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[Bundeswehr] Ausmusterung noch möglich?

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jogibär
Alt 29.09.2007, 18:53   #1
Ausrufezeichen Ausmusterung noch möglich?

Hallo Leute!

Ich habe ein Problem mit dem Wehrdienst.
Ich wurde schon gemustert (mit 17) (t2) und sollte nach dem Abitur eingezogen werden.
Das habe ich dann bis nach meiner Ausbildung geschoben. jetzt bin ich 21 und im Februar 08 mit der Ausbildung fertig. Und befürchte das mich die Jungs jetzt holen wollen.

Da ich aber im Sommersemester 2008 (april) mit studieren beginnen will brauch ich eine Bestätigung der BW das ich nicht kommen muss oder schon da war.

Ich trage orthopädische Einlagen in den Schuhen und habe minimale (voll schlimme..) Probleme mit den Knien. In diesen vier Jahren könnten sich diese Knieschmerzen doch sehr verschlimmert haben...

Ohne so eine Bestätigung kann ich mich nicht zum studium anmelden.

Meine Eltern haben einen kleinen Handwerksbetrieb in dem ich dann in den Semesterferien arbeiten würde im mein Studium zu finanzieren und weil ich eben da schon gewisse Tätigkeiten eigenverantwortlich übernommen habe. Wäre das dann nicht so ähnlich wie bei einem Landwirt der auf dem elterlichen Hof mithelfen muss und deshalb nicht zum bund muss? geht das überhaupt?

Was kann man da machen?
Weiß mir jemand Rat??

Danke im Voraus

Geändert von Jumpy (01.10.2007 um 19:20 Uhr).
 
 
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drhouse
Alt 29.09.2007, 19:39   #2
Standard

Frag doch einfach mal bei deinem Wehrdienstbeauftragten nach. Wenn es wirklich so schlimm mit deinem Knie ist dann müsstest du wahrscheinlich nochmal zur Musterung denn das kann sich natürlich verschlimmert haben.
Zudem glaube ich nicht das der Betrieb deiner Eltern gleichzusetzten ist mit einem Bauernhof.
Also zur Zeit hat die BW viele Rekruten zur Verfügung es kann dadurch sein das du ausgemusterst wirst wegen Kleinigkeiten, das war bei mir auch so. Nur versprechen kann ich dir nichts.
 
 
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1, 2 oder 3
Alt 29.09.2007, 19:56   #3
Standard

du kannst dir erneut mustern lassen. weiß aber nicht genau wie das geht.
musst unter umständen einspruch gegen das aktuelle musterungsergebnis einlegen.
 
 
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michaelg
Alt 29.09.2007, 20:04   #4
Standard

Alles gar kein Problem, du hast das ja selber schon erkannt. Du kannst jederzeit neue oder veränderte gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Kreiswehrersatzamt anmelden. Ist wohl für dich jetzt auch der richtige Weg.
Ich würde auf jeden Fall noch ein paar andere Erkrankungen dazu nehmen.

Das mit dem Betrieb ist so unmöglich nicht, es mit einer Unabdingbarkeitserklärung zu versuchen kann sich bei dir lohnen. Nur wie geht das dann wieder mit deinem Studium zusammen...?


Einmal so nebenbei gefragt, ist das die Regel, dass die Hochschulen derartige Bestätigungen verlangen? Gibt es solche Bestätigungen überhaupt, also eigenständig, ich meine jetzt nicht das Entlassungsdokument oder das Musterungsergebnis oder Zurückstellungsbestätigungen.
 
 
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drhouse
Alt 29.09.2007, 20:23   #5
Standard

Also die Regel ist das glaub ich nicht. Ich kenne keinen der sone Bestätigung haben musste.
Zudem kann es der Uni doch ziemlich egal sein kann ob du nun tatsächlich zur Vorlesung kommst oder durch den Schlamm kriechen musst.
 
 
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jogibär
Alt 01.10.2007, 19:10   #6
Pfeil

Naja, das mit meinem Knie ist (zum Glück) nicht so schlimm. Wenn ich drei Tage keine Einlagen tragen, dann habe ich Schmerzen aber ansonsten...geh ich joggen und alpin klettern...

Mache ich nicht auf mich aufmerksam wenn ich beim Wehrdienstbeauftragten anrufe.
Was soll ich da sagen: "Hey meine Zeit ist mir zu wertvoll das ich mich bei euch rumkomandieren lasse"

Auf der Homepage der Fachhochschulen steht das man zu seiner Bewerbung so nen Wisch von der Bundeswehr oder Ziwi beilegen soll/muss.
 
