Antworten auf deine Fragen stelle ich erstmal zurück, nur soviel: Es geht hier jetzt erst einmal nur um deine Musterung (heisst: deine Tauglichkeit steht noch nicht einmal fest, und selbst höchste Tauglichkeit führt nicht zwangsläufig zu einer Einberufung).
Also, handeln wir doch mal situationsbezogen, du kannst
-zur Musterung nicht erscheinen
-die Musterung verschieben (formloses Schreiben, irgendein trivialer Grund, brauchst da nichts nachweisen)
-oder eben erscheinen und dich mustern (und bestenfalls ausmustern lassen).
Solltest du dich für letzteres entscheiden, antworte auf die Frage, ob du den Kriegsdienst an der Waffe verweigern möchtest, nicht mit ja.
So, jetzt zu deinen Fragen
Zitat von Eichi Meine Frage nun ob ich meine Weiterbildung zum Industriemeister als Grund für nen Rückstellung oder aber gleich für ne Ausmusterung nutzen kann bzw. mitnutzen kann?!
Für eine Ausmusterung auf keinen Fall - da die Musterung eben wirklich nur die physische und psychische Eignung feststellen soll, also ob ein Mensch fit genug ist, auf Befehl andere Leute zu ermorden.
Jetzt weiß ich nicht, ob Industriemeister unter irgendeinem speziellem Schutz stehen, aber ich würde fast davon ausgehen, dass du als in Weiterbildung befindlicher Mensch dich zurückstellen lassen kannst.
Ansonsten würde ich mal schauen ob nicht irgendwelche Wehrdienstausnahmen auf dich zutreffen:
Wie alt bist du?
Bist du verheiratet?
Würde die Erfüllung der sogenannten Wehrpflicht für dich eine "besondere Härte" bedeuten, die du glaubhaft machen kannst?
Hast du Brüder, die gedient haben?