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Fragen zum Bafög

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distressed
Alt 28.09.2007, 11:32   #1
Standard Fragen zum Bafög

Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, meinen Bafög-Antrag durchzuackern.

Schön und gut, das meiste ist ja erklärt.
Aber:
  1. Welchen Zeitraum umfasst nun genau der Bewilligungszeitraum? Ich muss das ja angeben. 12 oder 6 Monate?
  2. Ich finde nichts zum Unterhalt, den ich von meinem Vater erhalte. Ist er wirklich irrelevant?
  3. Reicht der Mietvertrag, um die Wohnkosten zu belegen? Die Nebenkosten stehen zwar auch drin, sollen aber gesondert belegt werden. Dann muss ich ja nur den Vermieter darauf ansprechen...
  4. Mein Konto schwankt im Moment immer zwischen 0 und 250€, Einkommen und Ausgaben decken sich zur Zeit. Was geb ich an?
  5. Formblatt 2 - brauch ich das?
  6. Ja, ich habs schleifen lassen... Aber wenn ich Anfang Oktober beantrage - bekomme ich dann auch für Oktober nachgezahlt?
So, wäre toll wenn jemand etwas dazu weiß. Ich möchte das erstmal so weit es geht ausfüllen und dann zu einem Berater gehen, der mit mir dann die Richtigkeit der Angaben durchgeht. Nicht, dass ich zweimal da hin muss (oder gar dreimal.)

Gruß
distressed

(Wenn noch mehr Fragen von anderen Usern kommen, kann man ja einen Sammelthread draus machen.)
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 28.09.2007, 12:05   #2
Standard

Hi!

Da bist du aber ganz schön knapp dran, mit deinem Antrag... nun denn:

1. 12 Monate. Vom ersten Semestertag (nicht Vorlesungstag!) bis zum letzten.

2. Keine Garantie auf richtigkeit, ich bin nicht in der Situation: Das Einkommen muss sowohl vom Vater als auch von der Mutter angegeben werden (Formblatt 3). Ob deine Eltern nun zusammenleben und du den dir theoretisch zustehenden Unterhalt direkt von beiden Eltern bekommst, oder ob der eine Elternteil das Geld erstmal an den anderen Elternteil überweist oder wie auch immer ist dem Bafög-Amt egal. Sie wissen, wieviel dein Vater verdient und wieviel dir davon ihrer Meinung nach zusteht. Ob du das Geld auch tatsächlich erhälst - naja, das ist eine andere Sache.

3. Nur Nebenkosten, die nicht direkt an den Vermieter gezahlt werden, müssen gesondert nachgewiesen werden. Stadtwerke zum Beispiel...

4. Deine Ausgaben sind dem Bafög-Amt in aller Regel herzlich egal, die interessieren sich nur für dein Einkommen durch Arbeit etc. (abgesehen von wenigen Ausnahmen, zum Beispiel wenn du selbst Unterhalt zahlen musst). Bisher waren 4200 EUR im Bewilligungszeitraum frei, werden also nicht angerechnet. Das entspricht 350 EUR pro Monat. Ich glaube, das sollte auf 400 EUR im Monat erhöht werden, aber bin mir da nicht so ganz sicher. Ich hab in das Feld immer 4000 eingetragen, wenn es weniger ist - ok. Wenn du am Jahresende oder früher feststellst, dass du mehr Einkommen hast, dann musst du dies dem Bafög-Amt mitteilen. Die werden dann in der Regel nachweise fordern (könnte ja sein, dass du VIEL mehr bekommen hast) und, wenn der Freibetrag überschritten wurde, rückwirkend einen neuen Bescheid ausstellen und das Geld zurückfordern.

5. "Bescheinigung nach §9 BAföG über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum/Fernunterichtslehrgang". Das bmbf sagt dazu: "Falls Sie von Ihrer Hochschule nach Ihrer Einschreibung einen Faltbogen (Leporello) mit Immatrikulations- bescheinigungen erhalten, ist davon ein Exemplar für den BAföG-Antrag bestimmt, dem Amt für Ausbildungsförderung einzureichen und gilt als Ersatz für das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt 2.". Da du im Normalfall eine Immatrikulationsbescheinigung speziell für den Bafög-Antrag erhälst, wohl nicht.

6. Nein. Wenn du es heute noch fertig kriegst, dort vorbeibringst und Abstempeln lässt, könntest du Glück haben. Aber es ist ein Amt und die Öffnungszeiten entsprechend...
 