 
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doomhammer
Alt 02.10.2007, 08:11   #7
Standard

Nein. Du machst dir einfach Sorgen um deine armen Knie, daher willst du nochmal genau gemustert werden um diese Sorgen auszumerzen.
 
 
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HubertFarnsworth
Alt 02.10.2007, 11:37   #8
Standard

Du kannst dich sicher neu mustern lassen.
Aber lass dir eines gesagt sein, die Jungs und Mädels beim Kreiswehrersatzamt sind nicht dumm.
Die werden dich mit sehr hoher wahrscheinlichkeit nur tiefer klassifizieren.
Drücken geht nicht.
 
 
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Luka.
Alt 02.10.2007, 12:45   #9
Standard

Wie wärs mit einem KDV-Antrag?

Oder aber das was die anderen Jungs schon geschrieben haben, einfach dem Kreiswehrersatzamt mitteilen was für beschwerden du hast.

Meistens lassen die es da schon gelten und sagen "Ja ist ok".

Aber wie gesagt stell einen KDV-Antrag das wäre aus meiner Sicht der beste Weg.
 
 
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HubertFarnsworth
Alt 02.10.2007, 15:10   #10
Standard

Ihr seit ja lustig. Ein KDV Antrag wird nur dann möglich sein, wenn er auch tatsächlich als Zivi fungiert.
Man kann nicht hingehen und sagen; "Jungs ich bin mal eben Pazifist, und mache daher garnichts!"
Entweder oder lautet die Losung hier.
Ach ja, du kannst dem Kreiswehrersatzamt mitteilen was du willst, selbst ein ärztliches Attest bringt dir garnichts!!!
Die werden sich auf jeden Fall selbst ein Bild von dir machen.
Glaub mir eines, bevor du ausgemustert wirst, braucht es schon ein fehlendes Bein.
 
 
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Sivar
Alt 02.10.2007, 15:38   #11
Standard

Tiefer als T2 ist heutzutage schon de facto ausgemustert. Dh man wird zwar offiziell nicht ausgemustert, aber auch nicht eingezogen. Mit nem kaputten Knie sollte da schon was machbar sein...
 
 
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Jumpy
Alt 02.10.2007, 15:53   #12
Standard

@jogibär, ich gebe dir eine Adresse bzw. einen Link per PN, dort werden alle deine Fragen beantwortet

Gruss
 
 
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michaelg
Alt 02.10.2007, 19:33   #13
Standard

Zitat von HubertFarnsworth
Ihr seit ja lustig. Ein KDV Antrag wird nur dann möglich sein, wenn er auch tatsächlich als Zivi fungiert.
Unsinn. KDV-Antrag ist aber trotzdem keine Lösung des Problems.

Das Problem ist im Grunde weniger das drum herum kommen, sondern das drum herum kommen und einen Bescheid dafür kriegen. Und da taugt eben wirklich leider die Ausmusterung am besten.

Ein Attest ist ja wohl alles andere als wertlos. Nachmusterungsanträge des Wehrpflichtigen machen diesen auch nicht verdächtig. Die meisten KWEAs bzw. deren Angestellten haben nichts gegen Drückeberger. Und das Verteidigungsministerium wird sich eher freuen, einen weniger zu haben, egal ob der ausgemustert oder ans BAZ.
 
 
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HubertFarnsworth
Alt 02.10.2007, 20:16   #14
Standard

Zitat von michaelg
Unsinn.
Was ist daran Unsinn??

Er muss entweder das eine oder das andere machen.
Das ist kein Unsinn.

Ach ja, das Kreiswehrersatzamt betrügen zu wollen, nur für den Fall das es hier jemand vor hat, ist eine strafbare Handlung!
 
 
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Bamari23
Alt 03.10.2007, 10:41   #15
Standard

Zitat von HubertFarnsworth
Ach ja, das Kreiswehrersatzamt betrügen zu wollen, nur für den Fall das es hier jemand vor hat, ist eine strafbare Handlung!
Dann müssten inzwischen schon verdammt viele vorbestraft sein, was aber irgendwie nicht der Fall ist, oder

@michaelg:
Da geb ich dir recht. Es ist kein Problem, wenn man als Wehrpflichtiger selbst einen Nachmusterungsantrag stellt.
Einem Freund von mir ist das schon passiert. Er wollte keinen Nachmusterungsantrag stellen, sondern abwarten, bis die sich von selbst melden und ihn einziehen wollen.
Da ist er dann richtig blöd angemacht worden von wegen:
warum er den antrag nicht gestellt hat, wie er gemerkt hat, dass da schmerzen da sind (selbst wenns nur minimale sind); und er hätte ihnen den ganzen bürokratischen aufwand sparen können (stimmt zwar so nicht ganz, aber naja); und dass jeder wehrpflichtige eine gewisse verantwortung hat bzw. aufklärungshilfe usw.

