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Indizierte Games

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Okley
Alt 30.07.2005, 03:33   #1
Standard Indizierte Games

Neu: Verbotene (Beschlagnahmte) Spiele dürfen nicht namentlich erwähnt werden.

Eine Liste der indizierten/verbotenen Spiele gibts hier
(ihr müsst auf "hier" klicken und dann auf indiziert und dann auf computerspiele)

lol...habt ihr gewusst das spiele wie

Grand Theft Auto – Vice City
PlayStation 2
Take 2 Interactive, München
BAnz. Nr. 62 vom 29.03.2003
in deutschland verboten sind..??? da sind ja voll die billigen spiele verboten...na gut die nazi games sind ja klar...aber gta...und wenn VC verboten is dann wir san andreas bestimmt auch verboten werden...

...übertreiben die politiker nicht ein wenig...man kann die games doch ab 18 machen...aber gleich verbieten??? und außerdem wenn man die verbietet werden die noch attraktiver für die jugendlichen weil diese wissen wollen was dahintersteckt...

na ja ich wollte mal wissen was ihr so als "pro gamer" davon haltet...???
 
 
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F@S
Alt 30.07.2005, 03:40   #2
Standard

Original geschrieben von Okley
habt ihr gewusst das spiele wie x in deutschland verboten sind..???
Natürlich.
Nur das da ist eben indiziert und nicht komplett 'verboten', sozusagen "ab 18 gemacht" mit noch n paar Einschränkungen. Genau wie eine Menge von dem Nazi Zeug auch nur indiziert is..
 
 
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asdf
Alt 30.07.2005, 04:29   #3
Standard

^ yo ^

pr0 gamer..oO

Indizierte Spiel kann man eben nicht bewerben und frei zugänglich im Laden stehen haben. Wogegen verbotene Spiel im wahrsten Sinne des Wortes illegal sind.
Abgesehen davon, dass ich eh nicht so wirklich regelmäßig zocke, ist mir eigentlich ziemlich egal, was da wo indiziert wird oder nicht..

Ausserdem ist das wohl doch irgendwie eine Behörde...da können nich einfach irgendwelche Politiker daherkommen und sagen 'ach heute indizieren wir mal dieses und verbieten jenes'.


Zudem deine Seite da irgendwie leicht suspekt wirkt.
Diese hier sollte wohl eigentlich nützlicher sein.
 
 
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Extruder
Alt 30.07.2005, 06:20   #4
Standard

vice city ist in der indizierten version verboten, es gibt vice city aber noch in der nicht indizierten version.
 
 
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Okley
Alt 30.07.2005, 10:19   #5
Standard

Original geschrieben von asdf

...
Ausserdem ist das wohl doch irgendwie eine Behörde...da können nich einfach irgendwelche Politiker daherkommen und sagen 'ach heute indizieren wir mal dieses und verbieten jenes'.
...

aso....hätte ich mir eigentlich denken können...aber es lag wohl an der späten stunde...


aber woher weiss man ob das dame verboten oder indiziert ist...

heißt das
bundesweit beschlagnahmt: 02.12.1988
bundesweit eingezogen: 24.05.1989
das die verboten sind??? wenn ja dann sind ja ne menge nazi - games ja "nur" indiziert...was ich wiederum schon ein bisschen komisch finde...
 
 
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OrionX
Alt 30.07.2005, 10:54   #6
Standard

Original geschrieben von Extruder
vice city ist in der indizierten version verboten
so ein unfug

indiziert != verboten

Wenn ein Spiel indiziert ist, heisst das das es nicht mehr beworben und im Laden ausgestellt sein darf, es darf nur noch auf nachfrage verkauft werden. Auch in Spielezeitschriften darf es dann nicht mehr auftauchen.

Im Falle von GTA: Vice City ist die US-Version in Deutschland indiziert, die Deutsche Version jedoch ab 16 frei verkäuflich.

Verboten ist leicht heftiger. Das spiel darf weder Verkauft werden noch darf es besessen werden. Wenn ein Spiel verboten wird, werden alle noch im Umlauf befindlichen Kopien beschlagnahmt, der Besitz ist ab dem Punkt illegal.

Man erkennt auch leicht wenn ein Spiel in der US-Version indiziert ist, nämlich daran das in jeder Spielezeitschrift der Zusatz (dt.) kommt.

Indizierungsanträge machen kann jeder Bürgermeister, Lehrer usw. Wildgewordene Eltern können (ohne Status) das nicht. Sie können höchstens den Bürgermeister drum bitten einen Antrag zu stellen. Wenn der indizierungsantrag gestellt ist, fehlt zur indizierung nicht mehr viel, die BPJM (Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien, früher BPJS) muss nur feststellen ob das Spiel jugendgefährdend ist (das geht relativ schnell ). Allerdings kann ihnen da die FSK einen Strich durch die Rechnung machen, denn wenn ein Spiel "ab 16" eingestuft wird, kann es nicht mehr indiziert werden. "Ab 18" ist Vorraussetzung für eine indizierung, dies galt schon vor dem neuen Jugendschutzgesetz, da sich die Publisher auf die "Ab 16" Wertung vor Gericht berufen konnten.