 
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Reh
Alt 28.09.2007, 12:50   #3
Standard

Zu 4: Ist egal, ob du jetzt 0 oder 250 € bei Vermögen eingibst. Es ist den Leuten dort klar, dass die Geldmenge innerhalb eines Monats um mehrere Hundert Euro schwankt. Solange du nicht in die Nähe von 5000 € bei deinem privaten Geldvermögen kommst, ist es dem Amt schnuppe. Nimm zur Sicherheit einen Kontoauszug mit und trag den Betrag in das Formular ein. Bei mir wollten sie gar keinen Kontoauszug haben, aber prinzipiell können sie ihn einfordern.
 
 
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Ephestia
Alt 28.09.2007, 12:52   #4
Standard

Wo steht denn im Formblatt 1, dass man Nebenkosten ausweisen muss? Bzw. überhaupt einen Beleg anführen muss?
Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Allerdings kriegst du sicherlich Geld für Oktober, wenn du Oktober den Antrag stellst. Du hättest dich sogar noch bemühen sollen, den Antrag September loszuschicken, damit du rückwirkend für diesen Monat auch Geld bekommst. Wichtig ist der Monat, in dem der Antrag gestellt wurde!
 
 
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distressed
Alt 28.09.2007, 13:34   #5
Standard

Oh danke für die Antworten, das ging aber schnell.
Aaalso:

Einkommen habe ich zur Zeit nur Kindergeld und Unterhalt, was ja mit 350€ monatl. einmal unter der Grenze liegt und meines Wissens noch nichtmal zu Einkommen gezählt wird (verbessert mich wenns falch ist).
Ich meinte auch das, was Reh sagte, diese Schwankungen eben.

Dass ich das erst jetzt beantrage, ist blöd, ja. Typisch ich.
@Ephestia: Warum sollte ich für den September auch etwas bekommen? Mein Studium fängt ja jetzt erst im Oktober an.

Zu den Nebenkosten:
Zeile 59
Die Kosten sind durch eine von Ihnen und dem Vermieter unterschriebene Vereinbarung nachzuweisen. Nebenkosten sind gesondert nachzuweisen.
Also muss ich nur noch den Vertrag mit dem Stromlieferanten (oder wie nennt man das nochmal ^^) mitschicken.
Reicht bei beidem (+Mietvertrag) eine normale Kopie? Oder sollte diese beglaubigt sein.
 
 
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Reh
Alt 28.09.2007, 13:39   #6
Standard

Normale Kopie reicht. Normalerweise.
 
 
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Jumpy
Alt 28.09.2007, 13:44   #7
Standard

Normale Kopie reicht. Normalerweise.
Wenn nicht extra darauf hingewiesen wird wie z.B. im Original beizufügen etc. kannst du grundsätzlich Kopien verwenden !
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 28.09.2007, 14:25   #8
Standard

Hi!

Zitat von distressed
Einkommen habe ich zur Zeit nur Kindergeld und Unterhalt, was ja mit 350€ monatl. einmal unter der Grenze liegt und meines Wissens noch nichtmal zu Einkommen gezählt wird (verbessert mich wenns falch ist).
Richtig, das ist der normale elterliche Unterhalt und zählt nicht als Einkommen. Aber obacht! Beim Kindergeld zählt umgekehrt der Zuschuss-Anteil des Bafögs (also die Hälfte) durchaus als Einkommen. Aber dort ist die kritische Grenze etwas höher, irgendwo bei 8000 EUR inkl. Werbekostenpauschale.

Zitat von distressed
Also muss ich nur noch den Vertrag mit dem Stromlieferanten (oder wie nennt man das nochmal ^^) mitschicken.
Reicht bei beidem (+Mietvertrag) eine normale Kopie? Oder sollte diese beglaubigt sein.
So solltest eigentlich ein Formular haben, auf dem die Miete sowie ggf. die Anzahl der Mitbewohner (falls die Miete geteilt wird) einzutragen sind. Dieses Formular muss vom Vermieter unterschrieben werden, und darauf steht dann auch nochmal explizit, dass weitere Nebenkosten nachzuweisen sind.

Ich habe das Formular aber online gerade nicht finden können, es kann also sein, dass der Mietvertrag in Kopie ausreichend ist. Beglaubigt muss die Kopie aber auf keinen Fall sein.
 
 
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Ephestia
Alt 29.09.2007, 11:05   #9
Standard

Du hast Recht, distressed, ich hab nicht mitgedacht. Wenn du erst ab Oktober eingeschrieben bist, bekommst du natürlich erst ab Oktober Geld.
Vielleicht kannst du dir auch sparen, den Vertrag des Stromlieferanten mitzugeben, denn beim Bafög werden höchstes 197 Euro Mietkosten berücksichtigt...
 
 
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