in der probezeit war das doch immer möglich 0 tage oder ?!
Ich kenne es nur gesetztlich, es waren mal 7 Tage und die tarifliche Variante.Wenn der Tarifvertrag für deine Branche als allgemein Gültig erklärt wurde, dann kannst du dich darauf beziehen. Im Grunde immer für die Variante die Arbeitnehmerfreundlich ist. Z.B. im Bewachungsgewerbe, ist je nach Region (Land) eine Kündigung innerhalb der Probezeit von 1 Tag zum Schichtende teilweise vorgesehen. Bedenke, wenn du Uraub hast oder Arbeitsunfähig bist, stehst du noch im Arbeitsverhältnis (wg. neuen Arbeitgeber) !
Zum Aufhebungsvertrag kann ich dir nur sagen, wenn du deinem AG auf die "Füsse tritts" und ihm auch ganz klar machst, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist und er sicherlich nicht weitere Kosten wie. zB. Arbeitsunfähigkeit etc. tragen möchte und die beste Möglichkeit der Aufhebungsvertrag ist, müsste er eigentlich drauf eingehen !