Original geschrieben von sid-vicious4019
Zum einen kannst du es verweigern, dass dir die Polizisten in die Augen schauen (genauso das Pissen in nen Becher!)-
Das ist soweit richtig. Aber wenn du dich weigerst, bei der Kontrolle den Polizisten anzuschauen, schaffts du einen Verdacht, der es erlaubt, dich mit auf die Wache zu nehmen (hat der was versteckt?)...
das einzige was du nicht verweigern darfst ist der Bluttest. Zum anderen ist der Konsum von Cannabis sowieso garnicht strafbar und da du ja auch die Aussage verweigern kannst wenn sie fragen woher du das Weed/Dope hattest kann eigentlich nicht viel passieren. Solltest du jedoch unter 17 (oder 18 weiss nichtmehr genau denke aber es war 17 gewesen) sein müssen die Polizisten es deinen Eltern/Erziehungsberechtigten sagen. [/b]
Den Bluttest muß man nicht freiwillig machen, aber darauf kommt es nicht an, wenn ein Verdacht besteht (s.o.), kann ein richterlicher Beschluß zur zwangsweisen Blutabnahme eingeholt werden. Bei drohendem Verlust des Beweismittels kann die Anordnung auch durch die Polizei erfolgen (§ 81a Absatz 2 Strafprozeßordnung).
Wenn du volljährig - also mindestens 18 - bist, kann die Polizei deine Eltern auch dann informieren, wenn du noch zur Schule gehst und daheim wohnst.
Ich hab auch mal gehört es gibt da noch ne besondere Regelung wenn du bekifft mitm Fahrrad am Strassenverkehr teilnimmst aber da weiss ich jetzt auch nix genaueres.[/b]
Bekifft fahren ist ne Ordnungswidrigkeit, wird also mit Bußgeld um die 250 EUR geahndet, ggf. kann auch der Lappen weg sein.