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Bearbeitungszeit Verweigerungsantrag

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an3
Alt 14.02.2005, 12:26   #1
Standard Bearbeitungszeit Verweigerungsantrag

Guten Morgen, Guten Mittag, Gute Nacht

Soo, ich armer Arsch wurde T2 gemustert...eh ein Glücksspiel, aber das ist ja egal. Nun folgendes. Ich spekuliere darauf, nicht eingezogen zu werden. Man kann ja nie wissen. Falls doch, wärs natürlich blöd, weil ich da den Zivi ganz klar bevorzuge. Einen Verweigerungsantrag zu schreiben, das wird wohl kein Problem, habe auch genügend Gründe, die nicht irgendwoher aus dem Internet stammen oder sonstwas.

Nun aber die Frage: Wie lange dauert es, einen Verweigerungsantrag zu bearbeiten? Kriegen die den in einem Monat durch oder brauchen die entschieden länger? Das einzige, was ich weiß, ist, dass so ein VA mitunter bis zu 4 Monaten brauchen KANN, dabei weiß ich jetzt aber nicht, ob da schon eine "Verbesserungszeit" mit dabei ist, sprich, wenn man nicht richtig argumentiert, hat man doch noch 1 Monat um seinen VA nochmals zu schreiben. Ist alles etwas unklar. Wäre halt blöd, wenn ich 2 Monate vor der Einberufung meinen VA abschicke und der 3 Monate braucht, um bearbeitet zu werden.

Hat da einer ne genaue Erfahrung, sowas mal probiert oder Kontakte zum "Leiter"?

Wär echt , danke!
 
 
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Fivemiles
Alt 14.02.2005, 13:14   #2
Standard

Hallo an3,

ich bin Leiter einer Dienststelle, die mit Zivildienstleistenden arbeitet. Die derzeitige Bearbeitungszeit von Verweigerungsanträgen beträgt ungefähr zwischen 6 und 10 Wochen. Dies solltest Du einplanen, falls Du eine Zivildienststelle in Aussicht hast. Manchmal gehts schneller, wenn Du schon eine Stelle in Aussicht hast, dies in Deinem Schreiben zu erwähnen (mit Anschrift der Einrichtung und gewünschtem Antrittstermin... kommt immer gut)

Wie lange es dauert hat natürlich in der Regel nur damit zu tun, wieviele Anträge dem Bundesamt für Zivildienst zeitgleich vorliegen. Direkt Einfluß nehmen kannst Du darauf nicht, weil Du dort nur als "Nummer" geführt wirst, wie alle anderen Anwärter auch.

Also, je schneller Du jetzt das Ding in den Briefkasten bekommst, umso besser für Dich. "Verbesserungen" in dem Sinne gibt es nicht, eher dann eine mündliche Anhörung. Wenn Dein Antrag aber nicht einer handelsüblichen Vorlage entstammt, wirst Du mit Sicherheit kein Problem dahingehend bekommen.

Noch Fragen ? Schreib mir.
Gruß
FM
 
 
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DonPaolo
Alt 15.02.2005, 13:58   #3
Standard

ich zwar grad nich ontopic aber da dich ja ein wenig auskennst wollte ich mal fragen wie das ist wenn man schonmal zivi gemacht hat und danach noch zur bundeswehrwill obdas überhaupt möglich ist wäre nett mien freund wollte das mal wissen dank im vorraus @fivemiles
 
 
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Imperator
Alt 18.02.2005, 20:17   #4
Standard

Klar ist das möglich.
Man muss dann seine Verweigerung zurückziehen (Wahrscheinlich sollte man auch eine gute Begründung liefern)

Aber in den Spiegel schauen könnte ich da nicht mehr.
 
 
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Fivemiles
Alt 21.02.2005, 23:57   #5
Standard

wer schon mal zivildienst abgeleistet hat wird es sehr schwer haben zur Bundeswehr oder auch nur zur Polizei zu kommen. Verweigern aus Gewissensgründen dauert stets an. Mach denen mal klar, dass Du im Zivildienst im Rettungsdienst warst, aber nun kein Problem hast Leben zu beenden, statt zu retten.... vergiss es
 
 
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Xeo
Alt 23.02.2005, 16:59   #6
Standard

kommt man irgendwie um den zivildienst rum, als anerkannter Verweigerer? Also mit gefakten Papieren, kP welche man da braucht?

mfg
 
 
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hackvresse
Alt 23.02.2005, 17:01   #7
Standard

wer schon mal zivildienst abgeleistet hat wird es sehr schwer haben zur Bundeswehr oder auch nur zur Polizei zu kommen. Verweigern aus Gewissensgründen dauert stets an.
Das bezweifle ich. Meine Meinung und mein Gewissen kann sich ändern. Ich darf ja schließlich auch wenn ich schon beim Bund bin noch verweigern..
 
