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[Beruf] Minijob - Krankheitstage nachholen?

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distressed
Alt 23.07.2008, 16:54   #1
Standard Minijob - Krankheitstage nachholen?

Hallo zusammen

Ich arbeite seit fast 2 Monaten als Kassiererin auf 400€-Basis, bzw effektiv ~320€.

Nun habe ich im Moment eine leichte Mandelentzündung, aber mit so tollen Begleiterscheinungen, dass ich heut und morgen nicht arbeiten soll. Der Arzt hat mich auch nur bis morgen krankgeschrieben, da ich eh erst wieder nächsten Dienstag arbeiten muss.. da ists ja egal ob der mich 2 oder 4 Tage krankschreibt...

Auf jeden Fall soll ich die Stunden dieser Woche dann Freitag und Samstag nacharbeiten... was mir stinkt. Nach meiner kurzen Recherche im Internet ist es nicht rechtens, Krankheitstage, für die ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kann, nachzuarbeiten.
(Ja es stinkt mir, weil ich schon was vorhabe.)

Ich werde diesen Job eh nur bis spätestens Ende September machen, da es zeitlich nicht mit dem Studium klappt. Daher hätt ich auch kein Problem damit, etwas zu riskieren.

Wie eine Freundin von mir treffend beschrieb: Ein Horrortrip mit vorbeiziehenden Schmetterlingen

Ja nun noch ne Frage, ne

Bin ich im Recht?
Wie ist das mit Krankheitstagen - muss man die wirklich nachholen?

Gruß,
distressed
 
 
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Firemen
Alt 23.07.2008, 17:07   #2
Standard

Also bei einem Vollzeitjob kann ich dir sagen, du musst sie nicht nachholen, denn krank ist krank. Da hast du auch Lohnfortzahlung. Wie das aber nun bei einem Minijob ist, weiss ich nicht. Kann natürlich (muss aber nicht) bedeuten, das du die Tage, an denen du krank warst, nicht bezahlt bekommst. Aber ganz genau weiss ich das im deinem Fall nicht.
 
 
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Flasher
Alt 23.07.2008, 17:20   #3
Standard

Also ich kenne dein Problem.

Bei mir wars im alten 400 € Job genauso. Da man ne wöchtenliche/monatliche Stundenanzahl hat die man erfüllen muss.
Und wenn die nunmal weniger werden, da man Arbeitsunfähig war, müssen die Stunden nachgeholt werden.
Nach deiner Recherche im Internet sagst du das es nicht rechtens wäre die nachholen zu müssen. Das stimmt soweit auch. Jedoch musst du da in deinem Arbeitsvertrag schauen um sicher zu gehen das es dort aufgeführt ist.

In meinem stand es drinne, kleingedruckt versteht sich.

Somit durfte ich die Stunden nacharbeiten.
 
 
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Tay
Alt 23.07.2008, 18:17   #4
Standard

Also meines Wissens nach gibt es keine Pflicht zur Nacharbeitung. Im Gegenteil. Sobald das Arbeitsverhältnis mindestens ununterbrochen 4 Wochen besteht, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies begründet sich m.E. aufgrund § 2 TzbfG, welches eine gringfügige Beschäftigung als vollwertiges Arbeitsverhältnis deklariert und dir somit die selben Rechte zuspricht (in dem Fall § 3 EFZG), die jeder Vollzeitbeschäftigte auch hat. (hab momentan leider keine Zeit das nachzuprüfen, bei Bedarf mach ich das mal die Tage)
Viele sehen 400 € Jobber nur als billige Arbeitskraft und wollen natürlich nicht auch noch draufzahlen, wenn diese nichts tun, so dass sie dich zu einer Nacharbeit "überreden" wollen.

@Flasher
Was das Kleingedruckte betrifft - und dessen bin ich mir ganz sicher - so sind sämtliche Klauseln im Arbeitsvertrag ungültig, die zu Lasten des Arbeitnehmers und entgegen den gesetzlichen (Mindest-) Vorschriften sind. Somit hast du die Stunden leider umsonst nachgeackert (wenn ich von der oben geschilderten Sachlage ausgehe)
 
 
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distressed
Alt 23.07.2008, 18:19   #5
Standard

Ok danke erstmal.
Habe eben meinen Vertrag durchgelesen, vom Nachholen der Stunden steht da nichts drin. Nur eben das übliche mit der Bescheinigung vom Arzt (die ich auch habe).

Aber: "Die Firma ist berechtigt im Rahmen der gültigen Arbeitszeitregelung jederzeit eine Änderung von Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit vorzunehmen."
Ich schätze, dieser Satz könnte das alles wieder relativieren.
 
