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BtMG Eintrag

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K-Stylez
Alt 20.08.2007, 15:50   #1
Standard BtMG Eintrag

So jetzt hätte ich eine Frage an euch, und danke schon mal für die Antworten

Eine Freundin von mir hat einen BtMG-Eintrag. Diesen hat sie mit 15 Jahren bekommen. Jetzt ist sie 19. Damals meinte man zu ihr der gilt 10 Jahre. Wo das verzeichnet ist weiß ich nicht. Sie meinte im Führungszeugnis stände das nicht.

Jetzt möchte sie mit dem Führerschein anfangen, weiß aber nicht ob sie überhaupt ohne eine MPU anfangen kann.

Wir wollten morgen mal zusammen zum TÜV gehen, aber ein paar Informationen vorab würden uns schon helfen.

Danke schonmal für eure Antworten.

lg
K-Stylez
 
 
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Sehr gut ?
Alt 20.08.2007, 16:42   #2
Standard

Wenn sie verurteilt wurde, steht es auch im führungszeugnis.
 
 
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K-Stylez
Alt 20.08.2007, 17:10   #3
Standard

Ja sie war deswegen ja vor dem Gericht. Sie meinte aber das es nicht im Führungszeugnis steht.

Hat das jetzt trotzdem Auswirkungen darauf das sie den Führerschein machen möchte, egal ob es im Führungszeugnis steht oder nicht?

Man hatte ihr ja auch gesagt das es 10 Jahre drinsteht (wo weiß ich nicht), aber ich denke das hat seine Gründe das man so nen Eintrag bekommt, auch wenn das 4 Jahr her ist, und ich denke sie kann den Führerschein nicht ohne MPU machen.
 
 
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asdf
Alt 20.08.2007, 17:25   #4
Standard

Solange sie nicht gerade illegaler Weise mit 15 am Steuer eines Fahrzeugs gesessen hat, während sie etwas intus hatte, wird das mit 15 Jahren darauf kaum irgendwelche Auswirkungen haben. Da würd ich mir erstmal keine Sorgen machen.

Sie wird zwar jedesmal, wenn sie den Führerschein denn dann geschafft haben sollte und in eine Kontrolle kommt von den Bullen mit dem Drogenmist genervt und eventuell durchsucht werden und/oder ähnliches, aber ich denke das wars erstmal.
 
 
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Sehr gut ?
Alt 20.08.2007, 17:29   #5
Standard

Wenn es im führungszeigniss steht, wird sie wohl um einen abstinenz nachweis nicht herum kommen.
Sie muss 6 monate lang nachweisen, alles auf eigene kosten.

Wegen dem eintrag bei der polizei, nach 10 jahren muss sie die löschung verlangen sonst bleib das trotzdem weiter drin stehen.

Solange sie nicht gerade illegaler Weise mit 15 am Steuer eines Fahrzeugs gesessen hat, während sie etwas intus hatte, wird das mit 15 Jahren darauf kaum irgendwelche Auswirkungen haben. Da würd ich mir erstmal keine Sorgen machen.
Naja die gehen nach dem prinzip vor, einmal konsument- immer konsument

Edit: Bayern ist wohl am strengsten in sachen btmg.
 
 
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asdf
Alt 20.08.2007, 17:35   #6
Standard

1.) Hieß es oben sie hat keinen Eintrag im Führungszeugnis und das ist auch durchaus möglich, wenn ein Verfahren gegen Zahlung eines kleinen Bußgeldes eingestellt wurde oder ähnliches.
2.) Wär es vielleicht auch interessant zu wissen was da nun überhaupt in diesem "BTMG Eintrag" steht bzw. worum es damals ging.
 
 
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Jumpy
Alt 20.08.2007, 18:22   #7
Standard

Für den Führerschein sollte es kein Problem geben, habe das HIER mal ausgegraben
 
 
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K-Stylez
Alt 20.08.2007, 18:40   #8
Standard

Zitat von asdf
1.) Hieß es oben sie hat keinen Eintrag im Führungszeugnis und das ist auch durchaus möglich, wenn ein Verfahren gegen Zahlung eines kleinen Bußgeldes eingestellt wurde oder ähnliches.
2.) Wär es vielleicht auch interessant zu wissen was da nun überhaupt in diesem "BTMG Eintrag" steht bzw. worum es damals ging.
Das Verfahren wurde nicht eingestellt. Es war ne ziemlich heftige Sache und sie wurde ja deswegen verurteilt, im Zuge diesen Tages wo das passiert ist waren Drogen und Einbruch mit von der Partie, wo beides verurteilt wurde.

Also ich denke nicht das sie ohne MPU den Führerschein machen kann.

Danke für den Link Jumpy, aber da gehts ja nicht darum ob er nen Führerschein gemacht hat.

Geändert von K-Stylez (20.08.2007 um 20:38 Uhr).
 
 
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