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Gewerbe und Gewerbeschein

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Cpt.Picard
Alt 10.05.2005, 10:45   #1
Standard Gewerbe und Gewerbeschein

Hallo,

zunächst einige Informationen, ein guter Freund von mir möchte
sich selbständig machen.

Nun weis er nicht so recht ob er den Schritt auch wagen soll oder nicht.


Es gibt halt einige Fragen die er gerne geklärt haben möchte.



1. Sobald ein Gewerbe angemeldet wurde, besteht auch die
Möglichkeit dieses unmittelbar dannach wieder abzumelden?

Welche Konsequenzen ergeben sich dann daraus?


2. Kann man dann beliebig oft und in frei wählbaren zeitlichen
Abständen ein neues Gewerbe anmelden?

Welche Konsequenzen ergeben sich dann daraus?



Er ist ein sehr vorsichtiger Mensch der sich nach allen Seiten hin
absichern will.


Ich für meinen Teil begrüsse das sehr.

Also, für entsprechende Antworten, habt Dank!
 
 
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vase2k
Alt 10.05.2005, 10:51   #2
Standard

am besten mit diesem fragenkatalog zur ortsansässigen IHK gehen .. weil da muss er das gewerbe beantragen .. und die helfen einem garantiert auch bei den fragen
 
 
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hackvresse
Alt 10.05.2005, 12:02   #3
Standard

Erstmal natürlich direkt der Tipp die IHK anzurufen

Aber im Allgemeinen ist mit der Gründung eines Gewerbes keine großartige Konsequenz verbunden.

Und wenn er denn was größeres aufziehen will, wo er viel Geld braucht etc. unbedingt einen Unternehmensberater oder Ähnliches aufsuchen
 
 
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Perser
Alt 10.05.2005, 13:23   #4
Standard

Er muss noch nichtmal ein Gewerbe anmelden wenn er es austesten will...

Er hat eine gewisse Frist bevor er sein Geschäft auch gewerblich anmelden muss, ich glaube die liegt so bei 3 Monaten, aber wie schon erwähnt = Ab zur IHK.
 
 
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PowerWapiti
Alt 10.05.2005, 14:26   #5
Standard

wie ist das mit der Gewerbeanmeldung..
einfach zum Rathaus, Gewerbe anmelden und fertig?
dann noch warten auf Post vom Finanzamt?

war es damit schon oder muss ich noch irgendwas wegen Versicherungen klären?
 
 
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cowcreamer
Alt 10.05.2005, 17:08   #6
Standard

Original geschrieben von Perser
Er muss noch nichtmal ein Gewerbe anmelden wenn er es austesten will...

Er hat eine gewisse Frist bevor er sein Geschäft auch gewerblich anmelden muss, ich glaube die liegt so bei 3 Monaten
Picard: Lass Dir nix erzählen, sonst wirds evtl. teuer.

Ein Gewerbe ist SOFORT anzumelden. Sonst kanns teuer werden.
Hier mal ein Auszug aus einem Merkblatt der IHK:

Wann ist anzumelden?
Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Gewerbes bzw. des anmeldepflichtigen Ereignisses zu erstatten. Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Anders KANN es bei einem sog. Reisegewerbe (z.B. Schausteller) aussehen, das wird hier aber ja ehe rnicht zutreffen.

Nachzulesen hier
 
 
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