Soweit ich weiß, kannst du nur in den
ersten 2 Wochen nach der Musterung rechtlich gegen das Ergebnis vorgehen. Danach wird es erst einmal rechtsgültig.
Da du die Verletzung bei deiner Musterung schon gehabt hast, nehm ich an, das sie quasi
schon berücksichtig worden ist -- auch wenn der Musterungsarzt nix feststellen konnte.
Mit Nachmusterung is da glaub ich also nix -- zumindest hab ich noch von keinem solchen Fall gehört
Aber wenn die Beschwerden
im Dienst auftreten, kann dir dein Arzt doch sich Arbeitsunfähigkeit bescheinigen -- dann biste wahrscheinlich erst mal ausm Schneider.
Meld dich aber auf jeden Fall mal bei den Typen und

n bisschen rum!