Hola,
erstmal Danke für die vielen Antworten
Zwischenzeitlich hab ich mich mit der ganzen Sache etwas eingehender befasst...
Die Post ist wie ich zuvor bereits erwähnt habe fein raus weil sie nachweisen kann dass das Einschreiben im Briefkasten gelandet ist (denn die Bestätigung des Briefträgers hat eidesstattlichen Charakter); und das ist genau die Leistung die sie bei einem Einwurf-Einschreiben dem Absender gegenüber zu erbringen hat.
Zudem wäre die Post mir gegenüber ohnehin nicht zu Schadensersatz verpflichtet, sondern auschliesslich dem Absender gegenüber.
Der einzige den ich in die Verantwortung nehmen kann ist der Verkäufer/Absender.
Und in dem Zusammenhang geht Feli's Tipp (thx

) wohl in die richtige Richtung, denn soweit ich das ermitteln konnte haftet ein gewerblicher Verkäufer für den gesamten Transport bis der Endkunde die Ware in Händen hält (die Versandart ist dabei absolut unerheblich

). Die Beweislast liegt im Streitfall beim Verkäufer, und da ich das Einschreiben nicht quittieren konnte (wie auch, bei einem Einwurf-Einschreiben?!) wird dem Verkäufer dieser Beweis schwer fallen.
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Recht haben und Recht bekommen sind aber bekanntlich zwei paar Schuhe, denn ich hab im Moment weder Zeit noch Geld den ganzen Scheiß jetzt zivilrechtlich durchzufechten.
Ich werd mich jedenfalls erstmal wieder mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und ihm unter Hinweis auf die Rechtslage eine gütliche Einigung vorschlagen; mal schauen was daraus wird...