GEWALTDARSTELLUNGSPARAGRAPH ERGÄNZT
Klammheimlich hat der Deutsche Bundestag eine Erweiterung des sogenannten Gewaltdarstellungsparagraphen 131 StGB vorgenommen. Bisher wurden durch die seit 1985 gültige Regelung Gewaltdarstellungen gegen Menschen unter Strafe gestellt. Dies führte bekanntlich Mitte der 80er-Jahre zu einer Welle von Filmbeschlagnahmen, die in letzter Zeit - wohl auch aufgrund zahlreicher Video- und DVD-Bootlegs eingezogener Titel - eine Renaissance erlebte.
Im ursprünglichen Gesetzestext gab es jedoch eine kleine, aber umso entscheidende Formulierungsschwäche, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu TANZ DER TEUFEL zeigte. Selbiges erteilte der um ca. 45 Sekunden geschnittenen Version von Sam Raimis modernem Horror-Klassiker erneut die Freigabe, u. a. mit der Begründung, es handele sich hier nicht um Gewaltdarstellungen gegen Menschen. Höchstrichterlich galt: Zombies sind keine Menschen! Gewaltdarstellungen gegen Untote oder vergleichbare Geschöpfe wurden somit durch das Gesetz nicht erfasst und waren zulässig.
Am 01.01.2004 ist eine modifizierte Fassung des Paragraphen 131 StGB in Kraft getreten. Abs. 1 trägt nun den Zusatz "oder menschenähnliche Wesen".
Quelle:
http://www.buio-omega.de/ticker.htm
"Das dürfte einige Auswirkungen z.B auch auf den Gamer-Bereich haben. Da dort ja öfters Spiele für den deutschen Markt entschärft wurden, indem das Blut der Opfer eine andere Farbe, hatte oder menschliche Figuren gegen menschenähnliche Roboter o.ä. ausgetauscht wurden."