
31.05.2007, 21:06
# 1 Bafög zurückzahln -->Wieviel Mahnungen, Strafzinsen bla blubb Situation: Nach dem ersten Semster abgebrochen/beendet bzw. folgende Studiengebühren nicht überweisen.
-->exmatrikulation
Mitte Mai kriegt das Studentenwerk, dass mit.
Ich hatte ja damit gerechnet, das mit neuem Studienausweis denen wieder einen ausgeshcnitten Zettel vorlegen muss, wie schon beim 1. Semester - So'n maschineller Ausdruck für Behörden&co. den man von der FH kriegt.
Aber laut Bafög-Bescheid gehen Zahlungen bis August 07. Deshalb ham die mir wohl weiter gezahlt, ohne das die eine neue Bestätigung ham woltlen. Dachte ich mir nix weiter bei..
Wie Versicherung meldeten die sich nun, und fragten bis wie lang man vorhatte ernsthaft das Studium durchzuziehn aka Abschluss erzielen. Ehrlich wie ich bin hatte ich das bis Ende Jan07 vor.
Jedenfalls dadurch darf ich den Monat Februar auch noch komplett zurückzahlen. Tja scheisse... aber irgendwie angeben das man eine Woche vor Semsterende merkt: ach ich mach doch nich mein Diplom <-klang mir auch unglaubwürdig.
ALs dann da wären: Febr, März, April, Mai á 377€
-->1508 €
Die ich innerhlab eines Monats nach erhalt des Schreibens (heute) überweisen kann/soll. Meine eigentliche Frage: wie viel Mahnungen kann ich kriegen? 3 ?
Oder brummt der Staat mir sofort Strafzinsen auf?
Schlimm genug das ich nun krankenversicherung auch ab März nachzahlen muss. Der AOK-Satz is da natürlich nciht niedriger als die NEU eingeführte gesetzl. PFLICHTVERSICHERUNG allerleute von 123,70€ .
Wenn man die nicht zahlt kann es bis zur Vollstreckung gehn. Tolles Land... |