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[Ausbildung] Ausbildungsvertrag, worauf achten?

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Squdus
Alt 11.07.2007, 11:57   #1
Standard Ausbildungsvertrag, worauf achten?

Tag Freunde des verdienten Geldes.

Da ich nun bald aller Vorraussicht nach mein Einkommen durch Arbeit, genauer gesagt eine Berufsausbildung, bestreiten werde, wollte ich mal wissen worauf ich da so achten muss.
Ich werde nächste Woche wohl einen Ausbildungsvertrag zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung unterschreiben, nach fast über einem Jahr Bewerbungen schreiben, vermutlich so um die 120 bis 150 Bewerbungen.
Klar der Vertrag wird vorher von der IHK abgesegnet und so. Aber ich wollte dennoch nicht ganz uninformiert dort hingehen, nich das ich nachher noch meine Seele verkaufe.

Zusammengefasst: Worauf muss man bei einem Ausbildungsvertrag achten?

Und was zur Motivation meiner alten Leidensgenossen.
Am Ende wird wirklich alles gut. Die Stelle war eigentlich für einen Abiturienten gedacht und ich hab nur Fachabi mit nem NC von 3,5 und war vorher auf einer Haupt und selbst die habe ich seinerzeit ohne Abschluss verlassen. Und nun habe ich so ne Spitzenstellen. Die is sogar besser als die welche meine ehemaligen Klassenkameraden bekommen haben und die hatten nen NC von 2,5 und so.
Also, bloß nicht entmutigen lassen. Ich habe es schließlich auch nicht und habe doch nochwas gefunden.
 
 
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Felicitas
Alt 11.07.2007, 12:37   #2
Standard

grob würd ich auf kündigungsfristen, urlaubstage und vergütungssteigerung der lehrjahre achten. ich würd den vertrag auch nicht vor ort unterschreiben, sondern ihn vom chef vorunterschrieben erst mal 1-2 tage mit nach hause nehmen.
 
 
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Jumpy
Alt 11.07.2007, 12:59   #3
Standard

Zitat von felicitas
sondern ihn vom chef vorunterschrieben erst mal 1-2 tage mit nach hause nehmen.
In der Regel unterschreibt den kein Chef vor, einen Entwurf bekommst du sicherlich. Ansonsten das was Feli geschrieben hat bzw. du kannst dir alle Informationen oder rechtliche Zweifel, von der IHK klären lassen. Ich würde aber nicht allzuviel Wirbel drum machen, du hast lange nach einer Stelle gesucht und es macht keinen Sinn jetzt den Pedanten raushängen zu lassen. Alles was rechtlich relevant ist, ist auch gesetzlich geregelt.
 
 
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Wodar Hospur
Alt 11.07.2007, 13:32   #4
Standard

Kündigungsfristen sind für dich als Azubi egal. Was noch ganz wichtig für dich ist:
a) Ausbildungsplan
b) Probezeit
sonst halt das was die anderen aufgezählt haben.

Und joah herzlich alles Gute zu deinen ersten Schritten auf dem Weg zum sozial untauglichen Computerfritzen .
 
 
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Felicitas
Alt 11.07.2007, 14:16   #5
Standard

Zitat von Jumpy
In der Regel unterschreibt den kein Chef vor, einen Entwurf bekommst du sicherlich.
ka bei mir war das immer standard dass ich beschäftigungsverträge schon einmal vom chef unterschrieben zugeschickt bekam oder eben mit nach hause nehmen konnte. allerdings war das auch immer in einem alter in dem ich gesagt habe "ich würd das gern meinem vater zeigen, der hat da mehr erfahrung als ich". das kam bislang immer ganz gut, weil die zukünftigen chefs dadurch gesehen haben (was im kaufmännischen bereich nicht ganz doof ist) dass ich nichts nach kurzem überfliegen oder einholen einer dritten meinung unterschreibe.
 
