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BAföG - jetzt mal richtig...

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El Sparko
Alt 20.05.2005, 12:22   #1
Standard BAföG - jetzt mal richtig...

Ich mach jetzt am besten mal nen neuen Thread wegen der Sache.

Also ich bin erwerbslos und möchte unter anderem deshalb ab September die BerufsOberschule besuchen um letztlich dann studieren zu können.

Dazu möchte ich BAföG beantragen, der mir nach meiner abgeschlossenen Ausbildung auch als Schüler zusteht.

Ein paar Fragen stehen noch offen:

1. Wenn ich zuerst einen Antrag stelle und dabei angebe noch zuhause zu wohnen, darf ich dann während der Laufzeit umziehen und meinen Antrag "abändern"?
Ich muss nämlich wirklich ausziehen, man gibt mir nur schwerlich eine Wohnung ohne ein geregeltes Einkommen.

2. Als nicht_Student darf ich mich nicht an die zuständigen Studentenwerke wenden, sondern muss mein geld beim Landratsamt beantragen. Welches Landratsamt ist zuständig? Das am Ort der Schule oder das bei dem ich gemeldet bin?

3. Mein Vater ist "nicht erreichbar/verstorben" (so stehts im antrag...) zählt nun das Einkommen des jetzigen Stiefvaters? Das würde meinem Vorhaben nämlich wahrscheinlich den Rücken brechen, auch wenn der mir faktisch nichts gibt...


Jo das wärs fürs erste. Ganz genial finde ich den Ansatz des Amtes wenn man zuhause bereits Miete bezahlt. Diese wird schlichtweg als nichtig abgetan. Das kann ich aber leider nicht so einfach tun.

Und noch geiler ist dass bei den Eltern das vorletzte Jahresgehalt zählt... Es versteht sich von selbst dass die meisten Leute 2005 weniger verdienen werden als 2003.
 
 
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eneib
Alt 20.05.2005, 12:53   #2
Standard

Hmm, also so wirklich kann ich dir da nicht helfen, da ich mich nicht so gut auskenne. (Ich selbst bekomme kein Bafög)

Ich kann dir nur zu 1. sagen, dass mein Freund es beantragt hat, als er noch bei seinen Eltern gewohnt hat. Nachm 2.Semester sind wir zusammengezogen. Das hat er dann da angegeben und bekommt seitdem mehr Bafög, da er ja durch die Wohnung mehr Ausgaben hat.

Ansonsten kann ich dir noch folgendes sagen: Ich hab das jetzt so verstanden, dass du schon ne abgeschlossene Ausbildung hast. Ich hab mal gehört, dass man dann kein Bafög mehr bewilligt bekommt, weil man ja theoretisch schon in dem Beruf arbeiten könnte, den man gelernt hat.

Aber wie gesagt, ich kenn mich auch nicht wirklich aus.
 
 
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DasTobbi
Alt 20.05.2005, 14:03   #3
Standard

Du kannst für Deine Eltern einen Aktualisierungsantrag stellen, falls sie im Bewilligungszeitraum deutlich weniger verdienen als vor zwei Jahren. Brauchst Du irgendein Formblatt für...
 
 
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Felicitas
Alt 20.05.2005, 14:17   #4
Standard

hm, kannst dich mal nach meister bafög erkundigen.

zählt dein stiefvater als erziehungsberechtigt? sprich bist du adoptiert?
 
 
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El Sparko
Alt 20.05.2005, 15:15   #5
Standard

nein, gott bewahre. ich bin nicht adoptiert... so nen typen brauche ich sicherlich nicht.

"meister bafög" habe ich noch nicht finden könnnen. ich weiß nur dass ich generell für den besuch der BOS (die berufsausbildung voraussetzt) bafög berechtigt bin. wichtig wäre jetzt für mich welche landratsamt ich damit quälen darf, weil wohl beide von mir verlangen würden erstmal nen halben tag dort auf der wartepritsche zu verbringen.

kann moe dazu nix sagen?
 
 
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Isabella2005
Alt 26.01.2006, 17:47   #6
Unglücklich Bafög im Anerkennungsjahr??

Hallo leute stehe auch vor einem Problem.
Ich mache im nächsten jahr mein Anerkennungsjahr würde aber nichts dafür bekommen.

jetzt wollte ich mal fragen ob jemand weiss, wenn ich kein verdienst im anerkennungsjahr bekomme ob mir dann bafög zu steht


Danke euch schon mal.....
 
 
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El Sparko
Alt 26.01.2006, 18:39   #7
Standard

was ist denn ein anerkennungsjahr?
 
 
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Isabella2005
Alt 28.01.2006, 21:02   #8
Standard

Im Anerkennungsjahr werde ich anerkannte erzieherin. da ich aber im kirchlichen kindergarten mein Anerkennungsjahr machen will gibt es dafür kein geld (aber auch nur in einigen)..... danke
 
 
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Abe
Alt 29.01.2006, 11:23   #9
Standard

1. Ja, sollte kein Problem sein. Solltest du während deiner Schulzeit einen Job bekommen musst du das ja auch melden und dann werden deine Unterlagen entsprechend aktualisiert.