Kuriose Indizierungen waren z.b. die von UT, das zusammen mit der US-Version von UT 2003 lange nach dem Erscheinen indiziert wurde.

Jo Okley, beschlagnahmt, heisst verboten.

EDIT: Noch ein Link

EDIT²: Fast vergessen: Indizierungen können auch revidiert werden, wie im Falle von "Die Sünderin" (Film), dieser war in den 50ern indiziert und ist heute FSK 12.

Zudem indiziert die BPJM auch seltsame, eigentlich harmlose dinge, z.b. wurden auch cd's von den "Fantastischen 4" (hiphop) indiziert. Die BPJM versteht meistens keine Ironie und wittert sofort "Gefährliches Potential".

EDIT³: Schonwieder was vergessen. Nach der Änderung des Jugenschutzgesetzes 2003 kann die BPJM sogar ohne Antrag wild indizieren...
 
 
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Der Hutmacher
Alt 03.08.2005, 13:01   #7
Standard

was denkt ihr denn welches das brutalste spiel ever ist?

orionedit

dabei bitte die regeln beachten
 
 
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Extruder
Alt 03.08.2005, 16:12   #8
Standard

postal 2
 
 
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Okley
Alt 03.08.2005, 18:12   #9
Standard

Original geschrieben von Extruder
postal 2
jo postal 2 is schon heftig...vor allem der katzen-schalldämpfer...
 
 
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Apu
Alt 04.08.2005, 02:28   #10
Standard

@OrionX

Informativer Beitrag, aber(auch wenn ich mir nicht 100tig sicher bin):

1.) Einen Indizierungsantrag konnte jeder Stellen, dazu war einfach nur eine Vosprache beim Jugendamt notwendig. Es wäre auch diskriminierend, wenn nur Lehrer & Co. sowas machen könnten. gerade im von dir genannte Fall Unreal Tournament (erschien 1998, wurde 2003 indiziert, LOL) hat meines Wissens nach ein besorgter Vater das gemacht.

2.) Heute kann (bei Spielen) keiner mehr so einen Antrag stellen, weil sowieso jedes Spiel die USK durchläuft und eine einmal getroffense USK Einstufung nicht mehr geändert werden darf.

3.) Eine Beschlagnahmung (also Verbot) bezieht sich meines Wissens nach nur auf den Handel. Der Besitz bleibt eindeutig erlaubt. In diesem Fall schützt Unwissenheit vor Strafe.
 
 
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killroy84
Alt 04.08.2005, 04:17   #11
Standard

jo, soweit ich weiss wurde manhunt letztes jahr beschlagnahmt, d.h. es darf nicht verkauft, verliehen, verschenkt usw. werden. der besitz ist aber weiterhin erlaubt.
hat mich nicht sonderlich gestört, da ich das spiel sowieso extrem stumpf fand
und indizierungen von pc spielen stören mich auch net, da ich seit 3 jahren volljährig bin aber auch früher war mir das ziemlich egal.
 
 
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OrionX
Alt 04.08.2005, 10:08   #12
Standard

Original geschrieben von Apu
1.) Einen Indizierungsantrag konnte jeder Stellen, dazu war einfach nur eine Vosprache beim Jugendamt notwendig. Es wäre auch diskriminierend, wenn nur Lehrer & Co. sowas machen könnten. gerade im von dir genannte Fall Unreal Tournament (erschien 1998, wurde 2003 indiziert, LOL) hat meines Wissens nach ein besorgter Vater das gemacht.
Das stimmt so wie du es sagst, aber du kannst nicht selbständig zu Bundesprüfstelle gehen und den Antrag stellen, den eigentliche Antrag konnte nur von richtigen Beamten gemacht werden, hab ich jedenfalls so gelesen. Bzw. jetzt geht das dank USK sowieso nicht mehr

2.) Heute kann (bei Spielen) keiner mehr so einen Antrag stellen, weil sowieso jedes Spiel die USK durchläuft und eine einmal getroffense USK Einstufung nicht mehr geändert werden darf.
Kann ich so bestätigen, ausserdem kann die BPJM seit 2003 eh selbständig indizieren. Sieht man auch an lustigen Indizierungen wie der von Rambo. Dieser Film ist erst dieses Jahr indiziert worden...

3.) Eine Beschlagnahmung (also Verbot) bezieht sich meines Wissens nach nur auf den Handel. Der Besitz bleibt eindeutig erlaubt. In diesem Fall schützt Unwissenheit vor Strafe.
Mh, dies war mir nicht bekannt, danke für die Ergänzung.
 
 
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