 
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Tay
Alt 23.07.2008, 18:31   #6
Standard

Ich würde eher behaupten, dass dieser Satz lediglich eine Verschiebung der Kernarbeitszeit erlaubt bzw. die Tagesarbeitszeit festlegt d.h. wieviel Stunden du pro Tag arbeiten musst und wann (zu welcher Zeit am Tag) du diese Arbeit zu verrichten hast jedoch nicht dass sie dir nach Belieben vorschreiben können an Tagen zu arbeiten, zu denen du normalerweise nicht eingeteilt bist. Sie können nicht frei über deine Freizeit verfügen. Das wäre ja noch schöner, wenn es solche Verträge gebe.
 
 
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Felicitas
Alt 23.07.2008, 18:56   #7
Standard

ob rechtens oder nicht kann ich dir nicht sagen, was ich dir sagen kann ist, dass während meiner 400 EUR mcd zeit sowas nicht von mir verlangt wurde, zumal das ja extra kosten für den ag darstellt. er muss dich bezahlen während du krank bist und will dich freiwillig noch extra an einem freitag/samstag bezahlen?



achja: ich würd btw sagen: riskier es. einfach mal ein paar grenzen austasten, n bissl ausprobieren wie man als an mit nem ag reden kann usw.... äußerst befriedigend sowas vorallem wenn es nicht wirklich ums leben geht
 
 
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distressed
Alt 23.07.2008, 19:15   #8
Standard

Nein ich würde ja nichtmal mehr bekommen, mein Gehalt ist festgesetzt mit 9h/Woche.
Daher kann ich auch keine Überstunden machen.
Ich würde krank sein und diese Zeit einfach nachholen, und nur für die Arbeitszeit bezahlt werden.

Versuch ich morgen mal und ruf da an

Danke euch.

ps: Wie ich eben gesehen habe, gibt es in manchen Fällen auch Urlaub in der Probezeit. Mal schaun - wenn ich eh dabei bin, sprech ich das auch an
 
 
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Flasher
Alt 23.07.2008, 19:17   #9
Standard

9h/Woche? Uff. Darf ich mal fragen wo du arbeitest?
11 € Die Stunde ist nämlich sehr genial für nen Aushilfsjob.
 
 
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distressed
Alt 23.07.2008, 19:40   #10
Standard

Es sind etwa 8,80€ die Stunde habe ja im Endeffekt "nur" ~320€.
-> Plus
 
 
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Flasher
Alt 23.07.2008, 20:01   #11
Standard

achso, 320 warns ja. Sry. Hab ich überlesen

Danke für die Info!
 
 
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Jumpy
Alt 24.07.2008, 13:45   #12
Standard

Im Grunde ist alles richtig was hier gesagt wurde, du musst tatsächlich nicts ausgleichen. Das Problem sehe ich eigentlich nur in der Tasache, dass wenn du dich wehrst und du keinen Anspruch auf Mindestbeschäftigung hast, man dich aushungern lässt. Ich würde es so hinnehmen und nach beendigung deiner Tätigkeit dort im September oder Oktober das Geld nachfordern, achte auf die Ausschlußfrist von 3 Monaten eventuell.
 
 
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distressed
Alt 24.07.2008, 14:50   #13
Standard

So, eben hab ich mit denen telefoniert.
Und da haben die mir eben das so erklärt, dass meine Stunden/Woche gleichmäßig aufgeteilt sind, also 1,5h/Tag. D.h., mit meiner Krankmeldung sind nur 3h weg.
Und die übrigen 6h sollte man noch in der Woche, oder der Woche drauf nachholen.
Zudem haben sie noch einen extremsten Mitarbeitermangel zur Zeit (warum stellen die nich einfach mehr ein?) und brauchen jeden....

Und dass ich das Obst und das Geld alles mit meinen Bazillen (Mandelentzündung) vergifte, is denen auch egal.

Guten Appetit
 
 
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Felicitas
Alt 24.07.2008, 15:48   #14
Standard

was sagt dir das? wenn du das nächste mal krank bist dann gleich ne woche krankschreiben lassen...
 
 
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Jumpy
Alt 25.07.2008, 10:07   #15
Standard

Und da haben die mir eben das so erklärt, dass meine Stunden/Woche gleichmäßig aufgeteilt sind, also 1,5h/Tag. D.h., mit meiner Krankmeldung sind nur 3h weg.
das ist Blödsinn, da sollte sich jemand mit dem Entgeldfortzahlungsgesetzt auseinandersetzen.

Es Gibt auch keine Kranktage oder das Krankmachen oder auch das Krankschrieben, es heißt ARBEITSUNFÄHIGKEIT und diese ist nicht nach Std. bemessen. Das kann sich nur in der Entgeldfortzahlung bemerkbar machen aber nicht in der Anwesenheit. Aber wie gesagt, es lohnt nicht mit denen zu streiten im mom, wenn du gehst kannst du dir dann überlegen ob es Sinn macht wegen den Std. nochwas zu tun.
 
 
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