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KDV Zurückziehen?

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pasiopl
Alt 02.07.2009, 15:29   #1
Standard KDV Zurückziehen?

Hallo erstmal an alle,
ich habe folgendes Problem ich wurde im September 2008 mit T2 gemustert und bin auch für 2 1/2 monate in die Bundeswehr gegangen. In der zeit hatte ich kein bock mehr und habe dann ein KDV antrag gestellt mit den Gründen ( Relegion, Dienst an der Waffe, Keine Gewalt ausüben, Medien) der ist dann auch schnell durchgegangen und ich bin rausgekomm...
So jetzt kommt mein Problem ich würde gerne wieder zurück weil ich gemerkt habe das ich ein ziemlich großen fehler gemacht habe, ich würde mich auch gerne Verpflichten lassen...jetzt kommen meine 2 Fragen:
Ist das überhaupt möglich?
Und wie muss das Formular jetzt aussehen für die wiederrufung?
Danke schonmal im Vorraus ich hoffe ihr könnte mir helfen..
 
 
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Alt 02.07.2009, 17:55   #2
Standard

schreib einfach dass du deinen kdv antrag zurückziehen möchtest, weil du aus den gründen xy gemerkt hast, dass es doch sinnvol wäre, wenn du imstande wärst gegebenenfalls dein vaterland zu verteidigen oder sonstwas.

sollte kein problem sein
 
 
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Abe
Alt 02.07.2009, 20:38   #3
Standard

Bin mir nicht so sicher, ob das so einfach geht. Aber ich würd einfach mal beim Bundesamt für Zivildienst anrufen, die können dir da vermutlich weiterhelfen.
 
 
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schleppoh
Alt 02.07.2009, 21:06   #4
Standard

klar kann man die widerrufen, habe ich ebenfalls mal gemacht. Kein Problem. Formloses Schreiben genügt ans Amt für Zivildienst.

Wäre ja noch schöner, wenn man nicht seine Meinung ändern dürfte.
 
 
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Abe
Alt 02.07.2009, 22:13   #5
Standard

Ich hab ja nicht behauptet, dass das nicht geht. Dachte nur nicht, dass das so einfach wird. Wenns wirklich so einfach ist, umso besser...
 
 
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pasiopl
Alt 03.07.2009, 03:03   #6
Standard

Ok habe kurz und knapp geschrieben: Hiermit wiederrufe ich mein Kriegsdienstverweigerungsantrag und möchte in den Wehrdienst wieder einberufen werden. Ist das so in ordnung?
Und danke für die Ratschläge
 
 
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Anonymisierter Nutzer
...vor fremden Augen geschützt...
Alt 03.07.2009, 09:31   #7
Standard

Zitat von schleppoh Beitrag anzeigen
klar kann man die widerrufen, habe ich ebenfalls mal gemacht. Kein Problem. Formloses Schreiben genügt ans Amt für Zivildienst.

Wäre ja noch schöner, wenn man nicht seine Meinung ändern dürfte.
Ich meine dunkel in Erinnerung zu haben, dass man bei einmaliger Verweigerung zumindest auch später keinen Dienst an der Waffe beim Bund leisten darf. Somit würde die Sache mit der Weiterverpflichtung auch rausfallen. Aber das Zivi-Amt hat da sicher die andere Hälfte des Halbwissens ums rund zu machen.
 
 
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schleppoh
Alt 03.07.2009, 10:55   #8
Standard

Wo soll denn so eine unsinnige Vorschrift herkommen?

Wenn man darlegt, dass die Gründe die zur Verweigerung aus Gewissensgründen geführt haben nicht länger bestehen gibts auch keinen Grund mehr nicht Dienst an der Waffe zu leisten.
 
 
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Anonymisierter Nutzer
...vor fremden Augen geschützt...
Alt 03.07.2009, 11:00   #9
Standard

Zitat von schleppoh Beitrag anzeigen
Wo soll denn so eine unsinnige Vorschrift herkommen?

Wenn man darlegt, dass die Gründe die zur Verweigerung aus Gewissensgründen geführt haben nicht länger bestehen gibts auch keinen Grund mehr nicht Dienst an der Waffe zu leisten.
Sinn beim Bund? Jetzt mal nicht zu viel der Instutition unterstellen.

Aber wie gesagt: Ich hab da was im Kopf von meiner Zeit bei dem Club, und da die schon was länger her ist weiss ichs nicht mehr wirklich. Also: Telefonhörer in die Hand und Zivi-Amt / KWEA anrufen und Sicherheit ist hergestellt.
 
 
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Anonymisierter Nutzer
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Alt 03.07.2009, 21:48   #10
Standard

ich hab das hin und her spielchen mit verweigerung auch gehabt.

wenn du eine verweigerung zurückziehst, dann fällts du automatisch wieder in die zuständigkeit vom kwea und die können und werden dich dann einziehen
 
 
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schleppoh
Alt 04.07.2009, 14:00   #11
Standard

Zitat von Traico Beitrag anzeigen
ich hab das hin und her spielchen mit verweigerung auch gehabt.

wenn du eine verweigerung zurückziehst, dann fällts du automatisch wieder in die zuständigkeit vom kwea und die können und werden dich dann einziehen
Dass das KWEA dich einzieht nach der Rücknahme der Verweigerung ist nicht zwangsläufig. Werden ja nunmal nicht alle Leute mehr automatisch eingezogen.
 
 
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Anonymisierter Nutzer
...vor fremden Augen geschützt...
Alt 04.07.2009, 16:25   #12
Standard

nicht ? ich dachte, weil ich trotz sehschwäche, kaputten knien, kaputten füßen und kaputtem rücken t2 gemustert wurde und nachm kdv antrag rückzug dennoch post bekommen habe

wenn das nich zwangsläufig is, dann is auch jut
 
 
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