
14.05.2002, 16:31
# 25 Ich denke, Du solltest hier nicht unsachlich werden, damit disqualifizierst Du Dich nur selbst.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR> Wenn ein Richter an einem OLG etwas entscheidet, kann das richtungsweisend sein, gerade in solch einem Fall.[/quote]
So, das solltest Du mir mal erklären. Natürlich KANN es richtungweisend ("richtung" übrigens ohne "s", aber das nur nebenbei), MUSS es aber nicht. Und warum das "in einem solchen Fall" "gerade" so sein soll, kann ich nicht so richtig nachvollziehen....
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR>Deine 'Auflagen' sind eh Umbug - wohl wieder in irgend einem Magazin etwas aufgeschnappt und dann auf neunmalklug machen.
Es zählt das BGB und evt. anwendbare Urteile und kein Rumgelabere in irgendeiner Gerichtsshow.[/quote]
Unsachliches Geseiher und dazu noch falsch. Wenn die Gebühren ausgewiesen sind und die Nutzung bestätigt werden muss, kommt ein Vertrag zustande. Ende. Da kannst Du sagen und denken, was immer Du willst. Der Nutzer ist in der Pflicht, nachzuweisen, dass KEIN Vertrag zustande gekommen ist. Und das dürfte in einem solchen Fall sehr schwierig sein. Da Du Dich ja so gut auskennst, wirst Du wissen, dass auch im Internet ein Vertrag durch "Angebot" (§145 BGB) und "Annahme" (§147 BGB) zustandekommt. Einfach mal in dem von Dir angeführten BGB nachschlagen, da wirst Du es finden. Wenn die Inhalte des Vertrages transparent sind (meine Auflagen, die Du ja für Humbug hälst), wirst Du es SEHR schwer haben, Sittenwidrigkeit zu beweisen.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR>Zudem geht das Verbraucherministerium gegen unseriöse - und davon rede ich - Anbieter verschärft vor.[/quote]
Erstens hast Du hier nie von unseriösen Anbietern gesprochen, Du hast hier mit Der Keule auf einen der User losgeschlagen, ohne die Fakten in diesem speziellen Fall zu kennen. Du hast verallgemeinert.
Zweitens geht das Verbraucherministerium nicht verschärft vor, sondern Frau Künast (Du wirst ja sicher wissen, wer das ist, da Du ja bestimmt nicht, wie ich, nur auf neumalklug machst, gell?) hat am 6.5.2002 VORSCHLÄGE (erkennst Du den Unterschied?) gemacht, wie Verbraucher zu schützen sind. Die Faktoren, die sie nennt, um unseriöse Anbieter zu erkennen, gleichen in 2 von 3 Punkten erstaunlicherweise meinen von Dir so geliebten "Auflagen". Schon komisch, oder?
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR>Gerade gegen diese Dialer und ich halte mich an meine Erfahrungen und deren Rechtsauffassung.
So und wieder eine langweiligen Schicht totgeschlagen[/quote]
Der Sinn dieses Abschnitts erschliesst sich mir nicht wirklich. Aber ok, mag daran liegen, dass ich mein Wissen nur in Magazinen aufschnappe. |