 
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Jumpy
Alt 11.07.2007, 20:40   #6
Standard

Zitat von felicitas
das kam bislang immer ganz gut, weil die zukünftigen chefs dadurch gesehen haben (was im kaufmännischen bereich nicht ganz doof ist) dass ich nichts nach kurzem überfliegen oder einholen einer dritten meinung unterschreibe.
Das stimmt, deswegen reicht auch die Mitgabe eines nicht unterschriebenen Entwurfts. Ein guter Kaufmann und fähiger Geschäftsmann, wird sich vorbehalten, den Arbeitsvertrag als letzter zu unterschreiben, schon alleine um sicherzustellen, dass keine Veränderungen oder Manipulationen in der Zwischenzeit vorgenommen wurden und um bei eventuellen Änderungswünschen oder Verbesserungen, eine unterschriebene Version erst in der Endfassung rauszugeben.
 
 
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Ephestia
Alt 12.07.2007, 15:41   #7
Standard

Ich versteh das Problen grad nicht, denn sowas wird doch tariflich geregelt?! Da muss man auf nix achten. Wenn wirklich grobe Schnitzer drin sind, wird die IHK den Vertrag nicht akzeptieren.
Gehalt, Urlaubstage, Probezeit etc. ist alles schon geregelt, da kann man nicht mehr viel sagen. Und Mitspracherecht hast du da sowieso nicht.
 
 
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Wodar Hospur
Alt 12.07.2007, 16:11   #8
Standard

Wo liest du irgendwas von Tarifrecht? Wenn er in einem kleineren Laden angestellt ist, kommt da NIX mit Tarifrecht.
Außerdem gibt es Minimalwerte, aber er muss sich ja nicht mit diesen begnügen, gerade bei Tarifungebundenen Firmen kann er sehr wohl selbst verhandeln was Urlaubstage, Gehalt und oder irgendwelche Vergünstigungen angeht.
 
 
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Jumpy
Alt 12.07.2007, 16:23   #9
Standard

Ich ergänze: ein Tarifvertrag hat auch nur dann u.U. Gültigkeit wenn er für allgemein Gültig erklärkt wurde. Zu dem kommt auch, dass viele Verträge (auch Tarifverträge) sogenannte Ausschlussfristen haben (besondere Beachtung).
Rest steht oben
 
 
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Squdus
Alt 12.07.2007, 16:29   #10
Standard

Hmm ja gut, und was heißt das jetzt alles im Klartext?
Auf wieviel Urlaubstage sollte ich bestehen? Wie sollte die Vergütungsteigerung so in etwa ausfallen? etc.
Und vorallem, wie mache ich denen begreiflich das ich ggf. mehr möchte? Kann mich ja schlecht hinstellen und sagen "Nö, so wird das mit uns nichts" oder etwa doch?
 
 
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Jumpy
Alt 12.07.2007, 16:41   #11
Standard

Meine Meinung ist, besteh mal erstmal auf gar nichts !
Du hast ja eine probezeit und diese musst Du und dein Betrieb erstmal überstehen. Ein Position des Verhandelns musst du dir erstmal erarbeiten.
Ob du 2 tage mehr oder weniger bekommst, werden doch nicht ausschlaggebend für deine Unterschrift unter dem Vertrag sein oder ?
Die Hebellänge ist nunmal nicht auf deiner seite
Angebot !
Solltest du dir ganz unsicher sein, mach es wie Feli oben geschrieben hat, nimm den Vertrag mit nachhause und lass ihn von jemanden durchschaun der Ahnung hat (meine e-mail addi kennste ja).
 
 
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Sivar
Alt 12.07.2007, 18:55   #12
Standard

Ich würd in deiner Postion einfach schön die Fresse halten . Ein guter Chef wird dir Zeit lassen, den Vertrag durchzulesen, während er sich selber mit irgendwas anderem beschäftigt, aber fang bloss nicht an, wegen Urlaubstagen oder Verdienst irgendwelche Forderungen zu stellen. Du bist da am unteren Ende der Nahrungskette und kannst froh um die Stelle sein.

