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Attest und Kündigung

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Felicitas
Alt 18.10.2007, 23:09   #1
Standard Attest und Kündigung

Wie lang darf ein Arbeitnehmer krankgeschrieben sein, bevor er vom Arbeitgeber gekündigt werden kann?

Wie ist das bei befristeten Angestelltenverhältnissen, wie bei welchen, bei denen es eine beidseitige fristlose Kündigung geben kann?
 
 
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like a babe
Alt 19.10.2007, 06:29   #2
Standard

hi.. guck ma.. hab ich in google gefunden. vllt. hilfts ja weiter.

http://www.internetratgeber-recht.de...beitnehmer.htm
 
 
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Jumpy
Alt 19.10.2007, 08:30   #3
Standard

Wie lang darf ein Arbeitnehmer krankgeschrieben sein, bevor er vom Arbeitgeber gekündigt werden kann?
Das ist einesehr schwere Frage, hier sehen die Gerichte das sehr unterschiedlich. Man kann es weniger an der Dauer der Krankschreibung festmachen, eher ist das häufige Krankwerden ein Grund zur personenbedingter Kündigung.

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis stellt sich erstmal die Frage, über welchen Zeitraum war bzw. ist die Befristung ? Bei Arbeitsverhälnissen unter der Dauer von sechs Monaten ist die Kündigung recht unproblematisch (Kündigungsschutz besteht erst nach 6 Monaten). Auch bei Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern ist eine Kündigung ebenfalls unproblematisch (kein Kündigungsschutz).

Wie ist das bei befristeten Angestelltenverhältnissen, wie bei welchen, bei denen es eine beidseitige fristlose Kündigung geben kann?
Egal in welcher Konstellation, eine Frist muss bei einer krankheitsbedingten Kündigung immer eingehalten werden. Hier ist maßgebend was im Arbeitsvertrag steht bzw. was u.U. im Tarifvertrag steht.

Eine bederseitige Kündigung ohne Einhaltung einer Frist, nennt man Aufhebungsvertrag, hier bekunden beide Parteien ihren Willen zu einem Zeitpunkt X , nicht mehr miteinander zu "wollen". (Hier ist auch Vorsicht geboten, je nach Formulierung, droht eine Sperre ALG von 3 Monaten).

Am Ende muss man sich fragen was man will, möchte ich eine Wiedereinstellung, eine Abfindung oder was ?
 
 
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