Seit inzwischen einem Monat findet sich "Salvia divinorum (Pflanzen und Pflanzenteile)" neu in Anlage I des BtMG, d.h. Besitz, Kauf, Verkauf usw. sind strafbar; bei geringen Mengen kann von der Verfolgung abgesehen werden, eventuell kostet es mal jemand den Führerschein, blablubb. Ähnlich Gras.
Also schmeißt eventuelle Räuchermischungen weg und postet es nicht mehr in die regelmäßigen "legale natürliche Drogen ??ßß" Threads!
Begründung,
ältere Entsprechende Anfrage an die Bundesregierung
.. Buzka :>