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Gras Legal?

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Nikitman
Alt 29.05.2007, 21:22   #1
Standard Gras Legal?

Ich hab da ma ne Frage.

Ein Kollege meint so zu mir , dass es legal sei Gras zu rauchen?

Wisst ihr ob es war ist?
 
 
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MiKe
Alt 29.05.2007, 21:31   #2
Standard

Ja, der eigene Gebrauch ist legal, der Besitz nicht!
 
 
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Nikitman
Alt 29.05.2007, 21:33   #3
Standard

Also wenn die Bullen dich erwischen wie man son teil raucht , dann können die nix dagegen sagen?Aber 18 muss man dafür sein ne?
 
 
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El Sparko
Alt 29.05.2007, 21:44   #4
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wenn du schlüssig erklärst wie du rauschgift gleichzeitig zwar rauchen aber nicht besitzen kannst dann könnte es sein dass man dich nicht deiner gerechten strafe zuführt.
 
 
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Nikitman
Alt 29.05.2007, 21:47   #5
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HÄ was denn jetzt ?! Also ja oder nein???Wenn man das raucht , dann gilt das net mea als besitz sondern als eigengebrauch
 
 
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baedr
Alt 29.05.2007, 21:55   #6
Standard

Wenn du gerade fertigrauchst, und die polizei nur noch den abgebrannten reststummel in deiner hand findet, in dem sich kein thc mehr befindet, können sie nichts machen. wenn sie dir den angefangenen joint aus der hand nehmen, und da noch 0,3 drin sind, haben sie was gegen dich in der hand (im wahrsten sinne des wortes)
 
 
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Dogga
Alt 29.05.2007, 22:43   #7
Standard

Genau so ist es! Man darf es eigentlich rauchen, doch man darf es nicht besitzen, anbauen, kaufen oder verkaufen.
Ist wieder mal so eine geile Gesetzeslücke in unserem tollen Staat!
 
 
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MiKe
Alt 30.05.2007, 01:22   #8
Standard

Naja, wenn dir jemand nen Zug anbietet und du das Angebot annimmst, kann dir keiner was. AUSSER du bist Führerscheinbesitzer
 
 
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Jimbo
Alt 30.05.2007, 01:42   #9
Standard

Doch da werden sie dich als "jointbesitzer" dranbekommen Mike
In manchen Landesteilen reicht das der FSS schon aus um $upfuck zu starten ;\

@edit: Ach und bt2topic: Es ist vllt. legal es zu konsumieren aber gleichzeitig wirst du es besitzen und das wird in 99,9% aller fälle wohl höher ausgelegt als der Konsum und auch bei geringsten mengen kannst du Probleme bekommen. In manchen Landesteilen mehr und in anderen weniger...
Vor allem die FSS kann dir da arge Probleme bereiten, auch wenns nur ein Joint ist. Richtig legal ist nix hier
 
 
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erik137
Alt 31.05.2007, 13:52   #10
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aber wenn dir irgendjemand mal anbietet dran zu ziehen dann ist es ja eigentlich kein besitz und kann auch nicht bestraft werden oder ?

BtW: nur der es dir anbietet hat halt dann ärger
 
 
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maaw
Alt 31.05.2007, 14:58   #11
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Zitat von erik137
BtW: nur der es dir anbietet hat halt dann ärger
Man kann die Aussage auch verweigern.

Hab ich auch mal gemacht wie auf einer Party ein Joint rumging.
 
 
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Berz
Alt 31.05.2007, 22:05   #12
Standard

Also Besitz, Konsum und Handel sind meines Wissens nach verboten. Was legal ist, ist breit zu sein. Also solang du das Teil weggeraucht hast isses egal.

