Private Mail und Internetsurfen während der Arbeit sind Kündigungsgründe.
I.d.R. gibt es eine Verwarnung bevor jemand gekündigt wird.
Es gibt Betriebe wo die Vorwarnung in Form eines Rundschreibens gemacht wurde da kann es dann schnell passieren das man in schlimmsten Fall nur einmal erwischt wird.
Ob der Ausbilder euch beobachten kann hängt von System ab.
Bei mir in der Firma haben IMAP in Form von "[FONT=Univers 55]
Gruppenpostkörben[/FONT]", da kann jeder bei jedem die Mails checken, auch der Chef.
Wann und wo ich in Netzt war kann der IT-Bereich mit [FONT=Univers 55]
Leichtigkeit
[/FONT]feststellen, NUR das darf er nicht ohne meine Kenntnis und ohne Einwilligung des Betriebsrates.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber (AG) nicht den Arbeitsplatz seines Angestellten überwachen ohne den Angestellten darüber zu informieren. Ansonsten, im Falle einer Kündigung, ab vor's Arbeitsgericht und den AG verklagen.
Bei Mails ist das anders es besteht eine begründetes Interesse das auch z.B. in Fall von Urlaub die Urlaubsvertretung Zugang zu Deinen Mails hat. Da sollte man am besten ne nette Urlaubsvertretung haben.
Bei der Ausbildung sollte man sich gut überlegen was man sich leistet und was nicht. Dein Ausbilder ist ein netter Mensch wenn er Dich während der Ausbildung auf Fehlverhalten aufmerksam macht.
Er könnte es sich auch einfach merken und es später auf den Tisch bringen wenn es um Zeugnisse oder eine mögliche übernahme nach der Auslidung geht.