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Geld Tipp Minijob, Schüler und Studenten

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Alt 08.10.2008, 13:07   #1
Standard Geld Tipp Minijob, Schüler und Studenten

Hallo, hier ein Verweis zum Thema Hinzuverdienst für Jugendliche, Studenten, die Bafög erhalten.

HIER > Diskutiert werden darüber darf hier
 
 
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distressed
Alt 08.10.2008, 23:45   #2
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Naja, davor war die Grenze bei 350€, soweit ich weiß.
Aber gut für Studenten, klar
 
 
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Alt 09.10.2008, 11:00   #3
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Naja, davor war die Grenze bei 350€, soweit ich weiß.
joa und das wäre eine Differenz von 50€ x 12 = 600€ im Jahr , haben oder nicht haben
 
 
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Alt 10.10.2008, 21:12   #4
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Problem dabei ist, die Einkommensbegrenzung beim Kindergeld (liegt bei 7 680 Euro im Jahr). Bafög wird dabei nur zur Hälfte als Einkommen angerechnet (der andere Teil ist ja nur ein Darlehen).

Wer also Höchstsatz Bafög bezieht (585 Euro, meine ich) hat dadurch jährlich 3510 Euro Einkommen (585/2 x 12) + 4800 Euro vom 400 Euro-Job = 8310 Euro. Da muss man also aufpassen. Dann lieber nen Job suchen, bei dem man etwas weniger verdient.
 
 
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Alt 10.10.2008, 21:30   #5
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Hey, Ergänzung zu deinem Beitrag

Der BAföG-Höchstsatz steigt von derzeit 585 auf 643 Euro pro Monat. Außerdem wird der Elternfreibetrag wird von 1.440 auf 1.555 Euro angehoben. Durch einen Kinderbonus will die Bundesregierung die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie fördern. BAföG-Bezieher mit einem Kind bekommen künftig 113 Euro pro Monat zusätzlich, für jedes weitere Kind zahlt der Bund 85 Euro. Schön ist auch, dass dieser Kinderzuschuss nicht zurückgezahlt werden muss . Weiter kann in Zukunft bis zu 400 Euro monatlich steuerfrei verdient werden.
Quelle: probleme-heute.de

Mehr Hier


Wer also Höchstsatz Bafög bezieht (585 Euro, meine ich) hat dadurch jährlich 3510 Euro Einkommen (585/2 x 12) + 4800 Euro vom 400 Euro-Job = 8310 Euro. Da muss man also aufpassen. Dann lieber nen Job suchen, bei dem man etwas weniger verdient.
Der Minijob wird nach neuer Regelung nicht mehr als Hinzuverdienst angerechnet demnach!
 
 
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Alt 11.10.2008, 23:23   #6
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Versteh ich grad nicht so ganz. Kinderbonus würde ich doch für eigene Kinder bekommen, das Kindergeld beziehen ja meine Eltern (und geben es an mich ab, wobei das für die Familienkasse nicht mal relevant ist, was mit dem Geld passiert). Davon abgesehen, dass ich noch den alten Höchstsatz angegeben habe, müsste meine Rechnung doch stimmen?!

Oder steh ich grad irgendwie total auf dem Schlauch?
 
 
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Alt 12.10.2008, 11:27   #7
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Wenn der Minijob gar nicht mehr angerechnet wird, ist der Rest unrelevant.
Zum Kindergeld, ist es tatsächlich ein Unterschied, ob das Geld an deine Eltern geht oder an dich direkt ausgezahlt wird, wenn es über deine Eltern geht, dann ist es Hinzuverdienst wenn an dich direkt wohl nicht. Hierzu kann Orion was schreiben wenn er mag, er hat die Arie grad hinter sich
 
 
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Alt 12.10.2008, 12:36   #8
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Einkommensgrenze / Grenzbetrag

Überschreiten die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgeblichen Grenzbetrag, besteht für das gesamte Kalenderjahr kein Kindergeldanspruch.

Der Grenzbetrag beträgt bei Berücksichtigung des Kindes im gesamten Kalenderjahr:
[...]
2007 - 7.680 €
Quelle: Arbeitsagentur

Klar, nach den neuen Bafögregelungen sind 400 Euro Hinzuverdienst anrechnungsfrei. Aber die Familienkasse hat da doch trotzdem noch dieselben Regelungen wie zuvor. Ergo bekommt man doch, wenn man zuviel verdient, kein Kindergeld mehr. Und dann wäre man schön blöd, weils einfach geschenktes Geld ist.
 
 
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Alt 13.10.2008, 11:04   #9
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Bevor wir aneinader vorbei reden

Der Jahresgrenzbetrag für den Hinzuverdienst für den Anspruch auf Kindergeld liegt wie oben gesagt bei 7680,- € wobei auch hier vom Brutto-Einkommen zunächst die Werbungskosten und den Arbeitnehmer-Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuziehen sind, liegt der Betrag, der verdient werden darf, insgesamt bei ca. 8.600 Euro brutto.

* Üblicherweise beantragen und erhalten die Eltern das Kindergeld. Leisten diese jedoch keinen Unterhalt, obwohl sie dies müssten, kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen ("Abzweigung").
* Ob das Kind noch bei den Eltern wohnt, spielt keine Rolle für das Kindergeld.
* Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedeN unverheirateteN StudierendeN (allgemeiner gesprochen: AuszubildendeN) bis zum 25./26./27. Geburtstag (geboren 1983 oder später/geboren 1982/geboren 1981 oder davor), plus Zeiten des Kriegs-/Ersatzdienstes.
* Kindergeld wird nur gewährt, wenn das jeweilige Kind nicht zuviel verdient (im Kalenderjahr sofern das ganze Jahr Kindergeldanspruch bestand: 7680 Euro, meist sogar mehr - siehe hier). BAföG zählt dabei mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG als zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%).
* Die Höhe des Kindergelds beträgt 154 € je Kind, für das vierte und jedes weitere Kind gibt es 179 €.
* Auch während Übergangszeiten (z.B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) kann es Kindergeld geben. Allerdings darf dieser Zeitraum vier Monate nicht überschreiten.
Quelle: Studis Online

Fazit: natürlich muss man aufpassen wieviel man einnimmt, aber hier eher was Bafög betrifft und den Hinzuverdienst, weniger den Anspruch auf Bafög als sollches
 
 
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