Ham wir auch ma gemacht. Da warn wir auf nem Platz vor nem Altenheim skaten und natürlich ham Anwohner die Bullen gerufen, weil zu laut. Die Bullen sind hoch zu dem Typen, standen mit dem am Fenster und ham geredet und auf uns gezeigt usw. In der Zeit ham wir uns ein geraucht und bis die Bullen wieder unten waren wars weg.^^
 
 
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KingDevil_T
Alt 19.01.2008, 19:34   #13
Standard

Hallo erst mal. Es gibt eine sogenannte geringe Menge, sollange du diese Menge nicht überschreitest, können dir die Bullen höchstens das Weed wegnehmen(beschlagnahmen). Was natürlich nichts im vergleich zu Bußgeld oder gar Knast wäre. Die geringe Menge ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Prinzipiel ist die geringe Menge in Großstädten um ein einiges höher als auf dem Dorf. Auch dein Alter spielt eine Rolle. Denn um Jugendliche nicht zu früh zu kriminalisieren, wird die Anzeige in den meisten Fällen fallen gelassen. Wie viel du genau mit nehmen darfst, kannst du im Internet nachlesen. Gib einfach geringe Menge bei Google ein. Viel Spass
 
 
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asdf
Alt 19.01.2008, 20:07   #14
Standard

Ähm...großartig weitergehende Maßnahmen, neben Beschlagnahmung, können unterlassen werden, falls man die besagte "geringe" Menge mit der man erwischt wird, die im jeweiligen Bundesland gilt, nicht überschreitet. Aber das muss noch lange nicht zwangsläufig so laufen.
 
 
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KingDevil_T
Alt 20.01.2008, 01:43   #15
Standard

Zitat von asdf
Ähm...großartig weitergehende Maßnahmen, neben Beschlagnahmung, können unterlassen werden, falls man die besagte "geringe" Menge mit der man erwischt wird, die im jeweiligen Bundesland gilt, nicht überschreitet. Aber das muss noch lange nicht zwangsläufig so laufen.
Da hast du recht, aber es kann eben so laufen.
 
 
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SirBouncer
Alt 20.01.2008, 22:23   #16
Standard

du darfst konsumieren was aber den besitz voraussetzt wobei du wiederrum sagen kannst man hat dir den joint hingehalten oder der lag auf m zaunpfahl du hast ihn nicht angelangt und daran gezogen...

sobald du aber einen in der hand hast is der ofen aus.
also in bayern spritzen die bullen ab wenn die dich mit einem joint erwischen und ficken dich voll an. in berlin wird vermutlich gar nix sein. viellceicht will er mal ziehen. was vermutlich das schlimmste ist wo dir passieren kann
 
 
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MiKe
Alt 20.01.2008, 22:52   #17
Standard

Zitat von SirBouncer
du darfst konsumieren was aber den besitz voraussetzt wobei du wiederrum sagen kannst man hat dir den joint hingehalten oder der lag auf m zaunpfahl du hast ihn nicht angelangt und daran gezogen...

sobald du aber einen in der hand hast is der ofen aus.
Nicht wirklich. Ansonsten würdest du alles besitzen, was du in die Hand nimmst und das ist - Gott sei Dank - nicht der Fall! Viel mehr ist es so: du darfst den Joint in die Hand nehmen, dran ziehn, darfst ihn dann aber NICHT weiterreichen, da es auch verboten ist, anderen Leuten Drogen anzubieten bzw. diese konsumieren zu lassen. In ner Runde von Jugendlichen, wo ein Joint die Runde macht, ist deine einzige Möglichkeit, 100%ig legal aus der Sache "rauszukommen", den Joint alleine wegzurauchen. Inwiefern du dich damit aber bei deinen Freunden beliebt machst, sei mal dahingestellt
 
 
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El Sparko
Alt 20.01.2008, 22:54   #18
Standard

was hilft dir jetzt die "besitz" spitzfindigkeit wenn dir der besitz einfach unterstellt wird?
 
 
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asdf
Alt 20.01.2008, 23:05   #19
Standard

Zitat von MiKe
In ner Runde von Jugendlichen, wo ein Joint die Runde macht, ist deine einzige Möglichkeit, 100%ig legal aus der Sache "rauszukommen", den Joint alleine wegzurauchen. Inwiefern du dich damit aber bei deinen Freunden beliebt machst, sei mal dahingestellt
Also empfiehlst du einen Joint aufzurauchen, während die Bullen dabei stehen und zusehen um keinen Ärger zu bekommen?
 