2. Du musst es bei dem Landratsamt melden, das für dich zuständig ist (also für deinen LK). Ganz sicher bin ich mir hier nicht.

3. Bafög für BOS-Schüler ist vom Einkommen der Eltern unabhängig, also sollte es in diesem Punkt keine Probleme geben.

Ganz wichtig, wenn du dich gesetzlich krankenversicherst, sag das auch dann bekommst nochmal 50 € mehr.

Und wenn ich du wäre, dann würde ich gar nicht pers. beim LA antreten, ruf an und sag dass du einen Bafög-Antrag brauchst, der wird dir innerhalb von 1-3 Tagen zugeschickt (so wars bei mir). In Ruhe daheim ausfüllen und dann wieder zurückschicken, so sparst dir eine Menge Zeit und auch Nerven. Noch was: Lass dir bloß nicht sagen dass du das zurückzahlen musst - das musst du nämlich NICHT! Jaja, so als BOS-Schüler hat man einige Vorteile

Wenn noch weitere Fragen hast schick mir am besten eine PN oder email, es passiert nämlich schon ab und zu dass ich ein Topic vergesse obwohl ich drauf geantwortet habe

Abe
 
 
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El Sparko
Alt 29.01.2006, 14:39   #10
Standard

@abe: wie du sicher weist bin ich seit september BOS-schüler und das bafög habe ich auch seit spätestens november auf meinem konto. aber danke für die antworten. leider etwas zu spät.

tatsächlich zuständig war allerdings das "amt für ausbildungsförderung" am ort der schule. nicht wie immer behauptet wird das "landratsamt" am wohnort der eltern.
 
 
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Abe
Alt 29.01.2006, 19:56   #11
Standard

Stimmt, hab mich schon gewundert warum du Bafög erst jetzt beantragst. Hab irgendwie nur bei den letzten Posts auf das Datum geachtet...

Abe
 
 
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Webbi
Alt 30.01.2006, 14:27   #12
Standard

ist BOS = Fachoberschule?

3. Bafög für BOS-Schüler ist vom Einkommen der Eltern unabhängig, also sollte es in diesem Punkt keine Probleme geben.

Ist das wirklich so? Weil ich vor genau diesem PRoblem ab Herbst stehen werde :-) bei uns heißt das ann wohl fachoberschule - aber gilt das dort auch mti dem bafög?

Geändert von Webbi (30.01.2006 um 14:39 Uhr).
 
 
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El Sparko
Alt 30.01.2006, 17:46   #13
Standard

bei uns heist das "berufsoberschule" weil das der fachoberschulzweig ist nur für leute die bereits eine berufsausbildung abgeschlossen haben. ich denke sogar deutschlandweit hat man mit ausbildung anrecht auf elternunabhängiges bafög, sofern man auf eine weiterführende schule geht. beim studium nicht. aber informieren muss man sich selbst, weil eben bundeslandabhängig.
 
 
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Abe
Alt 30.01.2006, 19:55   #14
Standard

BOS = Berufsoberschule

FOS = Fachoberschule

Bei uns hier in bayern gibt es beides. Bei Fragen einfach mal dannach googeln

Abe
 
 
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Webbi
Alt 31.01.2006, 10:46   #15
Standard

was was heißt war mir klar

BOS = 12 UND 13. Klasse
FOS = 11., 12., 13. Klasse - wahlweise (!)

oder ?

Danke für die Tipps... das wären immerhin 384 eur falls elternunabhängiges bafög
 
 
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El Sparko
Alt 31.01.2006, 14:30   #16
Standard

jo. 3xx.- € (voller satz für elterunabhängige ohne einkommen) als zuschuß (nicht zurückzahlungspflichtig) und für leute mit wohnung 5xx.- €.

BOS = abgeschlossene Ausbildung, durchschnitt der mittleren Reife irgendwie unter 3,0, "berufliche Oberstufe", Fachrichtung abhängig von erlerntem Beruf. 12. Klasse führt zu allgemeiner Fachhochschulreife, 13. Klasse führt zu fachgebundener Hochschulreife oder in Verbindung mit 2. Fremsprache zur allgemeinen Hochschulreife.

FOS = fachpraktisches Ausbildungssystem, beginnt bei der 11. Klasse und schließt direkt an die mittlere Reife an. 11. Klasse ist hauptsächlich durch Unternehmenspraktika abgedeckt, danach gehts im Großen weiter wie bei BOS.

Die Situation in Bayern ergibt sich somit ziemlich interessant. Das Gymnasium wurde auf 12 Schuljahre gekürzt aufgrund von Kritik anderer Bundesländer. Der Stress, dem die Gymnasiasten dann in der Oberstufe begegnen würden, wird jetzt umgangen indem der Weg über Realschule/FOS13 eingeschlagen wird. Selbes Ergebnis, lediglich 1 Jahr mehr Schule und weitestgehend stressfreier.

Der Weg über Berufsausbildung/BOS ist leider ganz und gar nicht stressfrei, weil hier sozusagen 2 Jahre FOS in ein Jahr BOS geprügelt werden. Das BOS-Jahr hat aber nur ungefähr 8 Monate.
 
 
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