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30.10.2001, 13:52
# 9 Anordnung eines Nachschulungskurses
Sobald ein Verstoß nach Kat. A oder der zweite Verstoß nach Kat. B vorliegt, wird die zuständige Führerscheinstelle vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg informiert. Die Führerscheinstelle ordnet dann einen Nachschulungskurs an, der bis zu einer gewissen Frist abgeleistet werden muss. Nach Absprache mit dieser Behörde ist begrenzt in Einzelfällen eine Verlängerung dieser Frist möglich. Sollte der Kurs zu dem gesetzten Termin nicht besucht worden sein, wird ein Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet!
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A- und B-Verstöße
Die Verstöße sind in zwei Kataloge eingeteilt (Kat. A und Kat B), je nach Schwere des Verstoßes. Bereits bei einem Verstoß nach Kat A oder beim zweiten Verstoß nach Kat B wird der Nachschulungskurs angeordnet! Dies gilt nur, wenn das Bußgeld mindestens DM 80 beträgt, also Verwarnungsgelder bis DM 75 bleiben unberücksichtigt!
Kat A (Auszug):
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (Bußgeldbereich)
- rechts Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Vorfahrt missachtet und daraus resultierende Gefährdung
- Missachtung Rotlicht
- deutliche Unterschreitung Sicherheitsabstand (Bußgeldbereich)
- Haltgebot am Stop-Schild nicht beachtet
- Grüner Pfeil: Abbiegen bei Rot ohne vorher an der Haltlinie anzuhalten
- Fahren mit mehr als 0.5 Promille Blutalkoholkonzentration
Kat. B (Auszug):
- fehlende Beleuchtung bei Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Regen, Schneefall am Tage
- Überschreitung der Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate
- abgefahrene Reifen unter dem gesetzlichen Minimum (1.6mm, Mofas und Kleinkrafträder 1.0mm).
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Ablauf eines Nachschulungskurses
Ein Nachschulungskurs (bzw. neue Bezeichnung ASF) darf nur von einem Fahrlehrer mit besonderer Qualifikation durchgeführt werden.
Die Kursgröße muss zwischen 6 und 12 Teilnehmern betragen! Einzelseminare sind auf Antrag bei der Behörde möglich, aber dem Sinn der Kurse nach sind die Gruppenseminare viel sinnvoller!
Der Kurs besteht aus 4 Sitzungen zu je 135min. Zwischen der 1. und 2. Sitzung findet eine sogenannte Fahrprobe statt, die je Teilnehmer 30min dauert. Der Kurs muss in einem Zeitraum zwischen 2 und 4 Wochen abgehalten werden. Je Werktag darf nur eine Sitzung stattfinden.
Zur erfolgreichen Teilnahme gehört, dass der Kurs von Anfang bis Ende komplett absolviert wird. Laut Behördenanordnung sind die Kursleiter verpflichtet, dies sehr genau zu überwachen. Sollte also jemand zu einem Kursteil verspätet erscheinen, gilt dies als Verstoß und damit als Nichterfüllung der Seminarpflicht! Konsequenz: Fahrerlaubnisentzug
Achtet also im eigenen Interesse darauf, dass so etwas nicht passiert. Sollte eine Teilnahme durch Krankheit nicht möglich sein, muss dies durch ein Attest nachgewiesen werden. Damit wird dann von der Behörde ein zweiter Kurs genehmigt! Da der Kurs inhaltlich auf die jeweiligen Kursabende aufbaut, ist es nicht möglich, einen einzelnen Abend in einem anderen Kurs zu absolvieren, sondern dieser muss komplett neu abgeleistet werden!
In der ersten Kurssitzung erfolgt nach der Vorstellung des Kursleiters eine Runde zum Kennen lernen. Jeder Teilnehmer sollte sich mit kurzen Worten vorstellen. Oberste Devise: Jeder kann, keiner muss! Im weiteren Verlauf sollten die Erwartungen der Kursteilnehmer zum Kurs besprochen werden. Danach legt der Leiter die Kursziele dar. Zum Abschluss der ersten Sitzung erfolgt noch eine Besprechung der Fahrprobe und die Einteilung in Gruppen. Auch wird vorbereitend zur zweiten Sitzung von den Teilnehmern verlangt, ein wenig über ihre bisherige Fahrkarriere nachzudenken, um für diese eine Stoffsammlung aufbauen zu können!
Die Fahrprobe erfolgt im Regelfall in Dreiergruppen, dauert also incl. einer Besprechung ca. 2 Stunden! In dieser Beobachtungsfahrt sitzt der Fahrlehrer nicht als Prüfer dabei mit der Maßgabe, jeden Fehler zu kritisieren! Diese Fahrt ist keine!!! Prüfungsfahrt. Möglichts normal wie mit Freunden fahren! Inhaltlich geht es in dieser Fahrt eher um Beobachtungsfähigkeit und das Verhalten im Straßenverkehr! Jede Fahrt wird im Anschluss kurz besprochen, wobei Fahrer und Beifahrer diese kommentieren sollen!
In der zweiten Kursitzung werden dann verschiedene Situationen aus der Fahrt und auch bisher sonst erlebte Situationen gesammelt. Der Leiter sucht sich aus dieser Stoffsammlung dann einige Situationen aus, die im Anschluss analysiert und besprochen werden!
In der dritten Kurssitzung geht es nochmals um die Analyse weiterer Situationen. Auch ist laut Kursprogramm auf das Thema Alkohol/Drogen und Straßenverkehr nochmals einzugehen!
In der vierten Sitzung erfolgt dann eine Zusammenfassung des Kurses. Jeder Teilnehmer sollte versuchen, für sich ein Ziel zu setzen, damit weitere Auffälligkeiten nicht mehr vorkommen. Der Kursleiter erläutert noch, wie es im Falle weiterer Verstöße innerhalb der Probezeit weiter geht! Nach einer abschließenden Kurskritik erhält dann jeder seine Teilnahmebescheinigung. Damit ist der Kurs dann beendet! Diese Bescheinigung schnellstmöglich zur Führerscheinstelle! |
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