 
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Fivemiles
Alt 24.02.2005, 09:54   #8
Standard

Original geschrieben von hackvresse


Das bezweifle ich. Meine Meinung und mein Gewissen kann sich ändern. Ich darf ja schließlich auch wenn ich schon beim Bund bin noch verweigern..
das ist richtig. Wenn Du beim Bund bist kannst Du verweigern und wirst bis zum Entscheid vom Dienst an der Waffe befreit.

Wie willst Du jemals gewissentlich versichern, warum Du den Wehrdienst verweigert hast und Jahre später dann doch auf einmal das Töten von Menschen in Kauf nimmst ? Hier handelt es sich um eine persönliche Grundeinstellung, ich habe selber vor 14 Jahren verweigert, aber auf die Idee mein Gewissen zu ändern bin ich bisher nicht gekommen.

 
 
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Fivemiles
Alt 24.02.2005, 10:03   #9
Standard

Original geschrieben von Xeo
kommt man irgendwie um den zivildienst rum, als anerkannter Verweigerer? Also mit gefakten Papieren, kP welche man da braucht?

mfg
Nein, kommst Du nicht. Es sei denn Du wirst nachträglich ausgemustert bei Deiner Einstellungsuntersuchung zu Beginn des Zivildienstes. Dann mußt Du allerdings gesundheitlich schon ziemlich schlecht drauf sein.... und irgendwelche Papiere nutzen Dir recht wenig. Erfahrungsgemäß wirst Du dann bei der Einstellungsuntersuchung, die ausschliesslich beim staatlichen Gesundheitsamt erfolgt, zu weiteren Fachärzten oder zur Untersuchungen in einer Fachklinik überwiesen. Diese Ärzte werden Dir dann meist vorgegeben, nur für den Fall dass Du meinst mit vielen Attesten hier beeindrucken zu können.

Außerdem wird sich das später schlecht im Lebenslauf machen, wenn Du keinen Wehr/Zivildienst nachweisen kannst. Dann wirst Du Dir die Frage stellen lassen müssen warum... und bei den vielen Arbeitslosen werden die dann jemanden bestimmt nicht einstellen, der gesundheitlich so schlecht drauf ist und seinen Wehr/Zivildienst nicht leisten konnte....

Ich als Chef würde mir dann jemand nehmen, der kerngesund ist, denn jeder Krankheitstag mit dem ich dann schon zu Beginn rechnen muß, kostet Geld.
 
 
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hackvresse
Alt 24.02.2005, 11:33   #10
Standard

das ist richtig. Wenn Du beim Bund bist kannst Du verweigern und wirst bis zum Entscheid vom Dienst an der Waffe befreit.
und wenn mich nicht alles täuscht ändert sich da auch auf einmal meine Meinung. Schließlich konnte ich das Töten anfangs ja mit meinem Gewissen vereinbaren. Bin ziemlich sicher dass das umgekehrt auch möglich sein wird..
 
 
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an3
Alt 25.02.2005, 14:58   #11
Standard

Original geschrieben von hackvresse


und wenn mich nicht alles täuscht ändert sich da auch auf einmal meine Meinung. Schließlich konnte ich das Töten anfangs ja mit meinem Gewissen vereinbaren. Bin ziemlich sicher dass das umgekehrt auch möglich sein wird..
Das ist nicht zwingend richtig.
Man geht davon aus, dass die Entscheidung, zum Bund zu gehen und dort die Waffe in die Hand zu nehmen vielleicht bedenkenlos getroffen wurde.
Ich kann ja von Anfang an auch denken "Ach, Waffe, ist doch net die Welt..." und dann stelle ich fest, dass man da psychisch dem totalen Druck ausgesetzt ist. Insofern kann man beim Bund den Dienst an der Waffe verweigern, allerdings ist das andersherum ziemlich kompliziert.

Aber wer weiß, die beim Bund nehmen doch jeden, der für sie Menschen abknallt.
 
 
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Xeo
Alt 26.02.2005, 12:34   #12
Standard

ne, meinte nich diese art von papieren - angenommen ich such mir ne stelle, die müssen doch bestimmt irgendwas in richtung zivildienststelle schicken?

also praktisch arbeite ich nur laut papier da, aber arbeite da gar nich ...!!!
 
 
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