 
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MiKe
Alt 20.01.2008, 23:08   #20
Standard

Zitat von El Sparko
was hilft dir jetzt die "besitz" spitzfindigkeit wenn dir der besitz einfach unterstellt wird?
Unterstellen kann man viel... Die Frage ist nach dem Beweis und wenn man in ner Runde steht und der Joint weitergereicht wird (und dafür gibt's genug Zeugen), dann können die mir viel unterstellen...

Zitat von asdf
Also empfiehlst du einen Joint aufzurauchen, während die Bullen dabei stehen und zusehen um keinen Ärger zu bekommen?
Wenn die Polizei dabei steht wär ich eh nicht so blöd und würde vor deren Augen kiffen... Aber wie schon gesagt: das Kiffen selbst ist dabei nicht strafbar, erst das Weiterreichen... Und wenn ein Polizist kommt, ist die Kiff-Orgie denk ich mal sowieso beendet (naja, obwohl... wenn man das Verblöden durch Kiffen betrachtet vllt. auch nicht)!
 
 
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asdf
Alt 20.01.2008, 23:47   #21
Standard

Zitat von MiKe
Wenn die Polizei dabei steht wär ich eh nicht so blöd und würde vor deren Augen kiffen...
Ich wollte nur sichergehn.. *g*
 
 
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MiKe
Alt 20.01.2008, 23:52   #22
Standard

Na vielen Dank für die Einschätzung

Übrigens: ich hab nur das wiedergegeben, wie es nun mal gesetzlich geregelt ist. Dass es immer Ausnahmen gibt (seien es Polizisten, die über die Stränge schlagen, Richter, die Gnade vor Recht ergehen lassen, etc.) ist klar. Und wie man sich am klügsten verhält im Fall der Fälle hängt denke ich mal von mehreren situationsbezogenen Faktoren ab - und von der eigenen Risikobereitschaft ^^
 
 
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SirBouncer
Alt 09.02.2008, 16:46   #23
Standard

Zitat von Nikitman
Also wenn die Bullen dich erwischen wie man son teil raucht , dann können die nix dagegen sagen?Aber 18 muss man dafür sein ne?

dann isses besitz wenn auch nur einer tüte.
wenn du nicht gerade in bayern wohnst dürften die cops wegen einem joint nix machen....
in bayern hast sie aber mit sicherheit gleich bei dir zu hause.



edit:

sorry hab mir grad gedacht das ich das doch schon mal irgendwo losgeworden bin ^^
 
 
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HHai
Alt 10.02.2008, 12:34   #24
Standard

Ist wieder mal so eine geile Gesetzeslücke in unserem tollen Staat!
Das ist keine "Gesetzeslücke" sondern hat durchaus seinen Sinn...
 
 
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Cassandra
Alt 10.02.2008, 13:45   #25
Standard

Ich glaube der Text ist ganz interessant für dich:

Cannabis

Das Bild von Cannabis und der daraus gewonnenen Produkte Marijuana und Haschisch in der Bevölkerung ist geprägt von längst widerlegten Vorurteilen. Kaum ein Wissenschaftler glaubt mehr ernsthaft, dass Cannabis eine so genannte "Einstiegsdroge" für härtere Drogen wie Heroin darstellt. Auch das Suchtpotential von Cannabis wird in der wissenschaftlichen Literatur als "sehr gering" eingestuft, wie das Bundesverfassungsgericht 1994 feststellte - eine ausgeprägte körperliche Abhängigkeit von Cannabis ist gänzlich unbekannt. Leider ist das Bild in der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung noch von überholten und wissenschaftlich nicht mehr haltbaren Thesen geprägt.

Zu behaupten Cannabis sei harmlos wäre ein Fehler. Wie alle legalen und illegalen Drogen kann man Cannabis missbrauchen. Der Vergleich mit Alkohol relativiert jedoch vieles. Bereits eine Flasche Wodka genügt bei einem unerfahrenem Trinker um die letale Dosis von Alkohol zu erreichen. Die letale Dosis von Cannabis hingegen liegt bei einem vielhundertfachen der Rauschdosis. Hinzu kommen die schweren körperlichen Schäden die durch Alkoholmissbrauch entstehen können ebenso wie die starke körperliche Abhängigkeit - Beides Faktoren die es in dieser Form bei Cannabis nicht gibt.

