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Youtube?

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Panazee
Alt 04.07.2008, 14:58   #1
Standard Youtube?

Mir ist kürzlich aufgefallen, dass ich bei youtube immer häufiger über folgende Meldung stolpere: " This video is no longer available due to a copyright claim by EMI Music".

Meist handelte es sich um Coldplay Songs vom neuen Album, aber nicht nur. Ging ich bisher falsch in der Annahme, dass Musik bei youtube zum anhören immer legal ist? Oder haben sie neuerdings bemerkt, dass es etliche Seiten gibt, die youtube-Songs als MP3-Download anbieten? Mir ist so eine Meldung zuvor noch nie auf youtube begegnet und jetzt sinds langsam auffallend viele. Wüsste gerne, wieso!?
 
 
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MiKe
Alt 04.07.2008, 15:11   #2
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Weil's einfach illegal ist. War schon immer so und wird auch immer so sein. Ich schätz mal, dass rund 80% aller Videos bei Youtube gegen das Urheberrecht verstoßen...
 
 
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Abe
Alt 04.07.2008, 15:29   #3
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Gibt dazu einen Artikel im Spiegel: Viacom gegen YouTube: Urteil outet YouTube als Datenkraken - Netzwelt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

Das dürfte wohl einer der Gründe sein.
 
 
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overdose
Alt 04.07.2008, 15:34   #4
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In Anlehnung daran möchte ich auf diesen Artikel hinweisen. Der Raab ist mir ja völlig egal dabei, aber wenn das Urteil Schule machen sollte sehe ich schwarz für die MashUp Kultur.

Urheberrechte sind wichtig. Aber ich bin der Meinung wenn man beispielsweise bei Coldplay alles aus dem Netz nimmt und nur noch BMG /EMI /SONY /WEIßDERGEIER walten lässt (was ja absolut ihr gutes Recht ist) sollte man sich persönlich einfach mal umsehen/umhören nach freier Musik. Creative Commons ist da das Zauberwort.
 
 
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MiKe
Alt 04.07.2008, 15:47   #5
Standard

Die Urteilsbegründung ist ja der Hammer...
Die gezeigte Sequenz werde vom Moderator in keiner Weise kritisiert, parodiert oder karikiert, sondern solle allein durch ihre Komik wirken, so der Bundesgerichtshof.
Er hätte also nur nen Satz dazu sagen müssen und schon wäre die Klage abgewiesen worden? Ist ja wohl ein Witz...

Ansonsten kann ich overdose mit CC nur Recht geben!
 
 
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Abe
Alt 04.07.2008, 16:21   #6
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Zitat von MiKe Beitrag anzeigen
Er hätte also nur nen Satz dazu sagen müssen und schon wäre die Klage abgewiesen worden? Ist ja wohl ein Witz...
Nein, so einfach wäre es dann wohl doch nicht gewesen.

...weil er keine eigene Parodie und somit kein "selbständiges Werk" geschaffen habe...
Nur weil man einen Satz dazu sagt schafft man kein 'selbstständiges Werk'. Das mal so ein Urteil kommen musste war mir eigentlich klar.

Sonst wäre bestimmt einer früher oder später auf die Idee gekommen, dass er bei Partys keine Gema-gebühren zahlen muss, wenn er auf einer Leinwand nur Musikvideos zeigt. In beiden Fällen wird ja nur schon veröffentlichtes Material nochmal wiedergegeben.
 
 
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MiKe
Alt 04.07.2008, 16:42   #7
Standard

Zitat von Abe Beitrag anzeigen
Nein, so einfach wäre es dann wohl doch nicht gewesen.



Nur weil man einen Satz dazu sagt schafft man kein 'selbstständiges Werk'. Das mal so ein Urteil kommen musste war mir eigentlich klar.
Die begründung war, es wurde weder karikiert, parodiert noch kritisiert. Mehr muss man also nicht machen, um ein "eigenständiges Werk" daraus zu machen.

Und das mit der GEMA: GEMA zahlt man auch für das Vorführen von Musikvideos, nicht nur von Musik. Deshalb gab's zwischen Youtube und der GEMA ja auch schon lustigen Streit.
 
 
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Panazee
Alt 05.07.2008, 10:26   #8
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Ok, danke erstmal. Jetzt weiß ich mehr

Warum die GEMA youtube kein Bein stellt hab ich mich auch schon des öfteren gefragt, aber bei EMI hab ich mich ehrlichgesagt etwas gewundert.
 
 
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OrionX
Alt 05.07.2008, 10:34   #9
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youtube bezahlt ja gema gebühren für das öffentliche abspielen. Die GEMA hat sich da schon drum gekümmert

YouTube-Nutzer dürfen GEMA-Musik einsetzen - heise online

die einzigen die jetzt noch stress machen sind halt die labels in den usa.
 
 
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Felicitas
Alt 05.07.2008, 12:55   #10
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also, was den raab angeht: das einfache zeigen der maschendrahtsequenz von taff ist urheberrechtsverletzung (naja, beides pro7, aber es geht ums verdeutlichen), das lied maschendrahtzaun hingegen ist wieder legal, da eigene kreative leistung.

aber ganz ehrlich, an dem urteil sieht man was anderes: 1.300 euro für einen produzenten, der jeden abend zig millionen zuschauer hat? und wenn man sich dagegen ansieht was kleine privat hanseln wegen urheberrechtsverletzung bezahlen dürfen... das steht in keinerlei verhältnis und ist sowas von lächerlich. die anwälte von HR und Raab werden ein vielfaches von 1.300 euro gekostet haben.
 
