Zitat von OrionX
Übrigens hat die Frau vom Zaun damals anteile vom Gewinn bekommen, weil sie ja quasi am lied beteiligt war.
0,10 DM pro verkaufter CD... Und das ist verdammt viel, wenn man's mit Interpreten vergleicht, die für ein komplettes selbsteingespieltes Lied teilweise deutlich weniger bekommen und sich dafür noch mit Plattenfirma etc. rumschlagen müssen.
Naja, dafür musste die Gute dann in psychologische Betreuung, weil sie dem Druck nicht mehr stand hielt (aber dann nochmal ein eigenes Lied aufnehmen, das floppt...

)
für felis beispiel ists eigentlich wurscht ob beide zueinandergehört haben oder nicht (hat sie auch geschrieben), es geht ums beispiel das das abwandeln bzw untermalen der maschendrahtsequenz im rechtlichen rahmen als kreative eigenleistung gilt, genauso wie ein desktopwallpaper zwar auch urheberrechtlich geschützt ist, aber ein screenshot des eigenen desktops auch wieder eine kreative eigenleistung ist.
Die Sache ist aber die, dass selbst ohne das Lied das ganze nicht gegen das UrhG verstoßen hätte, weil er sich ja drüber lustig gemacht hat. Und so leicht ist das, durch das Gesetz zu schlüpfen. Insofern find ich das schwach, dass es hier nur darum geht, ob man einen Ausschnitt auf die Zuschauer wirken lässt oder noch nen Witz drüber macht. Wenn sowas den Unterschied ausmacht zwischen Recht und Unrecht, dann sollte man sich vielleicht mal gedanken machen.