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[Beruf] Kündigungsfrist in der probezeit !!

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golf16v
Alt 05.11.2007, 11:54   #1
Standard Kündigungsfrist in der probezeit !!

Hi Leute kann mir einer sagen wie die Kündigungsfrist in der Probezeit ist ?


ich dachte es wären 0 tage aber ich hab jetzt nur was von 2 Wochen gefunden ? das irretiert mich irgendwie ?
 
 
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K-Stylez
Alt 05.11.2007, 12:09   #2
Standard

Also ich glaube das man ohne Grund jederzeit gekündigt werden kann.

Ich wurde damals während der Probezeit zum 23.11. gekündigt. Beginn war der 01.09.

Aber die hier sagen etwas anderes:

http://www.finanztip.de/recht/arbeit...-probezeit.htm
 
 
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Jumpy
Alt 05.11.2007, 12:14   #3
Standard

In der Regel 14 Tage !
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, je nach Tarif kann es auch kürzere Fristen geben.
 
 
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golf16v
Alt 05.11.2007, 12:20   #4
Standard

hi im arbeitsvertrag steht nix !

der Vertrag läuft erstmal über 1 Jahr und ich dachte immer in der Probezerit kann man jederzeit kündigen ?
 
 
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Jumpy
Alt 05.11.2007, 12:24   #5
Standard

Hast du den einen Arbeitsvertrag ? wenn ja, muss er sich ja auf irgendwas beziehen. Vielleicht steht da, Kündigung etc. gem. Manteltarifvertrag ?
Ansonsten schreib mir mal ne PM, in welcher Branche du beschäftigt bist, kann mich da mal schlau machen
 
 
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golf16v
Alt 05.11.2007, 13:22   #6
Standard

hi

da steht nix wegen kündigung ich hab im BGB geschaut was dann normal ja zählt wenn kein Tarifvertrag vorliegt da stehen 2 Wochen
 
 
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Jumpy
Alt 05.11.2007, 13:35   #7
Standard

wenn kein Tarifvertrag vorliegt da stehen 2 Wochen
sag ich doch
 
 
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golf16v
Alt 05.11.2007, 13:40   #8
Standard

jap dann muss man sich wohl daran halten , ich dachte eben das die 0 tage noch gelten aber da haben sie wohl was geändert !?
 
 
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Jumpy
Alt 05.11.2007, 13:43   #9
Standard

Null Tage gab es eigentlich noch nie wirklich, hast du denn noch Urlaub ?
Ansonsten versuch doch ne Aufhebung zu machen !
 
 
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golf16v
Alt 05.11.2007, 13:48   #10
Standard

in der probezeit war das doch immer möglich 0 tage oder ?!

urlaub ist noch vorhanden und aufhebung denke ich wird schwer werden
 
 
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Jumpy
Alt 05.11.2007, 13:59   #11
Standard

in der probezeit war das doch immer möglich 0 tage oder ?!
Ich kenne es nur gesetztlich, es waren mal 7 Tage und die tarifliche Variante.Wenn der Tarifvertrag für deine Branche als allgemein Gültig erklärt wurde, dann kannst du dich darauf beziehen. Im Grunde immer für die Variante die Arbeitnehmerfreundlich ist. Z.B. im Bewachungsgewerbe, ist je nach Region (Land) eine Kündigung innerhalb der Probezeit von 1 Tag zum Schichtende teilweise vorgesehen. Bedenke, wenn du Uraub hast oder Arbeitsunfähig bist, stehst du noch im Arbeitsverhältnis (wg. neuen Arbeitgeber) !
Zum Aufhebungsvertrag kann ich dir nur sagen, wenn du deinem AG auf die "Füsse tritts" und ihm auch ganz klar machst, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist und er sicherlich nicht weitere Kosten wie. zB. Arbeitsunfähigkeit etc. tragen möchte und die beste Möglichkeit der Aufhebungsvertrag ist, müsste er eigentlich drauf eingehen !
 
 
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golf16v
Alt 06.11.2007, 18:41   #12
Standard

hi wie sieht es beim tarifvertrag im grossen und aussenhandel aus !?
 
 
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like a babe
Alt 07.11.2007, 07:11   #13
Standard

also in der probezeit kannst du an jedem beliebigen tag kündigen bzw. der arbeitgeber auch. hast aber 2 wochen kündigungsfrist.

also so hab ichs ma gelernt

und des dürft eigentlicha uch für en gross-und außenhandel sein, denk ich mir mal.
 
 
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Jumpy
Alt 07.11.2007, 08:19   #14
Standard

hi wie sieht es beim tarifvertrag im grossen und aussenhandel aus !?
In welchem Bundesland arbeitest du ?
 
 
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stay90
Alt 08.11.2007, 20:26   #15
Standard

Kommt drauf an ob die Kündigung fristlos oder fristgerecht ist.
Die Urlaubstage werden auch noch mit einbezogen, es kommt immer drauf an mal so mal so, mal 2 Tage, mal 2 Wochen.

Geändert von Jumpy (08.11.2007 um 20:50 Uhr).
 
 
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Jumpy
Alt 08.11.2007, 20:50   #16
Standard

Was bedeutet FRISTLOS ? (ohne Frist) Fristgerecht (mit Frist)
Die Urlaubstage werden auch noch mit einbezogen, es kommt immer drauf an mal so mal so, mal 2 Tage, mal 2 Wochen.
das ist sicherlich nicht so, ausgeknobelt wird es nicht, Urlaubstage können aber müssen nicht zwangsläufig angerechnet werden, hier kann der Arbeitgeber auf die Anwesenheit aus betrieblicher Notwendigkeit bestehen und den Urlaub entgelten. Nur der erwitschaftete Urlaub kann angerechnet werden. In einigen Bundesländern ist die Frist sogar in den ertsten 2 Wochen 1 Tag und danach 4 Wochen innerhalb der Probezeit (laut Tarifvertrag).
 
 
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Kitty-Kat
Alt 14.12.2007, 19:38   #17
Standard

in der probezeit kannst du jede stunde nach hause geschickt werden und brauchst auch nicht mehr kommen...
 
 
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Jumpy
Alt 14.12.2007, 20:25   #18
Standard

in der probezeit kannst du jede stunde nach hause geschickt werden und brauchst auch nicht mehr kommen...
Vielleicht in Kuwait aber nicht in deutschland !
 
 
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Jason Evil
Alt 15.12.2007, 06:05   #19
Standard

Bei Zeitarbeitsfirmen beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 1 Woche.

Hab letzte Woche auch die Zeitarbeitsfirma gewechselt. Mich bei einer neuen vorgestellt und bin am nächsten Tag dorthin und hab um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Ging auch ohne weiteres. Ne Stunde später bei meiner neuen Firma unterschrieben.
 
 
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