München (mb) – Nach Auffassung des schleswig-holsteinischen Landeszentrums für Datenschutz ist die Speicherung von IP-Adressen durch Provider nicht zulässig. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Darmstadt entschieden, dass T-Online speichern darf, welchem User in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte IP zugewiesen wurde.
Die Bereitstellung eines Internet-Zugangs gilt nach Ansicht der Datenschützer als Teledienst. Für diese sei eine "anonyme oder pseudonyme Inanspruchname" sicherzustellen. Personenbezogene Daten dürften nur zur Bereitstellung und Abrechnung von Diensten gespeichert werden.
Allerdings sei die Verwendung von IP-Adressen zur Abrechnung nur eingeschränkt zulässig. Eine derartige Speicherung Beispielsweise bei Flatrates sei nicht notwendig und daher auch grundsätzlich nicht erlaubt. Eine derartige Speicherung sei lediglich in konkreten Missbrauchsfällen zulässig.
was sagt ihr dazu?
edit by Jason:
das nächste Mal bitte mit
Quote und nicht mit
Code posten. Dann spart man sich das scrollen wenn keine Zeilenumbrüche im Text stecken. Danke