Also, stell lieber den Nachmusterungsantrag, die reißen dir den Kopf nicht ab!
 
 
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michaelg
Alt 03.10.2007, 12:05   #16
Standard

Herrjeh, jetzt wird man wieder genötigt paar offtopic Zeilen zu schreiben, nur weil dummes Geschwätz zuerst geschrieben und dann auch noch verteidigt wird.

Was daran Unsinn ist, dass ein KDV-Antrag nur dann möglich sein soll, wenn man danach auch als Zivildienstleistender fungiert? Simpel: Nimm den Fall, dass der KDV-Antrag abgelehnt wird (--> Der Antrag war möglich, die Person wird aber nicht als ZDL fungieren). Oder nimm den Fall, dass der mensch nach Anerkennung des KDV-Antrages auf diese Anerkennung dann verzichtet (--> KDV-Antrag war möglich, die Person wird aber auch hier nicht als ZDL fungieren).

Bevor du mich missverstehst, HubertFarnsworth: Du sprachst von der Möglichkeit eines Antrages.

Zitat von HubertFarnsworth
Ach ja, das Kreiswehrersatzamt betrügen zu wollen, nur für den Fall das es hier jemand vor hat, ist eine strafbare Handlung!
schon wieder son schnitzer, der wille zu betrügen ist strafbar? ich glaub du hast zuviel fern geschaut.
Selbst wenn Täuschungen bei der Musterung o.ä. strafbar sein sollten sind sie es doch nur pro forma, sowas kannst schließlich nicht nachweisen (Lüge/Irrtum).
 
 
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Jumpy
Alt 03.10.2007, 12:23   #17
Standard

Nur mal so zur Information !

§ 109a StGB
Wehrpflichtentziehung durch Täuschung



(1) Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
 
 
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1, 2 oder 3
Alt 03.10.2007, 14:29   #18
Standard

also du bist t2, wenn deine knieprobleme schlimmer geworden sind. geh zu einem facharzt, lass dir ein attest ausstellen. geh damit erneut zur musterung.
eine verschlechterung deines gesundheitszustands ist ja dann fakt.
=> t3 mindestens.

und t3 ist heutzutage mehr oder weniger dasselbe wie ausgemustert. (seit juni 2003, um genau zu sein)
 
 
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HubertFarnsworth
Alt 03.10.2007, 14:57   #19
Standard

Zitat von michaelg
Herrjeh, jetzt wird man wieder genötigt paar offtopic Zeilen zu schreiben, nur weil dummes Geschwätz zuerst geschrieben und dann auch noch verteidigt wird.

Er wird ja sehen was passiert.
 
 
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hackvresse
Alt 03.10.2007, 17:02   #20
Standard

Nur mal so zur Information !

§ 109a StGB
Wehrpflichtentziehung durch Täuschung



(1) Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
der nachweis dürfte schwer zu erbringen sein wenn man sich nicht ganz dumm anstellt - lol.
 
 
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Sheltem
Alt 03.10.2007, 17:22   #21
Standard

Der Staat hier erwartet von seinen jungen Mitbürgern eigenlich nicht viel...nur : Gesetze beachten, Steuern zahlen und ein paar Monate seiner Zeit dem Staat widmen, Bund/Zivi/wasweisich. Wo ist das Problem?

Besprich das wegen des Studiums mal mit deinem Schreibtischhengst beim KWE.
Würde es deine Lebensplanung um Lichtjahre zurückwerfen wenn du dein Studium erst 2009 anfangen kannst oder bist du dann schon zu alt für den Job?
 
 
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drhouse
Alt 03.10.2007, 17:39   #22
Standard

Rechen wir das mal ganz simpel durch. Denn das war auch mein Problem.
9 Monate Bund / Zivi. Das heisst 9 Monate weniger Geld verdienen nach dem Studium. Bei mir wär es sogar 1 Jahr gewesen weil ich nur zum WS anfangen kann.
Also 9x3.500 Euro = 31.500 Euro.
Für mich dann soagr noch mehr 12x3.500 Euro = 42.000 Euro.

