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24.11.2005, 08:25
# 32 Also ich hab die Bundeswehr selbst mal gefragt, einmal an die Wehrdienstfragen-Abteilung und einmal an generelle Bürgerfragen..
Die Antworten haben mich mehr als verwirrt.. Erstmal meine Frage: Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich des Wehrdienstes, leider wurde mir, als ich mich an ihn direkt gewendet habe, nicht geantwortet, und da ich mit "Bürgeranfragen" gute Erfahrungen habe wende ich mich direkt an Sie.
Ich muss eine kleine Geschichte erzählen:
Ein Freund von mir wurde vor 2 oder 3 Monaten zur Musterung berufen. Er ist THC-Konsument und hat dies bei der Frage nach Drogenkonsum auch zugegeben.
Die Urinprobe war wohl auch positiv. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt dass er vorübergehend freigestellt wäre und er sich in einem halben Jahr - "clean"
- noch mal melden solle.
Da ich andererseits viele kenne, die den Konsum offen zugegeben haben und keine Probleme bekommen habe würde ich gerne wissen, wie die Sachlage ist.
Vielleicht hat mein Freund auch nur diesen Grund vorgeschoben, was ich allerdings bezweifle.
Ich muss nämlich auch bald zur Musterung und konsumiere ebenfalls THC. Will dies jedoch keinesfalls als Ausmusterungsgrund vorschieben oder ähnliches.
Ich frage mich, wo der Grund und die Berechtigung für einen so drastischen Einschnitt in das Leben eines jungen Mannes, der seine nächsten 2 Jahre schon exakt geplant hat, liegt. [Bei meinem Freund wurde, nach Einschaltung eines Anwalts (seiner Aussage nach), ein früherer Termin, schon 2 Monate nach dem Ersten, angesetzt.] Da der Konsum und der "Zustand" in Deutschland nicht strafbar sind, sehe ich hierfür keine Berechtigung. Können sie mir sagen, nach welchen Kriterien dort gehandhabt wird?
Ich sehe nämlich keinen Grund, "extra" für die Musterung meinen Konsum gänzlich aufzugeben
Ich freue mich auf eine schnelle, aufschlussreiche Antwort
Vielen Dank Erste Antwort: vielen Dank für Ihre Email, deren Beantwortung im Grunde recht einfach ist.
Das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) führt auch die verschiedenen Formen vom THC als Betäubungsmittel auf. Wobei Delta- 9-THC im Gegensatz zu anderen THC-Varianten als verschreibbare Droge eingestuft ist. Dennoch handelt es sich um eine Droge, deren Besitz nicht legal ist. Cannabis und Marihuana sowie deren Pflanzenteile sind in der Anlage 1 zum BTMG entsprechend aufgeführt. Mit Ihrer Einschätzung bezüglich der Legalität irren Sie daher.
Gemäß §29ff. BTMG ist der Besitz, Handel etc. von Drogen strafbar. Die Behörden können von einer Strafverfolgung absehen, müssen dies aber nicht.
Das eine Straftat unter Umständen nicht verfolgt wird, legalisiert die Tat nicht. Die Bundeswehr und das Bundeministerium der Verteidigung machen von dieser Kannregelung keinen Gebrauch, was ausdrücklich durch das BTMG zulässig ist. Dementsprechend wird Konsum und Besitz von Stoffen, die nach BTMG als Drogen eingestuft sind, sofern nicht durch Ausnahmen anders geregelt, strafrechtlich verfolgt und kann disziplinar geahndet werden. In der Regel wird bei Drogenkonsum Disziplinararrest angeordnet, sofern Hafttauglichkeit gegeben ist. Bei THC-Konsum ist dies normal der Fall. Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist hingegen verpflichtend.
Wenn wir also jemanden zum Dienst heranziehen, der Drogen konsumiert, würde das bedingen, das dieser schon bei Dienstantritt ein Dienstvergehen begeht.
Das wollen Sie doch auch nicht, oder? Insofern sind die Regelungen und Verfahren der Bundeswehr bezüglich Drogenkonsums nach jetziger Gesetzeslage rechtens und in mehreren Verfahren durch die Gerichte bestätigt worden.
Eine vorrübergehende Rückstellung vom Wehrdienst und eine neue Musterung nach sechs Monaten sind die Regel. Ob Sie den Drogenkonsum aufgeben wollen, bleibt letztlich Ihnen überlassen, genauso wie Sie alleine die Konsequenzen für Ihr Handeln tragen müssen. Da ich etwas älter bin als Sie möchte ich Ihnen auf keinen Fall drohen, doch möchte ich Sie warnen, diese Konsequenzen für Ihren weiteren Lebensweg in jugendlicher Unbekümmertheit zu unterschätzen.
Weitere Informationen und Hilfen finden Sie unter: http://www.suchtpraevention-bundeswehr.de/
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag So, gestern bekam ich dann von der Wehrdienst-Stelle folgende Antwort: haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte. Ihr Freund hat bei seinen Schilderungen Ihnen gegenüber wohl ein wenig kreativen Schriftstellergeist walten lassen. Zunächst einmal müssen Sie bei der Musterung die Fragen des Arztes wahrheitsgemäß beantworten. Das Gespräch selbst unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, so dass Sie keine Befürchtungen haben müssen, dass wenn Sie den Konsum von Betäubungsmitteln zugeben, eine strafrechtliche Verfolgung ausgesetzt zu werden. Daneben ist es auch für Sie von Vorteil, da der Arzt nur über das befinden kann, was er weis. Andernfalls kann es u.U. zu einer eventuellen Fehldiagnose kommen. Fakt ist jedoch, dass auch der regelmäßige Konsum von THC-haltigen Produkten, nicht zu einer Ausmusterung führt.
Bezüglich der juristischen Betrachtung befinden Sie sich allerdings gänzlich auf dem Holzweg. THC fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.
Hiernach ist der Besitz, der Erwerb sowie der Handel damit verboten. Dies gilt auch für den Konsum (kiffen an sich) und kann bestraft werden.
Wahrscheinlich verwechseln Sie diese gesetzliche Regelung mit der tatsächlichen praktischen Anwendung. Da der gewöhnliche Besitz und Konsum in geringen Mengen von statten geht, wird dieser Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit in der Masse der Fälle nicht weiter verfolgt. Wenn Sie aber an einen Staatsanwalt oder Richter geraten, der dies als schwerwiegend einstuft, können hier empfindliche Strafen auch bei geringen Eigenkonsum auf Sie zukommen. Als Soldat bei der Bundeswehr erwartet Sie in so einem Sachverhalt disziplinarische Konsequenzen sowie die Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Die abgegeben Fälle der Bundeswehr im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (bspw. kiffen) führen regelmäßig zu Verurteilungen durch ein ordentliches Gericht.
Um Ihre Frage abschließend zu beantworten, wenn Sie gefragt werden, machen wahrheitsgemäße Antworten und für den Fall, dass Sie sich für den Wehrdienst entscheiden, stellen Sie den Konsum von THC-haltigen Präparaten übe die Wehrdienstzeit ein.
In der Hoffnung hinreichend geantwortet zu haben, stehe ich für weitere Fragen gerne zur Verfügung und verbleibe,
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Ich überlege nun, den beiden Personen ihre Antworten mal überkreuzt zurückzuschicken und sie nach einer Stellungnahme zu fragen ;D
Worauf kann man sich denn jetzt verlassen...   | | |
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