Die schädlichsten Folgen von Cannabis für die Betreffenden und die Gesellschaft entstehen durch die Kriminalisierung.

Zur Zeit wird verstärkt das Verwaltungsrecht zur Durchsetzung von Abstinenzforderungen genutzt. Demnach wird bei jeder Person die generelle Fahreignung angezweifelt sobald Cannabisbesitz festgestellt wird. Eine Verkehrsteilnahme muß nicht vorgelegen haben. Die Betreffenden müssen auf eigene Kosten ihre Fahreignung mittels teurer Gutachten belegen. Haben sie dfür kein Geld wird der Führerschein entzogen. Trotz schwerwiegender Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte haben die Betroffenen wegen fehlender Rechtsmittel keine Möglichkeit gegen die Überprüfung juristisch vorzugehen. Sie sind damit der Straßenverkehrsbehörde ausgeliefert.

Auf diese Weise explodieren mit der Verfolgung harmloser Konsumenten und der Durchsetzung des Führerscheinentzugs die Kosten. Im Jahre 2000 gab 131.662 Verfahren aufgrund von Cannabis, eine enorme Verschwendung von Steuergeld und kostbarer Zeit, die die Beamten für die Lösung wichtigerer Fälle verwenden könnten. Obwohl in diesen Fällen also keinerlei Fremdgefährdung vorlag, zahlt der Staat Unsummen während sich der Schwarzmarkt freut. Nichteinmal Steuereinnahmen vom Millionengewinn des Cannabishandels sieht der Fiskus.

So wären auch die größten Verlierer einer Entkriminalisierung die kriminellen Organisationen, die eine riesige Gewinnquelle verlieren würden. Durch die massive Nachfrage nach Cannabis kann der Schwarzmarkt sich unkontrolliert verbreiten.

Entkriminalisierung hieße auch nicht plötzlich eine neue Droge einzuführen. Ganz im Gegenteil hat bereits jeder 5. Deutsche in seinem Leben Cannabis probiert - und fast 4% konsumieren regelmäßig. Die Zahl der Konsumenten steigt jährlich. Wer Cannabis konsumieren möchte lässt sich durch das Verbot nicht abhalten.

So wurde das "Falsche Signal", das viele Politiker fürchten bereits gegeben. Es war die Jahrzehntelange Begründung des Verbotes mit längst widerlegten Thesen und die einheitliche Verteufelung aller "illegaler Drogen". Durch diese Unsachlichkeit hat die deutsche Drogenpolitik massiv an Glaubwürdigkeit verloren.

Das Ziel der Drogenpolitik muss die Verringerung der Probleme im Zusammenhang mit Drogen sein. Es kann nicht in einer Unterscheidung zwischen Guten und Bösen Substanzen liegen.

Eine Politik, die Probleme nicht vermindert sondern viel mehr erst erzeugt kann nicht sinnvoll sein.

Wir fordern daher:

Zurücknahme der gegenwärtig diskriminierenden Führerscheinregelung: Der Führerschein darf nicht zu einer Disziplinarmaßname missbraucht werden. Nur Cannabiskonsum im direkten Zusammenhang mit Straßenverkehr sollte Folgen für den Führerschein nach sich ziehen.
Um diese Problematik zu diskutieren haben wir die öffentliche Mailingliste VfD Führerschein eingerichtet. (Subscribe - Einfach Mail abschicken)
Entkriminalisierung der KonsumentInnen: Es muss sobald wie möglich eine bundeseinheitliche Regelung für die "Geringe Menge" gefunden werden wie es das Bundesverfassungsgericht schon 1994 gefordert hat. Unser Ziel ist allerdings die Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen Cannabis, angestrebt werden hier mindestens 30g.
Die Straffreiheit des Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf.
Die Zulassung von Hanf als Medizin und eine Unterstützung der Erforschung weiterer therapeutischer Potentiale und medizinischer Einsatzgebiete.
Quelle
 
 
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