Zitat von El Sparko ja sehr witzige geschichte. ich hab dem händler gesagt was ist und der meinte nur "ruf den hersteller an der macht das"... heist also ich müsste auf den händler zugehen und irgend ne vorgeschriebene floskel verwenden damit das dann "gewährleistung" ist? unsere rechtssprechung ist mal wieder super genial...
Unsere Rechtssprechung ist da sehr eindeutig, dein Händler versucht sich da nur aus der Affäre zu ziehn, mehr nicht. Sag ihm, dass er es entweder zurücknimmt und reparieren lässt, weil er dazu verpflichtet ist (kannst ihm ja notfalls die §§437ff. BGB vorlegen) und du ansonsten einfach mal den Geschäftsführer sprechen willst. Wenn alle Stricke reißen, einfach mal den Verbraucherschutz erwähnen, allerspätestens dann wird kleinbei gegeben
