein bundesland verwiesen wurde.
 
 
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