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bafög vs. krankenversicherung

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El Sparko
Alt 25.08.2005, 10:45   #1
Standard bafög vs. krankenversicherung

hi,

ich bins mal wieder. und zwar folgende situation. mein arbeitsvertrag endet demnächst. im september werde ich auf die schule gehen. deshalb werde ich bafög beantragen (steht mir auch zu).

NUN. als arbeitnehmer war ich immer gesetzlich pflichtversichert. endet die pflicht nun? oder wer zahlt das dann? im bafög antrag muss ich auch angeben ob ich versichert bin. die frage ist nur ob ich wieder in die familienversicherung der eltern falle oder für immer selbst versichert bleiben muss. meine mutter meint ich wäre als schüler wieder bei "ihr" mitversichert. ich kann schlecht 2 krankenversicherungen auf dem antrag angeben.

vielleicht war jemand mal in der situation. würde mich freuen zu hören. und evtl. auch ab wann man wieder versichert wäre bei den eltern, wenn z.B. die schule erst ne woche später anfängt.

klar könnte ich mich in dem fall kurzfristig arbeitslos melden aber die nötigen unterlagen dafür bekomme ich von der firma erst nen monat später... ich mein schüler die einfach nur sommerferien haben sind ja auch irgendwie versichert.

ich hab halt einfach ungern lust wegen nem gebrochenen bein mein leben lang verschuldet zu sein.
 
 
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outfreyn
Alt 25.08.2005, 11:40   #2
Standard

nö sobald du die schule beginnst gehste zu deiner krankenkasse, bzw. schon vorher, und meldest dich auf familienversicherung um

erst ab nem bestimmten alter fällst du nicht mehr unter familienversicherung iirc
 
 
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El Sparko
Alt 25.08.2005, 11:56   #3
Standard

na kann ich mich ned schon ne woche vorher ummelden? is doch käse weil ich ja kein arbeitnehmer mehr bin dann und ich kann mich kaum 7 tage zuhause einsperren damit nix passiert...

mal sehen was google hergibt aber wie immer ist mein fall nicht der standard.

-edit:
2) Kinder sind versichert

1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,

2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,

3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder [...]
ich werde also folgendes tun:

die versicherung meiner mutter informieren dass ich wegen punkt 2. "nicht erwerbstätig" wieder familienversichert bin.

meine eigene versicherung informieren dass ich nicht mehr erwerbstätig bin und von ihnen nichts mehr möchte.

dann sollte ich auch ohne arbeitslosgemeldet zu sein, da noch unter 23, krankenversichert sein. richtig?
 
 
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HoTTe83
Alt 25.08.2005, 13:47   #4
Standard

Da hab ich auch mal ne Frage... ist zwar noch nicht ganz so akut, aber das passt hier in den thread.

ich mach ja zur zeit ne ausbildung, und bin somit bei ner eigenen versicherung. Aber nach der ausbildung wollte ich studieren gehen.

Wie sieht das dann aus, kann man im studium auch wieder wechseln? Meine Eltern sidn Privatversichert, da könnte ich doch dan theoretisch auch wieder zurück, oder?

Allerdings wenn ich das Studium anfange bin ich 23
 
 
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El Sparko
Alt 25.08.2005, 16:11   #5
Standard

für studenten gibts ne studentenversicherung
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 25.08.2005, 17:39   #6
Standard

Ich hab mir 21 Ausbildung angefangen und mich selbst versichert. Noch im gleichen Jahr hab ich Ausbildung abgebrochen und ein Studium angefangen - der Wechsel zurück in die Fam.-Versicherung war gar kein Problem. Allerdings war's in meinem Fall auch die selbe Krankenkasse.

Edit: Aber soweit ich mich richtig erinnere übernimmt das Bafögamt doch auch die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung, oder lieg ich da falsch?
 
 
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mizue
Alt 25.08.2005, 17:41   #7
Standard

ruf am besten mal bei der versicherung an, hotte... wenn die "studium" hören geben se dir für gewöhnlich fix und unkompliziert die infos, die du brauchst.
 
 
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El Sparko
Alt 25.08.2005, 17:47   #8
Standard

was das bafög amt übernimmt ist vollkommen egal weil ich bafög erst in ein paar monaten bekomme, wenn überhaupt. deshalb MUSS ich versichert sein bevor die schule beginnt. weil da könnte mir ja was passieren und dann wär ich finanziell am arsch.

ich frag mich nur wenn die paragraphen so stimmen wie ich da gefunden hab, warum man für ne ausbildung selbst pflichtversichert wird. denn laut punkt 3 könnte man bis 25 auch bei aktiver berufsausbildung in der familienversicherung sein.
 
 
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outfreyn
Alt 25.08.2005, 18:32   #9
Standard

nö bafögamt übernimmt überhaupt keine sozialversicherung afaik
 
 
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El Sparko
Alt 30.08.2005, 10:23   #10
Standard

ok ich hab jetzt mittlerweile 2 aussagen gehört. sieht nicht gut aus:

wer einmal aus der familienversicherung raus ist kommt nicht mehr rein
wer bei ne anderen versicherung pflichtversichert war als die familie kommt nicht mehr zurück in die familienversicherung
mittlerweile hab ich meine krankenversicherung gebeten mir die 5 tage auf kulanz noch zu gewähren, da ich seit 5 jahren versichert bin und noch nie leistungen in anspruch genommen habe. sieht aber nicht gut aus
 
 
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BoB
Alt 30.08.2005, 15:33   #11
Standard

ich bin privat versichert und musste zu beginn des studiums so was unterschreiben, dass ich darauf verzichte während des studiums nicht mehr in eine gesetzlich vers. zu wechseln.
Von meinen Beiträgen bekomme ich 9/10 über Bafög zurück, dies ist aber auf 47€/Monat beschränkt, somit bekomme ich etwa die Hälfte meiner Beiträge als Bafögzuschlag, natürlich nicht geschenkt, da man das Bafög ja auch irgendwann mal zumindest teilweise zurückzahlen muss.
 
 
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El Sparko
Alt 30.08.2005, 15:51   #12
Standard

na für studenten und schüler ist das was anderes. es geht hier wirklich um nen zeitraum in dem ich mich nach dem allgemeinen "rechts"-befinden arbeitslos melden "müsste". zumindest könnte ich es. macht nur bei max. 7 tagen wohl keinen großartigen sinn... wir werden weitersehen.
 
 
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Zakyra
Alt 29.09.2005, 18:02   #13
Standard

Hallo,

ich glaube ich muß hier mal helfen.

Familienversicherung gilt für erwerblose Jugendliche bis zum vollendeten 23 Lj. für Schüler und Studenten bis zum vollendeten
25 Lj. Für Studenten gibt es danach die studentische Pflichtversicherung bis zum vollendeten 30 Lj. oder 14. Fachsemester.

Die Familienversicherung kann sich bei Jungs um die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes verlängern.

Ich hoffe ich habe Dir/Euch weitergeholfen.

Viele Grüße
 
 
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El Sparko
Alt 29.09.2005, 23:55   #14
Standard

danke zakyra... die entsprechenden paragraphen hab ich ja glaub ich sogar schon hier gequotet. insofern hast du recht. seit dem 13. diesen monats ists aber eh ausgestanden. ich bin ja nun offiziell schüler und auch legal in der familienversicherung untergekommen.

meine alte versicherung war sogar kulant genug und hat mir versorgung bis in 4 wochen zugesichert falls sich die neue quer stellt.
 
 
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