Tu halt so, als würdest du nen kritischen Blick drauf werfen und unterschreib dann alles. Wie schon jemand sagte (Jumpy?)... die wichtigsten Dinge sind eh gesetzlich geregelt.
 
 
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Wodar Hospur
Alt 12.07.2007, 19:33   #13
Standard

Naja so einfach wie hier manche es beschreiben muss es ja nicht sein.
Immerhin WILL das Unternehmen DICH einstellen, sonst würden sie dir keinen Ausbildungsvertrag anbieten. Bei kleineren Firmen kannst du bestimmt mit dem Chef reden, falls etwas nicht ganz passt. Zum Beispiel da ich umgezogen bin kam mir der Verdienst etwas niedrig vor, das hab ich denen gesagt, natürlich lieb und unterwürfig !

Als Ergebnis gab es 5 % mehr Vergütung + eine Übernahme der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (noch mal ~ 5 %). Falls die Urlaubstage dir zuwenig sind, mach dich schlau was Standard ist. So kann die Differenz je nach Firma ~ 7 - 9 Tage sein. Und ein Arbeitgeber wird bestimmt nicht sagen den stellen wir nicht ein, weil er den Mut hatte den Mund aufzumachen...
 
 
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xXKathrinXx
Alt 14.07.2007, 09:54   #14
Standard

Prüfen, ob die Vergütung und die Urlaubstage ok sind, kannst du auf der Seite www.tarifregister.nrw.de ... falls ihr keinen Tarifvertrag habt, kannst du 20% von den Vergütungen abziehen und das muss dann mit deinen Vergütungen übereinstimmen ... nach oben hin gibt es keine Grenzen ... Probezeit muss mind. 1 und darf höchstens 4 Monate sein ... ja und sonst ... fällt mir nichts mehr ein worauf man achten müsste
 
 
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Felicitas
Alt 14.07.2007, 11:41   #15
Standard

Zitat von xXKathrinXx
falls ihr keinen Tarifvertrag habt, kannst du 20% von den Vergütungen abziehen und das muss dann mit deinen Vergütungen übereinstimmen

das wär mir aber neu, zumindest thüringen betreffend.
 
 
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Jumpy
Alt 14.07.2007, 12:18   #16
Standard

Zitat von xXKathrinXx
. Probezeit muss mind. 1 und darf höchstens 4 Monate sein ... ja und sonst ... fällt mir nichts mehr ein worauf man achten müsste
Probezeiten sind in allen Arbeitsverträgen unrelevant für den Arbeitgeber, maßgebend sind einzig und allein die Kündigungsschutzfristen !

Das mit den 20%
falls ihr keinen Tarifvertrag habt, kannst du 20% von den Vergütungen abziehen und das muss dann mit deinen Vergütungen übereinstimmen
ist auch nicht pauschal anwendbar, beim Nichtvorhandensein eines TV, wird man im Streitfall von dem "ortsüblichen Vergütungen sprechen" , deshalb sollte eine ortsübliche Vergütung auch Anwendung finden !
 
 
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Wodar Hospur
Alt 14.07.2007, 13:16   #17
Standard

Die Probezeit ist für einen Auszubildenden die einzige relevante Zeit. Da die Kündigungsfristen gesetzlich geregelt sind. Außerdem muss eine Menge vorfallen damit er gekündigt werden kann! Sprich nach der Probezeit kann nur wegen schwerwiegenden Vorfällen gekündigt werden, von BEIDEN Seiten!
 
 
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xXKathrinXx
Alt 16.07.2007, 12:20   #18
Standard

mhh... wenn das mit den 20 % nicht stimmt, sollte ich mich mal mit meinem Arbeitgeber zusammen setzen (IHK) und fragen woher die das haben ^^ also für NRW ist das so ...
 
 
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