Also wenn der Bund mir den Verdienstausfall bezahlen würde dann wär ich da auch hingegangen aber 42.000 Euro sind mir zu viel als das ich da dann mal eben drauf verzichten will. Das wäre nämlich schon das Geld für den Q7

b2t Als ich bei meinem Wehrdienstbeauftragten anrief hab ich gesagt das ich nur sicher gehn will das die mich nicht vergessen.
Falls du anrufst würd ich es erstmal so darstellen das du natürlich sehr interessiert bist zum Bund zu gehn denn sonst sind die da denk ich mal nicht so kooperativ.
 
 
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El Sparko
Alt 03.10.2007, 20:53   #23
Standard

ach nach nem fh studium verdient man pauschal 3500€, natürlich netto und auf jeden fall asap? das ist ja gut zu wissen. ich mein bund kost den staat ja auch nur geld. kostet studium aber auch, wenn gleich auch nicht zu viel.

ich seh das so. wenn der TE mit seiner kniesache ausgemustert wird dann ist das recht und billig. wenn ers aber nicht schafft sich durchzumogeln dann ist auch nichts schlimmes dabei wenn er genau wie viele seiner altersgenossen seinen dienst fürs vaterland tut. das hat bislang noch keinen von uns umgebracht.
 
 
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hackvresse
Alt 03.10.2007, 23:35   #24
Standard

Zitat von Sheltem
Der Staat hier erwartet von seinen jungen Mitbürgern eigenlich nicht viel...nur : Gesetze beachten, Steuern zahlen und ein paar Monate seiner Zeit dem Staat widmen, Bund/Zivi/wasweisich. Wo ist das Problem?
genau das ist das problem. ich sehe nicht ein meine kostbare lebenszeit für diesen dreckigen staat zu vergeuden. scheiss auf deutschland! patriotismus is für idioten.

was hast du denn davon, wenn du ein paar monate dem staat "widmest"?
von gerechtigkeit kann da keine rede sein, aber so deppen wie du, lassen sich in staatlichen zwangsdiensten versklaven. also kauf dir ein wohnmobil und gut ist!
 
 
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Sheltem
Alt 03.10.2007, 23:38   #25
Standard

Hmm..k
Fürn FH Studium Elektrotechnik brauch ich erstmal FH Reife. Geht natürlich schneller wenn ich die 10-15k Euro für die 10 Monate Meissterschule hätte. Mit dem Brief kann ich in einigen Bundesländern gleich anne FH gehen. Ach ja..ich verdien keine Kohle wenn ich Studiere. Wenn ich dann irgenwann ING. FH. bin, so mit 35 kann ich meine 3500 Euronen im Monat als Einstiegsgehalt ja gleich komplett verplanen...geil.
Ach ja...Maschinebaustudium ist heftig. Ich hoffe du hattest Physik und Mathe als Leistungsfach.

Zitat von hackvresse
genau das ist das problem. ich sehe nicht ein meine kostbare lebenszeit für diesen dreckigen staat zu vergeuden. scheiss auf deutschland! patriotismus is für idioten.

was hast du denn davon, wenn du ein paar monate dem staat "widmest"?
von gerechtigkeit kann da keine rede sein, aber so deppen wie du, lassen sich in staatlichen zwangsdiensten versklaven. also kauf dir ein wohnmobil und gut ist!
Holla...
Wenns dir hier nicht passt und du irgendwelche Zwänge verspürst darfst du gerne gehen.
Aber du wirst ja nicht nur gegängelt in diesem Land...du bekommst ja auch noch was dafür:
Fangen wir mal mit einer recht guten Infratruktur an. Dein meisstens trinkbares Wasser kommt aus ner Leitung, deine Scheisse wird auch entsorgt. Du hasst das Recht und die Pflicht eine Schule zu besuchen bis die mindestens 18 bist oder eine Ausbildung fertig ist. Du bist Krankenversichert, eine Renterversicherung gibts auch noch und selbst unser kaputtgespartes Sozial und Gesundheitssystem lässt dich nicht unter einer Brücke verrecken wenn du mal 3 Monate keine Kohle bekommen hast.

Tut mir leid dir das sagen zu müssen: Du lebst in einer Gemeinschaft.
Wir tragen mit unseren Steuern dazu bei damit der Staat hier Dir und allen Anderen das Leben mehr oder weniger einfach und erträglich ist.
Leider ist das nicht alles umsonst und man erwartet daher nur das ihr eich ein klein wenig engagiert.

So isses mit den Jungs...geniessen jede Annehmlichkeit des lebens in D-Land aber sind nicht bereit auch nur selbst einen Finger dafür krumm zu machen.
Meint ihr das euch das alles kostenlos in den Arsch geblasen wird?

Geändert von Jumpy (04.10.2007 um 11:17 Uhr).
 
 
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