 
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MiKe
Alt 05.07.2008, 13:54   #11
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Zitat von Felicitas Beitrag anzeigen
also, was den raab angeht: das einfache zeigen der maschendrahtsequenz von taff ist urheberrechtsverletzung (naja, beides pro7, aber es geht ums verdeutlichen), das lied maschendrahtzaun hingegen ist wieder legal, da eigene kreative leistung.
Urheberrechtsverletzung wär das nicht, da es, wie schon gesagt, beim gleichen Sender war und dieser das Urheberrecht besitzt. Du kannst dir ja auch nicht selbst etwas klauen...

Allerdings versteh ich nicht, was das ganze mit Taff zu tun hat - der "Maschendrahtzaun"-Ausschnitt kam bei Barbara Salesch auf Sat 1 und wurde dann von Raab in der Sendung parodiert (woraus er auch wieder ein eigenes geistiges Werk machte - unabhängig vom Song). Wäre diese "eigene kreative Leistung" nicht erlaubt, müssten wir auf sämtliche Coverversionen in den Charts verzichten.
 
 
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Felicitas
Alt 05.07.2008, 18:29   #12
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taff, salesch, britt - alles das gleiche.

und du bist n krümelkacker.
 
 
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MiKe
Alt 06.07.2008, 02:38   #13
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Und du verträgst wohl nicht, wenn dich jemand darauf hinweist, dass du Mist geschrieben hast? Und "alles das gleiche" ist in diesem Zusammenhang totaler Quatsch - verschiedene Sender = versch. Urheberrecht. Damals war Sat 1 nämlich noch nicht mit ProSieben zusammen.
 
 
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OrionX
Alt 06.07.2008, 09:29   #14
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jetzt ist aber mal gut hier. ProSieben und Sat1 sind wirklich erst 2004 komplett fusioniert, aber zu Maschendrahtzeiten haben die schon angebandelt und sind kurze Zeit später zumindest organisatorisch zusammengelegt wurden (2000). und sowieso: für felis beispiel ists eigentlich wurscht ob beide zueinandergehört haben oder nicht (hat sie auch geschrieben), es geht ums beispiel das das abwandeln bzw untermalen der maschendrahtsequenz im rechtlichen rahmen als kreative eigenleistung gilt, genauso wie ein desktopwallpaper zwar auch urheberrechtlich geschützt ist, aber ein screenshot des eigenen desktops auch wieder eine kreative eigenleistung ist.

Und ja ich weiss das es rechtlich anders wäre wenn sie zusammengehört haben, aber als beispiel welches jeder kennt (das lied war ja auch nicht wenig erfolgreich) kann mans nehmen. Übrigens hat die Frau vom Zaun damals anteile vom Gewinn bekommen, weil sie ja quasi am lied beteiligt war.

Btw wird kalkofes mattscheibe immer gerne herangezogen, der nimmt auch sequenzen anderer sender, spielt diese aber nach, was es zu einer kreativen eigenleistung macht.
 
 
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MiKe
Alt 06.07.2008, 11:43   #15
Standard

Zitat von OrionX Beitrag anzeigen
Übrigens hat die Frau vom Zaun damals anteile vom Gewinn bekommen, weil sie ja quasi am lied beteiligt war.
0,10 DM pro verkaufter CD... Und das ist verdammt viel, wenn man's mit Interpreten vergleicht, die für ein komplettes selbsteingespieltes Lied teilweise deutlich weniger bekommen und sich dafür noch mit Plattenfirma etc. rumschlagen müssen.

Naja, dafür musste die Gute dann in psychologische Betreuung, weil sie dem Druck nicht mehr stand hielt (aber dann nochmal ein eigenes Lied aufnehmen, das floppt... )

für felis beispiel ists eigentlich wurscht ob beide zueinandergehört haben oder nicht (hat sie auch geschrieben), es geht ums beispiel das das abwandeln bzw untermalen der maschendrahtsequenz im rechtlichen rahmen als kreative eigenleistung gilt, genauso wie ein desktopwallpaper zwar auch urheberrechtlich geschützt ist, aber ein screenshot des eigenen desktops auch wieder eine kreative eigenleistung ist.
Die Sache ist aber die, dass selbst ohne das Lied das ganze nicht gegen das UrhG verstoßen hätte, weil er sich ja drüber lustig gemacht hat. Und so leicht ist das, durch das Gesetz zu schlüpfen. Insofern find ich das schwach, dass es hier nur darum geht, ob man einen Ausschnitt auf die Zuschauer wirken lässt oder noch nen Witz drüber macht. Wenn sowas den Unterschied ausmacht zwischen Recht und Unrecht, dann sollte man sich vielleicht mal gedanken machen.
 
 
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OrionX
Alt 06.07.2008, 12:06   #16
Standard

Wenn sowas den Unterschied ausmacht zwischen Recht und Unrecht, dann sollte man sich vielleicht mal gedanken machen.
ist leider so. das zeigen allein ist eben "kopie", beim witz reissen verwurstet man das ganze wenigstens. Raab ist der konkurrenz aber schon recht lang ein dorn im auge glaube ich.
 
 
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