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Arbeitslosengeld I + 400€ Job?!

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-=AVD=-
Alt 19.09.2006, 10:03   #1
Frage Arbeitslosengeld I + 400€ Job?!

und gleich noch eine frage! wenn ich ALG 1 beziehe, kann ich einen 400€ job nebenbei ausüben

also als beispiel:

nehmen wir ma an ich kriege 260€ ALG1 das liegt ja unter der bemessungsgrundlage für Hartz 4 (ALG 2)
und gehe dann noch für 400€ arbeiten ...

kann ich dann monatlich die 660€ behalten!? oder muss ich da wieder die hälfte oder 3/4 abgeben!?

google konnte mir was das angeht auch nich weiterhelfen und auch nich die minijob zentrale ...
 
 
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El Sparko
Alt 19.09.2006, 17:30   #2
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als alg-I empfänger dürftest du, wenn ich mich richtig erinnere, nur 10-15 stunden pro woche arbeiten und ~200 euro dazu verdienen. du musst jede woche einen unterschriebenen stundenzettel beim arbeitsamt abgeben - es hängt vom berater ab ob er dir das erlaubt.

wesentlich bessere idee (wenn das alles noch so ist heute): arbeite nur den 400.- job und melde dich arbeitend. dann hast du deine ganzen 400.- (vorrausgesetzt der job wirft soviel ab) und ein wesentlich einfacheres und angnehmeres leben (ausserdem verbrauchst du so nicht deine 12 anspruchsmonate auf alg-I)
 
 
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MOR
Alt 19.09.2006, 17:46   #3
Standard

Zitat von El Sparko
als alg-I empfänger dürftest du, wenn ich mich richtig erinnere, nur 10-15 stunden pro woche arbeiten und ~200 euro dazu verdienen. du musst jede woche einen unterschriebenen stundenzettel beim arbeitsamt abgeben - es hängt vom berater ab ob er dir das erlaubt.

wesentlich bessere idee (wenn das alles noch so ist heute): arbeite nur den 400.- job und melde dich arbeitend. dann hast du deine ganzen 400.- (vorrausgesetzt der job wirft soviel ab) und ein wesentlich einfacheres und angnehmeres leben (ausserdem verbrauchst du so nicht deine 12 anspruchsmonate auf alg-I)
was passiert dann mit den fälligen Nebenkosten( Rentenversicherung, Krankenkasse, Sozialversicherung usw)?
Die müsste er ja dann wohl allein bezahlen oder?

Greetz MOR
 
 
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DerAssie
Alt 19.09.2006, 18:25   #4
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Ne Er darf bis 400 Euro dazu verdienen ABER das rechnet das Amt an und so bleiben NUR 160 Euro dafon.
Kann man also vergessen da der Größere Teil von 240 verschwindet und man somit Abgabensatz von rund 60% hat wo jeder Spitzenverdiener mit 42% (ja lang herr die Gerechten 53% ) drüber lacht.
 
 
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El Sparko
Alt 19.09.2006, 19:08   #5
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sozialversicherungskosten fallen für geringfügig beschäftigte nicht an. lediglich in der rentenkasse wirds sich halt nicht bemerkbar machen, also dauerhaft von nem minijob zu leben wäre fatal später, da bringen dir aber 12 monate arbeitsamt-zahlungen auch nichts. wie auch immer ein plan für die zukunft muss her, ist man erst einmal im "loch" drin dann kommt man so schnell auch nicht wieder raus.
 
 
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*Sunshine*
Alt 19.09.2006, 19:10   #6
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Hey soviel ich weiß wenn du auf 450 e basis arbeitest...oder 400...
du darfst 100 Euro dazu verdienen was drüber is zieht das amt ab.....
 
 
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Bodo
Alt 19.09.2006, 21:14   #7
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Frag den Chef einfach ob es ginge dass er dich einstellt und du auch arbeitest aber für den Rest den man dir abziehen würde jemand anders unterschreibt. Dann musste beim Arbeitsamt nur angeben dass du geringfügig beschäftigt bist und immer brav deine Abrechnungen hinschicken.

Prima eignen tun sich für sowas Grosseltern weil die zur Rente dazuverdienen können soviel sie wollen und niemand fragen stellt.
 
 
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